Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Erklärung internationaler Organisationen zur Sicherheitsorganisation (Sicherheitsorganisationen-Verordnung)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 13 des Polizeikooperationsgesetzes, BGBl. Nr. 104/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 146/1999, wird verordnet:
§ 1. Die Vereinten Nationen werden, soweit sie im Rahmen des durch die Resolution des Sicherheitsrates Nr. 1267/1999 eingesetzten Komitees tätig werden, zur Sicherheitsorganisation erklärt.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft.
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