Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M114 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von 1013 Kohlendioxid der Klasse 2 Ziffer 2A in Flaschen bis 500 ml

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2002-06-05
Status Aufgehoben · 2005-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Zwar kein formelles Außerkrafttreten, wird aber gegenstandslos

(vgl. BGBl. III Nr. 11/2002).

Zwar kein formelles Außerkrafttreten, wird aber gegenstandslos

(vgl. BGBl. III Nr. 11/2002).

Die Multilaterale Vereinbarung M114 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von 1013 Kohlendioxid der Klasse 2 Ziffer 2A in Flaschen bis 500 ml (BGBl. III Nr. 11/2002, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 59/2002) wurde von der Tschechischen Republik am 26. März 2002 unterzeichnet.

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