(Übersetzung)Multilaterale Vereinbarung M 123 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Verwendung von Vakuumventilen an bestimmten Tanks mit der Tankcodierung L4BH oder SGAH

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 2002-09-28
Status Aufgehoben · 2002-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Ratifikationstext

Die Vereinbarung wurde von Österreich am 26. Juli 2002 unterzeichnet.

Weiters haben nachstehende ADR-Vertragsparteien diese Vereinbarung unterzeichnet:

ADR-Vertragsparteien: Datum der Unterzeichnung:

Deutschland 3. Dezember 2001

Tschechische Republik 25. April 2002

(1) Abweichend von den Bestimmungen der Anlage A des ADR gelten folgende Texte:

a)

Kapitel 3.2 Tabelle A:

b)

Absatz 6.8.2.1.7:

c)

Abschnitt 6.8.4(b):

(2) Alle sonstigen einschlägigen Bestimmungen des ADR bleiben unberührt.

(3) Im Beförderungspapier hat der Absender zusätzlich zu vermerken:

"Beförderung vereinbart nach Abschnitt 1.5.1 des ADR (M123)".

(5) Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2002 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben.

Wird sie vorher von einem der Unterzeichner widerrufen, gilt sie nur noch für die Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.

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