Verordnung der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport (Frauenförderungsplan des BMöLS)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 41 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 119/2002, wird der aus der Anlage ersichtliche Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport erlassen.
Anlage
Frauenförderungsplan
Jänner 2002 bis 31. Dezember 2007
(Anm.: Emblem nicht darstellbar)
Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport
Inhalt
Leitlinien
Beruflicher Ein- und Aufstieg
Geschlechterverteilung - Stand 1. Juli 2001
Aus- und Weiterbildung
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Wiedereinstieg
Zusammenarbeit mit den Gleichbehandlungsbeauftragten
Leitlinien
Ressortleitung, Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts bekennen sich gemeinsam zur Sicherung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Berufsleben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Ressort nutzen ihre Interessen, Neigungen und Stärken selbstbewusst und fördern dadurch die Qualität unserer Arbeit.
Führungskräfte und MitarbeiterInnen sowie Männer und Frauen begegnen einander mit Wertschätzung und Respekt.
Die Führungskräfte und MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport setzen ihr Bekenntnis zur Sicherung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Sinne der Strategie des Gender Mainstreaming auch in den politischen und gesellschaftlichen Belangen ein, in denen sie arbeiten.
Beruflicher Ein- und Aufstieg
Objektive Personalsuche und -auswahl
Für alle Arbeitsplätze werden die Anforderungs- und Qualifikationsprofile bis Ende 2003 definiert und innerhalb des Ressorts veröffentlicht, um die Transparenz im Sinne der Chancengleichheit zu sichern. Die Personalsuche und -auswahl wird für alle Besetzungen, dh. nicht eingeschränkt auf die nach dem Ausschreibungsgesetz zu behandelnden, nach diesen definierten Profilen gestaltet und veröffentlicht.
Einstieg
Bei Personalzugängen in das Ressort (Neuaufnahmen, Dienstzuteilungen, Versetzungen) wird grundsätzlich auf eine Geschlechtergleichverteilung geachtet. Wenn die Personalzugänge in einem Jahr eine ungerade Zahl bilden, werden Frauen bevorzugt. Wenn durch Abgänge die Geschlechterverteilung in einer Verwendungs- oder Entlohnungsgruppe unter 50% gesunken ist, werden bei Personalzugängen Frauen bevorzugt berücksichtigt.
In Aufnahmegesprächen unterbleiben diskriminierende Fragestellungen wie solche nach der Familienplanung. Bei der Beurteilung der Eignung werden keine Bewertungskriterien herangezogen, die sich an einem rollenstereotypen Verständnis der Geschlechter orientieren.
Aufstieg
Bei der Neubesetzung der Funktionen Sektionsleitung, Abteilungsleitung, Leitung Organisation und Ministerialkanzleidirektion werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, bis ein Frauenanteil von 40% erreicht und gehalten wird.
Bei der Neubesetzung von Funktionen mit den Arbeitsplatzwertigkeiten v1/3 und v2/3 bis v2/6 werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, bis ein Frauenanteil von 40% erreicht und gehalten wird.
Zur Förderung des Nachwuchspotenzials von weiblichen Führungskräften werden Mitarbeiterinnen weiterhin gleichberechtigt
- mit Projektleitungen beauftragt,
- zur selbstständigen Führung der Geschäfte ermächtigt,
- als Mentorinnen eingesetzt,
- zu Führungskräfteschulungen und
- Praktika in der Wirtschaft oder im Ausland
Erhöhung des Frauenanteils in Entscheidungsgremien
Bei der Bestellung zu Kommissionsmitgliedern und bei der Nominierung in Beiräte und vergleichbare Gremien werden Frauen solange bevorzugt berücksichtigt, bis die Geschlechterparität erreicht ist.
Geschlechterverteilung - Stand 1. Juli 2001
Die Geschlechterverteilung zeigt den hohen Frauenanteil im Ressort einschließlich der Führungskräfte. Die gleichberechtigte Teilnahme der Frauen auf allen Ebenen ist Teil unseres Selbstverständnisses.
Funktion Männer Männer Anteil Frauen Anteil
und Männer Frauen
Frauen
Sektions-/
Gruppenleitungen 5 5 100,0 0 0,0
Abteilungsleitungen 13 6 46,2 7 53,8
v1/3 31 15 48,4 16 51,6
v1/2 und v2/5 11 7 63,6 4 36,4
v1/1 und v2/4 28 11 39,3 17 60,7
v2/2 und v2/3 19 7 36,8 12 63,2
v2/1 und v3/5 2 0 0,0 2 100,0
v3/3 und v3/4 24 3 12,5 21 87,5
übrige Funktionen 57 16 28,1 41 71,9
gesamt 190 70 36,8 120 63,2
Vertragsbedienstete und Beamte sind zusammengefasst. Die Einstufungsbezeichnungen beschreiben die Funktion im Sinne der Arbeitsplatzwertigkeit.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts, die ihren Dienst bei der BundessporteinrichtungenGmbH (BSPEG) verrichten, sind nicht berücksichtigt.
Aus- und Weiterbildung
Entsprechend den Anforderungs- und Qualifikationsprofilen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermutigt, Qualifikationsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Die ressortinterne Veröffentlichung der Anforderungs- und Qualifikationsprofile fördert die Möglichkeit der aktiven Karriereplanung und die Chancengleichheit der Geschlechter.
Mitarbeiterinnen werden in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, gezielt durch Weiterbildung gefördert. Die berufliche Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist Führungsaufgabe und ua. im Mitarbeitergespräch wahrzunehmen. Führungskräfte werden daher in den Themen "Gender Mainstreaming" und "Gleichstellung und Frauenförderung" geschult.
Das Problembewusstsein von Führungskräften sowie deren Wissen um Betreuungspflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet eine vorurteilsfreie Beurteilung und Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Betreuungspflichten werden neue Lernformen, insbesondere EDV-gestützte Selbstlernprogramme angeboten.
Bildungsangebote stehen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während eines Karenzurlaubes wegen Kinderbetreuung offen. Der Karenzurlaub wird dadurch nicht unterbrochen.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit (Kinder)Betreuungspflichten werden im Rahmen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung und nach Maßgabe dienstlicher Notwendigkeiten bei den individuellen Dienstzeitregelungen unterstützt.
Teilzeitbeschäftigte haben die Möglichkeit, ein Blocken der Dienstzeit zu vereinbaren. Teilbeschäftigung ist kein Hinderungsgrund bei Aufnahmen oder Bestellungen, einschließlich Führungspositionen.
Bei Umstiegen auf Teilzeitbeschäftigung sind die Aufgaben quantitativ entsprechend zu reduzieren, nicht aber qualitativ. Bei der Planung der Personalbeschaffung ist darauf zu achten, dass Teilzeitbeschäftigten die Rückkehr zur Vollbeschäftigung möglich ist.
Bei Termingestaltungen wird darauf geachtet, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Betreuungspflichten und Teilzeitbeschäftigten die Teilnahme möglich ist.
Wiedereinstieg
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden beim Wiedereinstieg nach einem Karenzurlaub in der Bewältigung der neuen Situation durch Seminare oder Training-on-the-Job unterstützt.
Um den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern, halten die Führungskräfte sowie die Kolleginnen und Kollegen mit karenzierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während des Karenzurlaubes den Kontakt aufrecht.
Zusammenarbeit mit den Gleichbehandlungsbeauftragten
Der Frauenförderungsplan geht allen - auch allen neuen - Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu. Er ist auf der Homepage des Ressorts verfügbar.
Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen wird über alle Personalzugänge zeitnahe informiert. Die Gleichbehandlungsbeauftragten werden sich neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorstellen.
Gleichbehandlungsbeauftragte werden rechtzeitig von folgenden Maßnahmen in ihrem Wirkungsbereich informiert:
- Ausschreibung von Funktionen
- Zusammensetzung von Aufnahmekommissionen
- Funktionsbestellungen
- Kommissionen und Projektgruppen
- Ablehnung von Teilzeit und Teil-Karenzurlauben
- Organisationsänderungen
- Verteilung der Ausbildungstage eines Jahres nach dem Geschlecht
Gleichbehandlungsbeauftragte
Dr. Christa Voigt
50190/7132
Gleichbehandlungsbeauftragte für AkademikerInnen und MaturantInnen,
ausgenommen Bereich Sport
Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
Mag. Margit Knipp
9791501/16
stellvertretende Gleichbehandlungsbeauftragte für AkademikerInnen
und MaturantInnen, ausgenommen Bereich Sport
stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
Ingrid Teubenbacher
50190/7159
Gleichbehandlungsbeauftragte für alle übrigen MitarbeiterInnen,
ausgenommen Bereich Sport
Mag. Isabella Prieler
50190/2696
stellvertretende Gleichbehandlungsbeauftragte für alle übrigen
MitarbeiterInnen, ausgenommen Bereich Sport
Helga Dolezal
50190/5217
Gleichbehandlungsbeauftragte für den Bereich Sport
Christine Bango
50190/5231
stellvertretende Gleichbehandlungsbeauftragte für den Bereich Sport
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.