Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 39 Abs. 4 und 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen und dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
§ 1. Für das Verfahren zur Zuerkennung von Studienbeihilfe liegen im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende Formulare auf:
SB 1: Antrag auf Gewährung von Studienbeihilfe/Studienzuschuss;
SB 3: Datenblatt von Vater, Mutter, Ehegatte, Ehegattin;
SB 5: Angaben zu den Personen, für die Unterhalt geleistet wird.
§ 2. Die Verordnungen über Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. II Nr. 276/1997 und Nr. 371/2001, treten mit Ablauf des 31. August 2002 außer Kraft.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. September 2002 in Kraft.
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