Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Übertragung von Bibliotheksaufgaben

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2002-07-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 6 des Bundesministeriengesetzes wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:

§ 1. Die Führung der Amtsbibliothek des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird auf die Administrative Bibliothek im Bundeskanzleramt übertragen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.

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