Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer Notarstelle in St. Valentin
Geltender Text a fecha 2002-07-05
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in St. Valentin errichtet.