Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Übertragung von Bibliotheksaufgaben
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 7 Abs. 6 des Bundesministeriengesetzes wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:
§ 1. Die Führung der Amtsbibliothek des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird auf die Administrative Bibliothek im Bundeskanzleramt übertragen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.
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