Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Berufsausbildung im Lehrberuf Metalldesign (Metalldesign-Ausbildungsordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2002-07-01
Status Aufgehoben · 2025-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 14
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2001, wird verordnet:

Lehrberuf Metalldesign

§ 1. (1) Der Lehrberuf Metalldesign ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren und folgenden Schwerpunkten eingerichtet:

1.

Gürtlerei,

2.

Gravur,

3.

Metalldrückerei.

(2) Der Lehrbetrieb hat neben dem allgemeinen Teil (Basismodul) zumindest einen Schwerpunkt (Schwerpunktmodul) zu vermitteln.

(3) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Metalldesigner oder Metalldesignerin) zu bezeichnen.

(4) Die Schwerpunktausbildung ist im Lehrvertrag durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken. Die Schwerpunktausbildung kann auch im Lehrzeugnis, im Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis vermerkt werden.

Berufsprofil

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:

1.

Metalldesign - Schwerpunkt Gürtlerei:

a)

einschlägige Werkstücke planen, entwerfen und kreativ gestalten (auch mit EDV-Unterstützung),

b)

Arbeiten im Bereich der Gürtlerei selbständig planen, durchführen und kontrollieren, wie zB Beleuchtungskörper, Einrichtungsgegenstände, sakrale Gegenstände usw. aus Buntmetallen herstellen, reparieren und montieren,

c)

Kunden in technischer, ökonomischer und ökologischer Hinsicht beraten,

d)

technische Unterlagen lesen und anwenden,

e)

Maßnahmen der Qualitätssicherung durchführen,

f)

technische Daten über Arbeitsablauf und Ergebnisse erfassen und dokumentieren,

g)

einschlägige Ausrüstungen, Maschinen und Werkzeuge pflegen und warten und einfache Instandhaltungsarbeiten durchführen.

2.

Metalldesign - Schwerpunkt Gravur:

a)

einschlägige Werkstücke planen, entwerfen und kreativ gestalten (auch mit EDV-Unterstützung),

b)

Arbeiten im Bereich der Gravur selbständig planen, durchführen und kontrollieren, wie zB Stanz- und Prägewerkzeuge, Stempel, Druckformen, Schilder, Informationsträger und Gebrauchs- und Ziergegenstände maschinell und/oder von Hand gravieren,

c)

Kunden in technischer, ökonomischer und ökologischer Hinsicht beraten,

d)

technische Unterlagen lesen und anwenden,

e)

Maßnahmen der Qualitätssicherung durchführen,

f)

technische Daten über Arbeitsablauf und Ergebnisse erfassen und dokumentieren,

g)

Maschinen bedienen und steuern,

h)

einschlägige Ausrüstungen, Maschinen und Werkzeuge pflegen und warten und einfache Instandhaltungsarbeiten durchführen.

3.

Metalldesign - Schwerpunkt Metalldrückerei:

a)

einschlägige Werkstücke planen, entwerfen und kreativ gestalten (auch mit EDV-Unterstützung),

b)

Arbeiten im Bereich der Metalldrückerei selbständig planen, durchführen und kontrollieren (runde Hohlkörper und Formteile aus Blechen formen),

c)

Kunden in technischer, ökonomischer und ökologischer Hinsicht beraten,

d)

technische Unterlagen lesen und anwenden,

e)

Maßnahmen der Qualitätssicherung durchführen,

f)

technische Daten über Arbeitsablauf und Ergebnisse erfassen und dokumentieren,

g)

einschlägige Ausrüstungen, Maschinen und Werkzeuge pflegen und warten und einfache Instandhaltungsarbeiten durchführen.

Berufsbild

§ 3. (1) Für die Ausbildung wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung von qualifizierten beruflichen Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere das Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

```


```

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

```


```

```

1.

Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen

```

Einrichtungen, der technischen Betriebsmittel und Hilfsmittel

```


```

```

2.

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Einrichtungen,

```

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

```


```

```

3.

Kenntnis der Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften,

```

Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsmöglichkeiten

```


```

```

4.

Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen

```

```


```

```

5.

Kenntnis und Anwendung englischer Fachausdrücke

```

```


```

```

6.

Kenntnis der einschlägigen technischen Regelwerke, Normen und

```

rechtlichen Bestimmungen

```


```

```

7.

Kenntnis über die Verfahren und Technologien im Bereich

```

Metalldesign (Gürtlerei, Gravur, Metalldrückerei) und deren

Wirtschaftlichkeit

```


```

```

8.

Kenntnis über Arbeitsorganisation, -

```

Arbeitsgestaltung und Teamarbeit

```


```

```

9.

Fertigkeiten in der Werkstoffbearbeitung -

```

von Hand und unter Verwendung von

Maschinen und Geräten, wie Messen,

Anreißen, Bohren, Senken,

Scharfschleifen, Trennen, Umformen,

Passen, Fügen, Verbinden,

Wärmebehandeln, Oberflächenbearbeiten,

Montieren, Gewindeschneiden

```


```

```

10.
  • Einfaches Drehen und Fräsen

```

```


```

```

11.

Grundkenntnisse über Grundlagen ästhetischer Gestaltung,

```

Stilkunde usw.

```


```

```

12.

Planen, Entwerfen und kreatives Gestalten von einschlägigen

```

Werkstücken (auch mit EDV-Unterstützung)

```


```

```

13.

Arbeitsvorbereitung und Modellherstellung (auch mit

```

EDV-Unterstützung)

```


```

```

14.
  • Grundkenntnisse über Kenntnis und Anwendung

```

das rechnergestützte des rechnergestützten

Konstruieren und Konstruierens und

Zeichnen (CAD) Zeichnens (CAD)

```


```

```

15.

Kenntnis der Qualitätssicherung Mitwirken bei der

```

Qualitätssicherung

```


```

```

16.
  • Grundkenntnisse über Kenntnis der

```

Kalkulation betrieblichen

Produktionsplanung,

Lagerwirtschaft und

Logistik

```


```

```

17.

Kenntnis der Mitwirken bei der Kundenberatung

```

Kundenberatung

```


```

```

18.

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum

```

Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen

zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten

Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten

Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung,

Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

```


```

```

19.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen

```

(§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

```


```

```

20.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der

```

sonst in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens

und der Gesundheit

```


```

```

21.

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen

```

Vorschriften

```


```

(2) Für die Ausbildung in den Schwerpunkten wird folgendes ergänzendes Berufsbild (Schwerpunktmodul) festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung von qualifizierten beruflichen Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere das Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

1.

Schwerpunkt Gürtlerei:

```


```

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

```


```

```

22.

Herstellen von unlösbaren Verbindungen (zB Weichlöten,

```

Hartlöten, Schweißen, Kleben, Nieten); lösbare Verbindungen (zB

Schrauben) (Fügetechniken)

```


```

```

23.

Fertigkeiten in der Verformungstechnik (zB Biegen, Stauchen,

```

Strecken, Bördeln, Abkanten, Sicken, Treiben und Aufziehen,

Ziselieren)

```


```

```

24.
  • Fertigkeiten in der Fertigungstechnik:

```

spanende und spanlose Formgebung

```


```

```

25.
  • Zurichten von Werkstücken (zB Richten,

```

Schneiden, Meißeln, Sägen, Lochen)

```


```

```

26.
  • Herstellen von Hilfswerkzeugen

```

```


```

```

27.
  • Herstellen von Schablonen

```

```


```

```

28.
  • Zusammenbauen und Montieren von Metallteilen

```

```


```

```

29.

Grundkenntnisse der -

```

Oberflächenbehandlung

```


```

```

30.

Durchführen von einfachen Arbeiten -

```

in der Oberflächenbehandlung

(mechanische und chemische Verfahren)

```


```

```

31.
  • Grundkenntnisse über Kenntnis der

```

Elektrotechnik ÖVE-Vorschriften

betreffend den

Zusammenbau

elektrischer

Beleuchtungskörper

```


```

```

2.

Schwerpunkt Gravur:

```

```


```

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

```


```

```

32.

Gravieren von Hand, Meißeln, arbeiten -

```

mit Punzen

```


```

```

33.

Herstellen von Schablonen -

```

```


```

```

34.

Gravieren an Graviermaschinen -

```

```


```

```

35.

Kenntnis des - -

```

Weich- und

Hartlötens

```


```

```

36.

Kenntnis des - -

```

Härtens von

Stahl

```


```

```

37.

Schleifen von Gravierstichel und -

```

Frässtichel

```


```

```

38.

Einfärben von Schildern und Farbenlehre -

```

```


```

```

39.

Kenntnis der Montieren von Schildern -

```

Montage-

möglichkeiten

von Schildern

```


```

```

40.
  • Kenntnis der -

```

Oberflächen-

veredelungen, wie

Eloxieren,

Beschichten usw.

```


```

```

41.
  • Vorbereiten von Dateien zur Übernahme auf

```

CNC-Graviermaschinen

```


```

```

42.
  • Gravieren an CNC-Maschinen

```

```


```

```

43.
    • Kenntnis der

```

Laserbearbeitung,

Grundkenntnisse über

Digitaldruck und

Folienplotten

```


```

```

44.
    • Kenntnis der speziellen

```

Gravurtechniken:

Schildergravur,

Reliefgravur,

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