Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Mitwirkung der Bundesrechenzentrum GmbH bei der Durchführung des § 135a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2002-09-07
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH, BGBl. Nr. 757/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 47/2001, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Bundesrechenzentrum GmbH hat bei der Durchführung des § 135a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes durch Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnik gegen Kostenersatz mitzuwirken.

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