Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad „Master of Business Law“ Universitätslehrgang „Ausbildung zu einem Wirtschaftsjuristen, M.B.L.“ der Universität Salzburg

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2002-08-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 26 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 53/2002, wird verordnet:

§ 1. Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Ausbildung zu einem Wirtschaftsjuristen, M.B.L.“ den akademischen Grad „Master of Business Law“, abgekürzt „M.B.L.“, zu verleihen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. August 2002 in Kraft.

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