Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 21. November 1967 betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Dornbirn

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1967-12-16
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1968 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Dornbirn errichtet.

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