Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M121 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über Änderungen im Zusammenhang mit der Sondervorschrift 640

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2002-09-18
Status Aufgehoben · 2002-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Zwar kein formelles Außerkrafttreten, wird aber gegenstandslos

(vgl. BGBl. III Nr. 141/2002).

Zwar kein formelles Außerkrafttreten, wird aber gegenstandslos

(vgl. BGBl. III Nr. 141/2002).

Die Multilaterale Vereinbarung M121 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über Änderungen im Zusammenhang mit der Sondervorschrift 640 (BGBl. III Nr. 141/2002) wurde von folgenden weiteren ADR-Vertragsparteien unterzeichnet:

ADR-Vertragsparteien: Datum der Unterzeichnung:

Tschechische Republik 25. April 2002

Niederlande 17. Mai 2002

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