Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 10. August 1967 betreffend Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Mattsee nach der Landeshauptstadt Salzburg
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsverordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. März 1968 der Amtssitz der Notarstelle Mattsee nach der Landeshauptstadt Salzburg verlegt.
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