Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer fünften Notarstelle in Wien-Donaustadt
Geltender Text a fecha 2002-06-20
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Donaustadt errichtet.