Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 9. September 1970, betreffend Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Oberzeiring nach Judenburg
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Kreisgerichts Leoben wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1971 der Amtssitz der Notarstelle Oberzeiring nach Judenburg verlegt.
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