Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung und das Emblem der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), den Namen, die Abkürzung und das Emblem der Internationalen Energie - Agentur und den Namen, die Abkürzung und das Emblem der OECD Nuklear - Energie Agentur
Geltender Text a fecha 2002-11-05
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2001, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Name, die Abkürzung und das Emblem der Internationalen Energie - Agentur und der Name, die Abkürzung und das Emblem der OECD Nuklear - Energie Agentur, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.