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Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über Höchstwerte von Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs (SchäHöV)[CELEX-Nr.: 376L0895, 379L0700, 380L0428, 381L0036, 382L0528, 386L0362, 386L0363, 388L0298, 390L0642, 393L0057, 393L0058, 394L0029, 394L0030, 395L0038, 395L0039, 395L0061, 396L0032, 396L0033, 397L0041, 398L0082, 399L0039, 399L0050, 399L0071, 300L0024, 300L0042, 300L0048, 300L0057, 300L0058, 300L0081, 300L0082, 301L0035, 301L0039, 301L0048, 301L0057, 302L0005, 302L0023]

Geltender Text a fecha 2002-12-06

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 15 Abs. 7 und 16 Abs. 6 des Lebensmittelgesetzes 1975 - LMG 1975, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/2001, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verordnet:

Abkürzung

SchäHöV

§ 1. (1) Diese Verordnung ist auf Lebensmittel pflanzlichen und tierischen Ursprungs anzuwenden.

(2) Diese Verordnung gilt auch für die in Abs. 1 genannten Erzeugnisse, wenn sie getrocknet, verarbeitet oder einem zusammengesetzten Lebensmittel beigefügt wurden.

§ 2. (1) Gemäß dieser Verordnung sind "Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln" Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln (Stoffe) und ihrer Abbau- und Reaktionsprodukte, die sich auf oder in Lebensmitten pflanzlicher oder tierischer Herkunft befinden.

(2) Unter "In-Verkehr-Bringen" ist auch die unentgeltliche Abgabe von Lebensmitteln pflanzlicher oder tierischer Herkunft zu verstehen.

§ 3. (1) Es ist verboten, Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, die in der Anlage 1A genannt sind, in Verkehr zu bringen, wenn die in oder auf ihnen vorhandenen Mengen der dort angeführten Stoffe die festgesetzten Höchstwerte überschreiten.

(2) Es ist verboten, Lebensmittel pflanzlicher Herkunft in Verkehr zu bringen, wenn in oder auf ihnen ein in der Anlage 1B angeführter Stoff vorhanden ist.

(3) Es ist verboten, Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, die bei einem in der Anlage 1A angeführten Stoff nicht genannt sind, in Verkehr zu bringen, wenn in oder auf ihnen der betreffende Stoff in einer Menge von mehr als 0,01 mg/kg vorhanden ist.

§ 4. (1) Es ist verboten, Lebensmittel tierischer Herkunft, die in der Anlage 2 genannt sind, in Verkehr zu bringen, wenn die in oder auf ihnen vorhandenen Mengen der dort angeführten Stoffe die festgesetzten Höchstwerte überschreiten.

(2) Es ist verboten, Lebensmittel tierischer Herkunft, die bei einem in der Anlage 2 angeführten Stoff nicht genannt sind, in Verkehr zu bringen, wenn in oder auf ihnen der betreffende Stoff in einer Menge von mehr als 0,01 mg/kg vorhanden ist.

§ 5. Bei der amtlichen Kontrolle der Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Obst und Gemüse ist gemäß Anlage 1C (Probenahmeverfahren) vorzugehen.

§ 6. (1) Zusammengesetzte, getrocknete oder verarbeitete Lebensmittel dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn die in oder auf ihnen vorhandenen Rückstände von in den Anlagen 1A und 2 genannten Stoffen die auf Grund dieser Verordnung für ihre Ausgangsprodukte jeweils festgelegten Höchstwerte unter Berücksichtigung des Produktionsprozesses anteilsmäßig nicht überschreiten, soweit in der Anlage 1A oder 2 nicht anderes bestimmt ist.

(2) Bei getrockneten und verarbeiteten Lebensmittteln, für die in den Anlagen 1A und 2 nicht ausdrücklich Höchstgehalte festgelegt wurden, gilt der in den Anlagen 1A und 2 festgesetzte Rückstandshöchstwert unter Berücksichtigung der auf Grund des Trocknungsprozesses bzw. der auf Grund des Verarbeitungsprozesses eingetretenen Rückstandskonzentration oder -verdünnung.

§ 6. (1) Zusammengesetzte, getrocknete oder verarbeitete Lebensmittel dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn die in oder auf ihnen vorhandenen Rückstände von in den Anlagen 1A und 2 genannten Stoffen die auf Grund dieser Verordnung für ihre Ausgangsprodukte jeweils festgelegten Höchstwerte unter Berücksichtigung des Produktionsprozesses anteilsmäßig nicht überschreiten, soweit in der Anlage 1A oder 2 nicht anderes bestimmt ist.

(2) Bei getrockneten und verarbeiteten Lebensmittteln, für die in den Anlagen 1A und 2 nicht ausdrücklich Höchstgehalte festgelegt wurden, gilt der in den Anlagen 1A und 2 festgesetzte Rückstandshöchstwert unter Berücksichtigung der auf Grund des Trocknungsprozesses bzw. der auf Grund des Verarbeitungsprozesses eingetretenen Rückstandskonzentration oder -verdünnung.

(3) Bei Lebensmitteln aus inländischer Produktion ist § 12 Abs. 10 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 60, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2002, zu beachten.

§ 7. In Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung gemäß § 1 der Verordnung über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, BGBl. Nr. 531/1995, in der jeweils geltenden Fassung, dürfen Rückstände einzelner Schädlingsbekämpfungsmittel im verbrauchsfertig angebotenen oder nach den Anweisungen des Herstellers zubereiteten Erzeugnis nicht die Menge von 0,01 mg/kg überschreiten.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 11 Abs. 2 idF BGBl. II Nr. 434/2004.

§ 7. (1) Bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die für die Herstellung von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung gemäß § 1 der Verordnung über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, BGBl. Nr. 531/1995, in der jeweils geltenden Fassung, bestimmt sind, dürfen die in Anhang I der Richtlinie 2003/14/EG zur Änderung der Richtlinie 91/321/EG über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung angeführten Schädlingsbekämpfungsmittel nicht verwendet werden. Zu Kontrollzwecken gelten jedoch für verbrauchsfertig angebotene oder nach den Anweisungen des Herstellers zubereitete Erzeugnisse

a)

die in Tabelle 1 des genannten Anhanges aufgeführten Schädlingsbekämpfungsmittel als nicht verwendet, wenn ihre Rückstände nicht mehr als 0,003 mg/kg betragen. Dieser Wert ist als Bestimmungsgrenze des Analyseverfahrens anzusehen;

b)

die in Tabelle 2 des genannten Anhanges aufgeführten Schädlingsbekämpfungsmittel als nicht verwendet, wenn ihre Rückstände nicht mehr als 0,003 mg/kg betragen.

(2) Rückstände anderer Schädlingsbekämpfungsmittel dürfen in Säuglingsanfangs- und Folgenahrung im verbrauchsfertig angebotenen oder nach den Anweisungen des Herstellers zubereiteten Erzeugnis nicht die Menge von 0,01 mg/kg überschreiten.

(3) Abweichend von Abs. 2 gelten für die in Anhang II der Richtlinie 2003/14/EG aufgeführten Schädlingsbekämpfungsmittel die dort genannten Rückstandshöchstgehalte.

§ 8. In Getreidebeikost und anderer Beikost gemäß § 1 der Beikostverordnung, BGBl. II Nr. 133/1998, in der jeweils geltenden Fassung, dürfen Rückstände einzelner Schädlingsbekämpfungsmittel im verbrauchsfertig angebotenen oder nach den Anweisungen des Herstellers zubereiteten Erzeugnis nicht die Menge von 0,01 mg/kg überschreiten.

§ 9. (1) Abweichend von den Bestimmungen dieser Verordnung können nach vorhergehender Meldung beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Lebensmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs aus anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Ursprungsmitgliedstaaten) für die Dauer von höchstens fünf Jahren mit höheren Rückstandshöchstwerten oder Rückständen von nicht genannten Wirkstoffen in Verkehr gebracht werden, sofern diese Erzeugnisse

1.

die im Ursprungsmitgliedstaat geltenden Rückstandshöchstwerte einhalten und

2.

nach erfolgter Risikobewertung durch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH nicht die Gesundheit der Verbraucher zu gefährden oder zu schädigen geeignet sind.

(2) Mit der Meldung sind neben einer Verkehrfähigkeitsbescheinigung insbesondere jene Unterlagen und Daten im Sinne der Anhänge II und III der Richtlinie 91/414/EWG über das In-Verkehr-Bringen von Pflanzenschutzmitteln vorzulegen, die eine Beurteilung im Sinne des Abs. 1 ermöglichen.

(3) Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen hat das In-Verkehr-Bringen von Erzeugnissen gemäß Abs. 1 längstens binnen vier Monaten zu untersagen, wenn sie den in Abs. 1 angeführten Voraussetzungen nicht oder nicht mehr entsprechen.

(4) Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen hat im Sinne der Richtlinie 97/41/EG zur Änderung der Richtlinien 76/895/EWG, 86/362/EWG, 86/363/EWG und 90/642/EWG über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Obst und Gemüse, Getreide, Lebensmitteln tierischen Ursprungs und bestimmten Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs und bestimmten Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs, einschließlich Obst und Gemüse der Kommission der Europäischen Gemeinschaft und den übrigen Mitgliedstaaten unverzüglich die gemäß Abs. 3 getroffene Maßnahme zu melden. Weiters ist nach dem dort angeführten Schlichtungsverfahren vorzugehen.

§ 9. (1) Abweichend von den Bestimmungen dieser Verordnung können nach vorhergehender Meldung beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Lebensmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs aus anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Ursprungsmitgliedstaaten) für die Dauer von höchstens fünf Jahren mit höheren Rückstandshöchstwerten oder Rückständen von nicht genannten Wirkstoffen eingeführt oder in Verkehr gebracht werden, sofern diese Erzeugnisse

1.

die im Ursprungsmitgliedstaat geltenden Rückstandshöchstwerte einhalten und

2.

nach erfolgter Risikobewertung durch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH nicht die Gesundheit der Verbraucher zu gefährden oder zu schädigen geeignet sind.

(2) Mit der Meldung sind neben einer Verkehrfähigkeitsbescheinigung insbesondere jene Unterlagen und Daten im Sinne der Anhänge II und III der Richtlinie 91/414/EWG über das Einführen oder In-Verkehr-Bringen von Pflanzenschutzmitteln vorzulegen, die eine Beurteilung im Sinne des Abs. 1 ermöglichen.

(3) Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hat das Einführen oder In-Verkehr-Bringen von Erzeugnissen gemäß Abs. 1 längstens binnen vier Monaten zu untersagen, wenn sie den in Abs. 1 angeführten Voraussetzungen nicht oder nicht mehr entsprechen.

(4) Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hat im Sinne der Richtlinie 97/41/EG zur Änderung der Richtlinien 76/895/EWG, 86/362/EWG, 86/363/EWG und 90/642/EWG über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Obst und Gemüse, Getreide, Lebensmitteln tierischen Ursprungs und bestimmten Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs und bestimmten Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs, einschließlich Obst und Gemüse der Kommission der Europäischen Gemeinschaft und den übrigen Mitgliedstaaten unverzüglich die gemäß Abs. 3 getroffene Maßnahme zu melden. Weiters ist nach dem dort angeführten Schlichtungsverfahren vorzugehen.

§ 10. Folgende Lebensmittel, die nicht der Verordnung BGBl. II Nr. 441/2002, jedoch der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung, BGBl. Nr. 747/1995, in der Fassung BGBl. II Nr. 127/2001 entsprechen, dürfen bis zum nachstehend angeführten Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden:

§ 10. Folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft sind als innerstaatliches Recht anzuwenden:

§ 10. Folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft sind als innerstaatliches Recht anzuwenden:

§ 10. (1) Folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft sind als innerstaatliches Recht anzuwenden:

(2) Für die in der Verordnung genannten Stoffe gelten die Rückstandsdefinitionen der aufgeführten Richtlinien.

§ 10. (1) Folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft sind als innerstaatliches Recht anzuwenden:

(2) Für die in der Verordnung genannten Stoffe gelten die Rückstandsdefinitionen der aufgeführten Richtlinien.

§ 11. (1) Durch diese Verordnung werden nachstehende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:

(2) Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften notifiziert.

§ 11. (1) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung, BGBl. Nr. 747/1995, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 127/2001, außer Kraft.

(2) Tiefgekühlte und eingedoste Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft, die nicht der Verordnung BGBl. II Nr. 441/2002, jedoch der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung, BGBl. Nr. 747/1995, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 127/2001, entsprechen, dürfen bis 31. Dezember 2003 in Verkehr gebracht werden.

(3) Folgende Lebensmittel, die nicht der Verordnung BGBl. II Nr. 552/2003, jedoch der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung, BGBl. II Nr. 441/2002, entsprechen, dürfen bis zum nachstehend angeführten Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden:

§ 11. (1) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung, BGBl. Nr. 747/1995, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 127/2001, außer Kraft.

(2) Folgende Lebensmittel, die nicht der Verordnung BGBl. II Nr. 434/2004, jedoch der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung, BGBl. II Nr. 552/2003, entsprechen, dürfen bis zum nachstehend angeführten Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden:

(3) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 434/2004).

§ 11. (1) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung, BGBl. Nr. 747/1995, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 127/2001, außer Kraft.

(2) Folgende Lebensmittel, die nicht der Verordnung BGBl. II Nr. 434/2004, jedoch der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung, BGBl. II Nr. 552/2003, entsprechen, dürfen bis zum nachstehend angeführten Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden:

(3) Folgende Lebensmittel, die nicht der Verordnung BGBl. II Nr. 166/2005, jedoch der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung, BGBl. II Nr. 434/2004, entsprechen, dürfen bis zum nachstehend angeführten Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden:

§ 11. (1) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung, BGBl. Nr. 747/1995, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 127/2001, außer Kraft.

(2) Folgende Lebensmittel, die der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 552/2003 entsprechen, jedoch nicht der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 434/2004, dürfen bis zum nachstehend angeführten Zeitpunkt eingeführt oder in Verkehr gebracht werden:

(3) Lebensmittel müssen spätestens ab dem nachstehenden Datum der jeweils genannten Richtlinie entsprechen:

§ 12. (1) Durch diese Verordnung werden nachstehende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:

(2) Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften notifiziert.

§ 12. (1) Durch diese Verordnung werden nachstehende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:

(2) Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften notifiziert.

§ 12. (1) Durch diese Verordnung werden nachstehende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:

(2) Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften notifiziert.

§ 12. (1) Durch diese Verordnung werden nachstehende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:

(2) Die Verordnungen BGBl. II Nr. 441/2002 und BGBl. II Nr. 130/2006 wurden unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, ABl. Nr. L 217 vom 5.8.1998 S 18, notifiziert.

Anlage 1A

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft

(Anm.: Tabelle mit vier Spalten wird nicht dargestellt!)

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft

```


```

Gruppe Lebensmittel Teil des Erzeugnisses, auf

den sich die Höchstmengen

beziehen

```


```

```

1.

Obst frisch (ungekocht, gekühlt

```

(Früchte), oder durch Gefrieren

einschließlich haltbar gemacht) oder

Schalenfrüchte getrocknet, soweit

nachfolgend bestimmt, ohne

Zusatz von Zucker

1.1. Zitrusfrüchte Limonen )

Mandarinen )

(einschließlich )

Clementinen und )

ähnliche )

Hybriden) )

Orangen ) ganzes Erzeugnis

Pampelmusen )

(einschließlich )

Grapefruits und )

ähnliche )

Hybriden) )

Zitronen )

sonstige )

Zitrusfrüchte )

1.2. Schalenfrüchte Eßkastanien )

(mit oder ohne (Maronen) )

Schalen) Haselnüsse )

Kaschunüsse )

(Cashewnüsse) )

Kokosnüsse )

Macadamia )

Mandeln )

Paranüsse ) ganzes Erzeugnis nach

Pecan-Nüsse ) Entfernung der Schale

Pinienkerne )

Pistazienkerne )

Walnüsse )

sonstige )

Schalenfrüchte )

(mit oder ohne )

Schalen) )

1.3. Kernobst Äpfel )

Birnen )

Mispeln ) ganzes Erzeugnis nach

Quitten ) Entfernung der Stiele

sonstiges )

Kernobst )

1.4. Steinobst Marillen )

Kirschen, Weichseln)

(Süß- und )

Sauerkirschen) )

Pfirsiche )

(einschließlich ) ganzes Erzeugnis nach

Nektarinen und ) Entfernung der Stiele

ähnliche )

Hybriden) )

Pflaumen )

(einschließlich )

Eierpflaumen, )

Rundpflaumen, )

Mirabellen und )

Ringlotten) )

sonstiges )

Steinobst )

1.5. Beeren- und 1.5.1. Trauben: )

Kleinobst Keltertrauben )

Tafeltrauben )

1.5.2. Erdbeeren )

(ausgenommen )

Wildfrüchte) )

1.5.3. Strauch- )

beerenobst )

(ausgenommen )

Wildfrüchte): )

Brombeeren )

Himbeeren )

Loganbeeren )

Boysenbeeren )

sonstiges )

Strauch- )

beerenobst )

1.5.4. Kleinrüchte )

und Beeren )

(ausgenommen ) ganzes Erzeugnis nach

Wildfrüchte): ) Entfernung der Kelche

Edelholunderbeeren ) und Stiele (falls

Heidelbeeren ) vorhanden); bei Ribiseln

Ribisel ) und Holunderbeeren

[Johannisbeeren ) Früchte mit Stielen

(rot, schwarz, )

weiß)] )

Preiselbeeren )

Stachelbeeren )

sonstige )

Kleinfrüchte )

und Beeren )

1.5.5. Wildfrüchte:)

Hagebutten )

Waldbrombeeren )

Walderdbeeren )

Waldheidelbeeren )

Waldhimbeeren )

sonstige )

Wildfrüchte )

1.6. sonstige Ananas )

Früchte Avocados )

Bananen )

Baumtomaten )

Brotfrucht )

Cherimoyas )

Datteln )

Durian )

Feigen )

Fejioa )

(Ananas-Guave) )

Granatäpfel )

Guanabanas )

Jabotica )

Jackfrucht )

Jambolan )

Johannisbrot ) ganzes Erzeugnis nach

Kaktusfeigen ) Entfernung der Stiele

Kapstachelbeeren ) (falls vorhanden) bzw.

Karambolen ) bei Ananas nach

Kaschu-Äpfel ) Entfernung der Krone;

(Cashew-Äpfel) ) bei Oliven: ganze

Kiwis ) Früchte ohne Stiel

Kumquats ) (soweit vorhanden) und

Litschis ) ohne Erde (soweit

Longan ) vorhanden); Entfernung

Mammey-Äpfel ) der Erde durch Abspülen

Mangos ) unter fließendem kalten

Mangostane ) Wasser

Naranjilla )

Oliven )

Papayas )

Passionsfrüchte )

Pomerac )

Rambutan )

Rosen-Äpfel )

Sapodilla )

Tamarinden )

sonstige Früchte )

```

2.

Gemüse frisch (ungekocht, gekühlt,

```

gefroren) oder getrocknet,

soweit nachfolgend

bestimmt

2.1. Wurzel- und Bataten, )

Knollengemüse Süßkartoffeln )

Karotten )

Knollensellerie )

Kohlrüben )

Kren )

(Meerrettich) ) ganzes Erzeugnis nach

Pastinaken ) Entfernung des Krautes

Petersilienwurzeln ) oder der Blätter und

Pfeilwurz ) anhaftenden Erde (falls

Radieschen ) vorhanden) (Entfernung

Rettiche ) der Erde durch Abspülen

Rote Rüben ) unter fließendem kalten

Schwarzwurzeln ) Wasser oder durch

Speiserüben ) schonendes Bürsten des

Tapioka ) trockenen Erzeugnisses)

Topinambur )

Yamswurzeln )

sonstige Wurzel- )

und Knollengemüse)

2.2. Zwiebelgemüse Frühlingszwiebeln ) Zwiebeln (getrocknet),

(Lauchzwiebeln) ) Schalotten (getrocknet),

Knoblauch ) Knoblauch (getrocknet):

Schalotten ) ganzes Erzeugnis nach

Zwiebeln ) Entfernung der lose

sonstiges ) anhaftenden Schale und

Zwiebelgemüse ) der Erde (falls

) vorhanden); Zwiebeln,

) Schalotten und

) Knoblauch, nicht

) getrocknet,

) Frühlingszwiebeln:

) ganzes Erzeugnis nach

) Entfernung der Wurzeln

) und Erde (falls

) vorhanden)

2.3. Fruchtgemüse 2.3.1. Solanacea: )

Paradeiser )

(Tomaten) )

Paprika )

Melanzani )

(Auberginen) )

Pepinos )

sonstige )

Solanacea )

2.3.2. Cucurbi- )

taceae mit )

genießbarer )

Schale: )

Gurken )

(einschließlich )

Einlegegurken) ) ganzes Erzeugnis nach

Zucchinis ) Entfernung der Stiele

sonstige )

Cucurbitaceae mit)

genießbarer )

Schale) )

2.3.3. Cucurbi- )

taceae mit )

ungenießbarer )

Schale: )

Kürbisse )

Melonen )

Wassermelonen )

sonstige )

Cucurbitaceae mit)

ungenießbarer )

Schale )

2.3.4. Zuckermais

(Gemüsemais, entlieschte Kolben

Süßmais,

Minimais)

2.4. Kohlgemüse 2.4.1. Blumenkohle:)

kohle: )

Karfiol )

(Blumenkohl) ) nur Kopf

Brokkoli )

sonstige )

Blumenkohle )

2.4.2. Kopfkohle: )

Kohlsprossen )

(Rosenkohl) )

Kopfkohl (zB )

Weiß-, Rot-, )

Wirsingkohl) )

sonstige ) Erzeugnis nach Entfernung

Kopfkohle ) der welken Blätter

2.4.3. Blattkohle: ) (falls vorhanden)

kohle: )

Chinakohl )

Grünkohl )

sonstige )

Blattkohle )

2.4.4. Kohlrabi ganzes Erzeugnis nach

Entfernung der Blätter und

anhaftenden Erde (falls

vorhanden) (Entfernung der

Erde durch Abspülen unter

fließendem kalten Wasser

oder durch schonendes

Bürsten des trockenen

Erzeugnisses)

2.5. Blattgemüse 2.5.1. Salatarten: )

und frische Endivien )

Kräuter Vogerlsalat )

(Feldsalat) )

Salat )

Kresse )

Radicchio )

Schnittsalat )

(Pflücksalat) )

Bindsalat )

sonstige Salatarten)

2.5.2. Spinat und )

verwandte Arten: )

Mangold )

Spinat )

Stielmus )

sonstige verwandte )

Arten )

2.5.3. Brunnen- )

kresse )

2.5.4. Chicoree ) ganzes Erzeugnis nach

2.5.5. frische ) Entfernung der

Kräuter: ) verwelkten Außenblätter

Basilikum ) sowie der Wurzeln und

Beifuß ) Erde (falls vorhanden)

Blätter von )

Knollensellerie )

Bohnenkraut )

Dill )

Dost (Origano) )

Estragon )

Fenchel )

Kerbel )

Liebstöckel )

Majoran )

Petersilie )

Pimpinelle )

Rosmarin )

Salbei )

Sauerampfer )

Schnittlauch )

Schnittsellerie )

Thymian )

Wermut )

Zitronenmelisse )

sonstige frische )

Kräuter )

2.6. Hülsengemüse Bohnen mit Hülsen )

(frisch) Bohnen ohne Hülsen ) ganzes Erzeugnis nach

Erbsen mit Hülsen ) Entfernung der Hülsen

Erbsen ohne Hülsen ) bzw. mit Hülsen, falls

sonstiges ) genießbar

Hülsengemüse, )

frisch )

2.7. Stengelgemüse Artischocken )

Bambussprossen )

Gemüsefenchel ) ganzes Erzeugnis nach

Karde (Gemüse- ) Entfernung der

artischocke, ) verwelkten Teile und der

Kardonen) ) Erde (falls vorhanden);

Palmherzen ) Porree und

Porree ) Gemüsefenchel: ganzes

Rhabarber ) Erzeugnis nach

Spargel ) Entfernung von Wurzeln

Stangensellerie ) und Erde (falls

sonstiges ) vorhanden)

Stengelgemüse )

2.8. Pilze 2.8.1. Zuchtpilze )

Austernsaitlinge )

Braunkappen ) ganzes Erzeugnis nach

Champignons ) Entfernung der Erde

sonstige Zuchtpilze) und des Substrats

2.8.2. wild- )

wachsende Pilze )

```

3.

Hülsenfrüchte Bohnen )

```

Erbsen )

Linsen ) ganzes Erzeugnis,

sonstige ) getrocknet

Hülsenfrüchte )

```

4.

Ölsaat Baumwollsaat )

```

Erdnüsse )

Kapoksamen )

Kürbiskerne )

Leinsamen ) ganze Samen nach

Mohnsamen ) Entfernung der

Palmkerne ) Kapseln, Schalen bzw.

Rapssamen ) Schoten, falls möglich;

Rübensamen ) bei Sonnenblumenkernen:

Saflorsamen ) ganze Kerne mit Schale

Senfsaat ) (soweit vorhanden) oder

Sesamsamen ) ohne Schale

Sojabohnen )

Sonnenblumenkerne )

sonstige Ölsaat )

```

5.

Erdäpfel Erdäpfel ) ganzes Erzeugnis nach

```

(Kartoffeln) ) Entfernung der Erde

(frühe und ) (falls vorhanden)

gelagerte) ) (Entfernung der Erde

) durch Abspülen unter

) fließendem kalten Wasser

) bzw. durch schonendes

) Bürsten des trockenen

) Erzeugnisses)

```

6.

Tee Camelia sinensis ) getrocknete und

```

) fermentierte oder nicht

) fermentierte Blätter und

) Stiele von Camelia

) sinensis; ganzes

) Erzeugnis, Angebotsform

```

7.

Teeähnliche Apfel (Schale) )

```

Erzeugnisse Apfelminze (Blatt) )

Brombeere (Blatt) )

Erdbeere (Blatt) )

Fenchel (Frucht) )

Griechischer )

Bergtee, )

Püringertee )

(blühendes Kraut))

Hagebutte )

(Scheinfrucht) )

Hibiskus, )

Nubienblüte, )

Karkade, auch )

Malve (Blüte) )

Himbeere (Blatt) ) ganzes Erzeugnis,

Honigbusch (Kraut ) getrocknet

und Holz) )

Krauseminze (Blatt))

Rooibos, Rotbusch, )

Naaldtee (Kraut) )

Zitronengras )

(Blatt) )

Zitronenstrauch, )

Verbene (Kraut) )

Maté, Paraguaytee )

(Blatt, grün oder)

getrocknet) )

Cola (Frucht, Nuß) )

Guarana (Frucht, )

Samen) )

sonstige )

teeähnliche )

Erzeugnisse )

```

8.

Hopfen Hopfen )

```

Hopfenpellets ) ganzes Erzeugnis,

Hopfenpulver (nicht) getrocknet

konzentriert) )

```

9.

Getreide Buchweizen

```

Gerste

Hafer

Hirse

Mais

Roggen

Reis

Sorghum

Triticale

Weizen

sonstiges Getreide

```

10.

Getreide- Getreidemahl-

```

erzeugnisse erzeugnisse

Rohkleie

(unbearbeitet)

Schälmühlen-

erzeugnisse

Teigwaren

sonstige Getreide-

erzeugnisse

```

11.

Gewürze Anis )

```

Basilikum )

Bohnenkraut )

Cardamomen )

Cayennepfeffer )

Estragon )

Fenchel )

Galgant )

Gewürznelken )

Ingwer )

Kapern )

Koriander )

Kreuzkümmelsamen )

(Römischer )

Kümmel) )

Kümmel )

Kurkuma )

Liebstöckl ) getrocknet (ausgenommen

Lorbeerblätter ) Kapern)

Macis )

Majoran )

Muskatnuß )

Origanum )

Paprika )

Pfeffer )

Piment )

Rosmarin )

Safran )

Salbei )

Senfsamen )

Thymian )

Vanille )

Wacholderbeeren )

Zimt )

Zitwer )

sonstige Gewürze )

```

12.

sonstige alle pflanzlichen

```

Lebensmittel,

sofern für sie

keine besonderen

Höchstmengen für

den betreffenden

Stoff in

Anlage IA

festgesetzt sind

einschließlich:

Kakaokerne (ohne Schalen)

Rohkaffee

Stärke

Zuckerrüben

ausgenommen:

Getreideerzeugnisse, sofern

für Getreide in Anlage I A eine

besondere

Höchstmenge

festgesetzt ist

Anlage 1A

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft

(Anm.: Tabelle mit vier Spalten wird nicht dargestellt!)

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft

```


```

Gruppe Lebensmittel Teil des Erzeugnisses, auf

den sich die Höchstmengen

beziehen

```


```

```

1.

Obst frisch (ungekocht, gekühlt

```

(Früchte), oder durch Gefrieren

einschließlich haltbar gemacht) oder

Schalenfrüchte getrocknet, soweit

nachfolgend bestimmt, ohne

Zusatz von Zucker

1.1. Zitrusfrüchte Limonen )

Mandarinen )

(einschließlich )

Clementinen und )

ähnliche )

Hybriden) )

Orangen ) ganzes Erzeugnis

Pampelmusen )

(einschließlich )

Grapefruits und )

ähnliche )

Hybriden) )

Zitronen )

sonstige )

Zitrusfrüchte )

1.2. Schalenfrüchte Eßkastanien )

(mit oder ohne (Maronen) )

Schalen) Haselnüsse )

Kaschunüsse )

(Cashewnüsse) )

Kokosnüsse )

Macadamia )

Mandeln )

Paranüsse ) ganzes Erzeugnis nach

Pecan-Nüsse ) Entfernung der Schale

Pinienkerne )

Pistazienkerne )

Walnüsse )

sonstige )

Schalenfrüchte )

(mit oder ohne )

Schalen) )

1.3. Kernobst Äpfel )

Birnen )

Mispeln ) ganzes Erzeugnis nach

Quitten ) Entfernung der Stiele

sonstiges )

Kernobst )

1.4. Steinobst Marillen )

Kirschen, Weichseln)

(Süß- und )

Sauerkirschen) )

Pfirsiche )

(einschließlich ) ganzes Erzeugnis nach

Nektarinen und ) Entfernung der Stiele

ähnliche )

Hybriden) )

Pflaumen )

(einschließlich )

Eierpflaumen, )

Rundpflaumen, )

Mirabellen und )

Ringlotten) )

sonstiges )

Steinobst )

1.5. Beeren- und 1.5.1. Trauben: )

Kleinobst Keltertrauben )

Tafeltrauben )

1.5.2. Erdbeeren )

(ausgenommen )

Wildfrüchte) )

1.5.3. Strauch- )

beerenobst )

(ausgenommen )

Wildfrüchte): )

Brombeeren )

Himbeeren )

Loganbeeren )

Boysenbeeren )

sonstiges )

Strauch- )

beerenobst )

1.5.4. Kleinrüchte )

und Beeren )

(ausgenommen ) ganzes Erzeugnis nach

Wildfrüchte): ) Entfernung der Kelche

Edelholunderbeeren ) und Stiele (falls

Heidelbeeren ) vorhanden); bei Ribiseln

Ribisel ) und Holunderbeeren

[Johannisbeeren ) Früchte mit Stielen

(rot, schwarz, )

weiß)] )

Preiselbeeren )

Stachelbeeren )

sonstige )

Kleinfrüchte )

und Beeren )

1.5.5. Wildfrüchte:)

Hagebutten )

Waldbrombeeren )

Walderdbeeren )

Waldheidelbeeren )

Waldhimbeeren )

sonstige )

Wildfrüchte )

1.6. sonstige Ananas )

Früchte Avocados )

Bananen )

Baumtomaten )

Brotfrucht )

Cherimoyas )

Datteln )

Durian )

Feigen )

Fejioa )

(Ananas-Guave) )

Granatäpfel )

Guanabanas )

Jabotica )

Jackfrucht )

Jambolan )

Johannisbrot ) ganzes Erzeugnis nach

Kaktusfeigen ) Entfernung der Stiele

Kapstachelbeeren ) (falls vorhanden) bzw.

Karambolen ) bei Ananas nach

Kaschu-Äpfel ) Entfernung der Krone;

(Cashew-Äpfel) ) bei Oliven: ganze

Kiwis ) Früchte ohne Stiel

Kumquats ) (soweit vorhanden) und

Litschis ) ohne Erde (soweit

Longan ) vorhanden); Entfernung

Mammey-Äpfel ) der Erde durch Abspülen

Mangos ) unter fließendem kalten

Mangostane ) Wasser

Naranjilla )

Oliven )

Papayas )

Passionsfrüchte )

Pomerac )

Rambutan )

Rosen-Äpfel )

Sapodilla )

Tamarinden )

sonstige Früchte )

```

2.

Gemüse frisch (ungekocht, gekühlt,

```

gefroren) oder getrocknet,

soweit nachfolgend

bestimmt

2.1. Wurzel- und Bataten, )

Knollengemüse Süßkartoffeln )

Karotten )

Knollensellerie )

Kohlrüben )

Kren )

(Meerrettich) ) ganzes Erzeugnis nach

Pastinaken ) Entfernung des Krautes

Petersilienwurzeln ) oder der Blätter und

Pfeilwurz ) anhaftenden Erde (falls

Radieschen ) vorhanden) (Entfernung

Rettiche ) der Erde durch Abspülen

Rote Rüben ) unter fließendem kalten

Schwarzwurzeln ) Wasser oder durch

Speiserüben ) schonendes Bürsten des

Tapioka ) trockenen Erzeugnisses)

Topinambur )

Yamswurzeln )

sonstige Wurzel- )

und Knollengemüse)

2.2. Zwiebelgemüse Frühlingszwiebeln ) Zwiebeln (getrocknet),

(Lauchzwiebeln) ) Schalotten (getrocknet),

Knoblauch ) Knoblauch (getrocknet):

Schalotten ) ganzes Erzeugnis nach

Zwiebeln ) Entfernung der lose

sonstiges ) anhaftenden Schale und

Zwiebelgemüse ) der Erde (falls

) vorhanden); Zwiebeln,

) Schalotten und

) Knoblauch, nicht

) getrocknet,

) Frühlingszwiebeln:

) ganzes Erzeugnis nach

) Entfernung der Wurzeln

) und Erde (falls

) vorhanden)

2.3. Fruchtgemüse 2.3.1. Solanacea: )

Paradeiser )

(Tomaten) )

Paprika )

Melanzani )

(Auberginen) )

Pepinos )

sonstige )

Solanacea )

2.3.2. Cucurbi- )

taceae mit )

genießbarer )

Schale: )

Gurken )

(einschließlich )

Einlegegurken) ) ganzes Erzeugnis nach

Zucchinis ) Entfernung der Stiele

sonstige )

Cucurbitaceae mit)

genießbarer )

Schale) )

2.3.3. Cucurbi- )

taceae mit )

ungenießbarer )

Schale: )

Kürbisse )

Melonen )

Wassermelonen )

sonstige )

Cucurbitaceae mit)

ungenießbarer )

Schale )

2.3.4. Zuckermais

(Gemüsemais, entlieschte Kolben

Süßmais,

Minimais)

2.4. Kohlgemüse 2.4.1. Blumenkohle:)

kohle: )

Karfiol )

(Blumenkohl) ) nur Kopf

Brokkoli )

sonstige )

Blumenkohle )

2.4.2. Kopfkohle: )

Kohlsprossen )

(Rosenkohl) )

Kopfkohl (zB )

Weiß-, Rot-, )

Wirsingkohl) )

sonstige ) Erzeugnis nach Entfernung

Kopfkohle ) der welken Blätter

2.4.3. Blattkohle: ) (falls vorhanden)

kohle: )

Chinakohl )

Grünkohl )

sonstige )

Blattkohle )

2.4.4. Kohlrabi ganzes Erzeugnis nach

Entfernung der Blätter und

anhaftenden Erde (falls

vorhanden) (Entfernung der

Erde durch Abspülen unter

fließendem kalten Wasser

oder durch schonendes

Bürsten des trockenen

Erzeugnisses)

2.5. Blattgemüse 2.5.1. Salatarten: )

und frische Endivien )

Kräuter Vogerlsalat )

(Feldsalat) )

Salat )

Kresse )

Radicchio )

Schnittsalat )

(Pflücksalat) )

Bindsalat )

sonstige Salatarten)

2.5.2. Spinat und )

verwandte Arten: )

Mangold )

Spinat )

Stielmus )

sonstige verwandte )

Arten )

2.5.3. Brunnen- )

kresse )

2.5.4. Chicoree ) ganzes Erzeugnis nach

2.5.5. frische ) Entfernung der

Kräuter: ) verwelkten Außenblätter

Basilikum ) sowie der Wurzeln und

Beifuß ) Erde (falls vorhanden)

Blätter von )

Knollensellerie )

Bohnenkraut )

Dill )

Dost (Origano) )

Estragon )

Fenchel )

Kerbel )

Liebstöckel )

Majoran )

Petersilie )

Pimpinelle )

Rosmarin )

Salbei )

Sauerampfer )

Schnittlauch )

Schnittsellerie )

Thymian )

Wermut )

Zitronenmelisse )

sonstige frische )

Kräuter )

2.6. Hülsengemüse Bohnen mit Hülsen )

(frisch) Bohnen ohne Hülsen ) ganzes Erzeugnis nach

Erbsen mit Hülsen ) Entfernung der Hülsen

Erbsen ohne Hülsen ) bzw. mit Hülsen, falls

sonstiges ) genießbar

Hülsengemüse, )

frisch )

2.7. Stengelgemüse Artischocken )

Bambussprossen )

Gemüsefenchel ) ganzes Erzeugnis nach

Karde (Gemüse- ) Entfernung der

artischocke, ) verwelkten Teile und der

Kardonen) ) Erde (falls vorhanden);

Palmherzen ) Porree und

Porree ) Gemüsefenchel: ganzes

Rhabarber ) Erzeugnis nach

Spargel ) Entfernung von Wurzeln

Stangensellerie ) und Erde (falls

sonstiges ) vorhanden)

Stengelgemüse )

2.8. Pilze 2.8.1. Zuchtpilze )

Austernsaitlinge )

Braunkappen ) ganzes Erzeugnis nach

Champignons ) Entfernung der Erde

sonstige Zuchtpilze) und des Substrats

2.8.2. wild- )

wachsende Pilze )

```

3.

Hülsenfrüchte Bohnen )

```

Erbsen )

Linsen ) ganzes Erzeugnis,

sonstige ) getrocknet

Hülsenfrüchte )

```

4.

Ölsaat Baumwollsaat )

```

Erdnüsse )

Kapoksamen )

Kürbiskerne )

Leinsamen ) ganze Samen nach

Mohnsamen ) Entfernung der

Palmkerne ) Kapseln, Schalen bzw.

Rapssamen ) Schoten, falls möglich;

Rübensamen ) bei Sonnenblumenkernen:

Saflorsamen ) ganze Kerne mit Schale

Senfsaat ) (soweit vorhanden) oder

Sesamsamen ) ohne Schale

Sojabohnen )

Sonnenblumenkerne )

sonstige Ölsaat )

```

5.

Erdäpfel Erdäpfel ) ganzes Erzeugnis nach

```

(Kartoffeln) ) Entfernung der Erde

(frühe und ) (falls vorhanden)

gelagerte) ) (Entfernung der Erde

) durch Abspülen unter

) fließendem kalten Wasser

) bzw. durch schonendes

) Bürsten des trockenen

) Erzeugnisses)

```

6.

Tee Camelia sinensis ) getrocknete und

```

) fermentierte oder nicht

) fermentierte Blätter und

) Stiele von Camelia

) sinensis; ganzes

) Erzeugnis, Angebotsform

```

7.

Teeähnliche Apfel (Schale) )

```

Erzeugnisse Apfelminze (Blatt) )

Brombeere (Blatt) )

Erdbeere (Blatt) )

Fenchel (Frucht) )

Griechischer )

Bergtee, )

Püringertee )

(blühendes Kraut))

Hagebutte )

(Scheinfrucht) )

Hibiskus, )

Nubienblüte, )

Karkade, auch )

Malve (Blüte) )

Himbeere (Blatt) ) ganzes Erzeugnis,

Honigbusch (Kraut ) getrocknet

und Holz) )

Krauseminze (Blatt))

Rooibos, Rotbusch, )

Naaldtee (Kraut) )

Zitronengras )

(Blatt) )

Zitronenstrauch, )

Verbene (Kraut) )

Maté, Paraguaytee )

(Blatt, grün oder)

getrocknet) )

Cola (Frucht, Nuß) )

Guarana (Frucht, )

Samen) )

sonstige )

teeähnliche )

Erzeugnisse )

```

8.

Hopfen Hopfen )

```

Hopfenpellets ) ganzes Erzeugnis,

Hopfenpulver (nicht) getrocknet

konzentriert) )

```

9.

Getreide Buchweizen

```

Gerste

Hafer

Hirse

Mais

Roggen

Reis

Sorghum

Triticale

Weizen

sonstiges Getreide

```

10.

Getreide- Getreidemahl-

```

erzeugnisse erzeugnisse

Rohkleie

(unbearbeitet)

Schälmühlen-

erzeugnisse

Teigwaren

sonstige Getreide-

erzeugnisse

```

11.

Gewürze Anis )

```

Basilikum )

Bohnenkraut )

Cardamomen )

Cayennepfeffer )

Estragon )

Fenchel )

Galgant )

Gewürznelken )

Ingwer )

Kapern )

Koriander )

Kreuzkümmelsamen )

(Römischer )

Kümmel) )

Kümmel )

Kurkuma )

Liebstöckl ) getrocknet (ausgenommen

Lorbeerblätter ) Kapern)

Macis )

Majoran )

Muskatnuß )

Origanum )

Paprika )

Pfeffer )

Piment )

Rosmarin )

Safran )

Salbei )

Senfsamen )

Thymian )

Vanille )

Wacholderbeeren )

Zimt )

Zitwer )

sonstige Gewürze )

```

12.

sonstige alle pflanzlichen

```

Lebensmittel,

sofern für sie

keine besonderen

Höchstmengen für

den betreffenden

Stoff in

Anlage IA

festgesetzt sind

einschließlich:

Kakaokerne (ohne Schalen)

Rohkaffee

Stärke

Zuckerrüben

ausgenommen:

Getreideerzeugnisse, sofern

für Getreide in Anlage I A eine

besondere

Höchstmenge

festgesetzt ist

Zum Bezugszeitraum vgl. § 11 Abs. 2 idF BGBl. II Nr. 434/2004.

Anlage 1A

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft

(Anm.: Tabelle mit vier Spalten wird nicht dargestellt!)

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft

```


```

Gruppe Lebensmittel Teil des Erzeugnisses, auf

den sich die Höchstmengen

beziehen

```


```

```

1.

Obst frisch (ungekocht, gekühlt

```

(Früchte), oder durch Gefrieren

einschließlich haltbar gemacht) oder

Schalenfrüchte getrocknet, soweit

nachfolgend bestimmt, ohne

Zusatz von Zucker

1.1. Zitrusfrüchte Limonen )

Mandarinen )

(einschließlich )

Clementinen und )

ähnliche )

Hybriden) )

Orangen ) ganzes Erzeugnis

Pampelmusen )

(einschließlich )

Grapefruits und )

ähnliche )

Hybriden) )

Zitronen )

sonstige )

Zitrusfrüchte )

1.2. Schalenfrüchte Eßkastanien )

(mit oder ohne (Maronen) )

Schalen) Haselnüsse )

Kaschunüsse )

(Cashewnüsse) )

Kokosnüsse )

Macadamia )

Mandeln )

Paranüsse ) ganzes Erzeugnis nach

Pecan-Nüsse ) Entfernung der Schale

Pinienkerne )

Pistazienkerne )

Walnüsse )

sonstige )

Schalenfrüchte )

(mit oder ohne )

Schalen) )

1.3. Kernobst Äpfel )

Birnen )

Mispeln ) ganzes Erzeugnis nach

Quitten ) Entfernung der Stiele

sonstiges )

Kernobst )

1.4. Steinobst Marillen )

Kirschen, Weichseln)

(Süß- und )

Sauerkirschen) )

Pfirsiche )

(einschließlich ) ganzes Erzeugnis nach

Nektarinen und ) Entfernung der Stiele

ähnliche )

Hybriden) )

Pflaumen )

(einschließlich )

Eierpflaumen, )

Rundpflaumen, )

Mirabellen und )

Ringlotten) )

sonstiges )

Steinobst )

1.5. Beeren- und 1.5.1. Trauben: )

Kleinobst Keltertrauben )

Tafeltrauben )

1.5.2. Erdbeeren )

(ausgenommen )

Wildfrüchte) )

1.5.3. Strauch- )

beerenobst )

(ausgenommen )

Wildfrüchte): )

Brombeeren )

Himbeeren )

Loganbeeren )

Boysenbeeren )

sonstiges )

Strauch- )

beerenobst )

1.5.4. Kleinrüchte )

und Beeren )

(ausgenommen ) ganzes Erzeugnis nach

Wildfrüchte): ) Entfernung der Kelche

Edelholunderbeeren ) und Stiele (falls

Heidelbeeren ) vorhanden); bei Ribiseln

Ribisel ) und Holunderbeeren

[Johannisbeeren ) Früchte mit Stielen

(rot, schwarz, )

weiß)] )

Preiselbeeren )

Stachelbeeren )

sonstige )

Kleinfrüchte )

und Beeren )

1.5.5. Wildfrüchte:)

Hagebutten )

Waldbrombeeren )

Walderdbeeren )

Waldheidelbeeren )

Waldhimbeeren )

sonstige )

Wildfrüchte )

1.6. sonstige Ananas )

Früchte Avocados )

Bananen )

Baumtomaten )

Brotfrucht )

Cherimoyas )

Datteln )

Durian )

Feigen )

Fejioa )

(Ananas-Guave) )

Granatäpfel )

Guanabanas )

Jabotica )

Jackfrucht )

Jambolan )

Johannisbrot ) ganzes Erzeugnis nach

Kaktusfeigen ) Entfernung der Stiele

Kapstachelbeeren ) (falls vorhanden) bzw.

Karambolen ) bei Ananas nach

Kaschu-Äpfel ) Entfernung der Krone;

(Cashew-Äpfel) ) bei Oliven: ganze

Kiwis ) Früchte ohne Stiel

Kumquats ) (soweit vorhanden) und

Litschis ) ohne Erde (soweit

Longan ) vorhanden); Entfernung

Mammey-Äpfel ) der Erde durch Abspülen

Mangos ) unter fließendem kalten

Mangostane ) Wasser

Naranjilla )

Oliven )

Papayas )

Passionsfrüchte )

Pomerac )

Rambutan )

Rosen-Äpfel )

Sapodilla )

Tamarinden )

sonstige Früchte )

```

2.

Gemüse frisch (ungekocht, gekühlt,

```

gefroren) oder getrocknet,

soweit nachfolgend

bestimmt

2.1. Wurzel- und Bataten, )

Knollengemüse Süßkartoffeln )

Karotten )

Knollensellerie )

Kohlrüben )

Kren )

(Meerrettich) ) ganzes Erzeugnis nach

Pastinaken ) Entfernung des Krautes

Petersilienwurzeln ) oder der Blätter und

Pfeilwurz ) anhaftenden Erde (falls

Radieschen ) vorhanden) (Entfernung

Rettiche ) der Erde durch Abspülen

Rote Rüben ) unter fließendem kalten

Schwarzwurzeln ) Wasser oder durch

Speiserüben ) schonendes Bürsten des

Tapioka ) trockenen Erzeugnisses)

Topinambur )

Yamswurzeln )

sonstige Wurzel- )

und Knollengemüse)

2.2. Zwiebelgemüse Frühlingszwiebeln ) Zwiebeln (getrocknet),

(Lauchzwiebeln) ) Schalotten (getrocknet),

Knoblauch ) Knoblauch (getrocknet):

Schalotten ) ganzes Erzeugnis nach

Zwiebeln ) Entfernung der lose

sonstiges ) anhaftenden Schale und

Zwiebelgemüse ) der Erde (falls

) vorhanden); Zwiebeln,

) Schalotten und

) Knoblauch, nicht

) getrocknet,

) Frühlingszwiebeln:

) ganzes Erzeugnis nach

) Entfernung der Wurzeln

) und Erde (falls

) vorhanden)

2.3. Fruchtgemüse 2.3.1. Solanacea: )

Paradeiser )

(Tomaten) )

Paprika )

Melanzani )

(Auberginen) )

Pepinos )

sonstige )

Solanacea )

2.3.2. Cucurbi- )

taceae mit )

genießbarer )

Schale: )

Gurken )

(einschließlich )

Einlegegurken) ) ganzes Erzeugnis nach

Zucchinis ) Entfernung der Stiele

sonstige )

Cucurbitaceae mit)

genießbarer )

Schale) )

2.3.3. Cucurbi- )

taceae mit )

ungenießbarer )

Schale: )

Kürbisse )

Melonen )

Wassermelonen )

sonstige )

Cucurbitaceae mit)

ungenießbarer )

Schale )

2.3.4. Zuckermais

(Gemüsemais, entlieschte Kolben

Süßmais,

Minimais)

2.4. Kohlgemüse 2.4.1. Blumenkohle:)

kohle: )

Karfiol )

(Blumenkohl) ) nur Kopf

Brokkoli )

sonstige )

Blumenkohle )

2.4.2. Kopfkohle: )

Kohlsprossen )

(Rosenkohl) )

Kopfkohl (zB )

Weiß-, Rot-, )

Wirsingkohl) )

sonstige ) Erzeugnis nach Entfernung

Kopfkohle ) der welken Blätter

2.4.3. Blattkohle: ) (falls vorhanden)

kohle: )

Chinakohl )

Grünkohl )

sonstige )

Blattkohle )

2.4.4. Kohlrabi ganzes Erzeugnis nach

Entfernung der Blätter und

anhaftenden Erde (falls

vorhanden) (Entfernung der

Erde durch Abspülen unter

fließendem kalten Wasser

oder durch schonendes

Bürsten des trockenen

Erzeugnisses)

2.5. Blattgemüse 2.5.1. Salatarten: )

und frische Endivien )

Kräuter Vogerlsalat )

(Feldsalat) )

Salat )

Kresse )

Radicchio )

Schnittsalat )

(Pflücksalat) )

Bindsalat )

sonstige Salatarten)

2.5.2. Spinat und )

verwandte Arten: )

Mangold )

Spinat )

Stielmus )

sonstige verwandte )

Arten )

2.5.3. Brunnen- )

kresse )

2.5.4. Chicoree ) ganzes Erzeugnis nach

2.5.5. frische ) Entfernung der

Kräuter: ) verwelkten Außenblätter

Basilikum ) sowie der Wurzeln und

Beifuß ) Erde (falls vorhanden)

Blätter von )

Knollensellerie )

Bohnenkraut )

Dill )

Dost (Origano) )

Estragon )

Fenchel )

Kerbel )

Liebstöckel )

Majoran )

Petersilie )

Pimpinelle )

Rosmarin )

Salbei )

Sauerampfer )

Schnittlauch )

Schnittsellerie )

Thymian )

Wermut )

Zitronenmelisse )

sonstige frische )

Kräuter )

2.6. Hülsengemüse Bohnen mit Hülsen )

(frisch) Bohnen ohne Hülsen ) ganzes Erzeugnis nach

Erbsen mit Hülsen ) Entfernung der Hülsen

Erbsen ohne Hülsen ) bzw. mit Hülsen, falls

sonstiges ) genießbar

Hülsengemüse, )

frisch )

2.7. Stengelgemüse Artischocken )

Bambussprossen )

Gemüsefenchel ) ganzes Erzeugnis nach

Karde (Gemüse- ) Entfernung der

artischocke, ) verwelkten Teile und der

Kardonen) ) Erde (falls vorhanden);

Palmherzen ) Porree und

Porree ) Gemüsefenchel: ganzes

Rhabarber ) Erzeugnis nach

Spargel ) Entfernung von Wurzeln

Stangensellerie ) und Erde (falls

sonstiges ) vorhanden)

Stengelgemüse )

2.8. Pilze 2.8.1. Zuchtpilze )

Austernsaitlinge )

Braunkappen ) ganzes Erzeugnis nach

Champignons ) Entfernung der Erde

sonstige Zuchtpilze) und des Substrats

2.8.2. wild- )

wachsende Pilze )

```

3.

Hülsenfrüchte Bohnen )

```

Erbsen )

Linsen ) ganzes Erzeugnis,

sonstige ) getrocknet

Hülsenfrüchte )

```

4.

Ölsaat Baumwollsaat )

```

Erdnüsse )

Kapoksamen )

Kürbiskerne )

Leinsamen ) ganze Samen nach

Mohnsamen ) Entfernung der

Palmkerne ) Kapseln, Schalen bzw.

Rapssamen ) Schoten, falls möglich;

Rübensamen ) bei Sonnenblumenkernen:

Saflorsamen ) ganze Kerne mit Schale

Senfsaat ) (soweit vorhanden) oder

Sesamsamen ) ohne Schale

Sojabohnen )

Sonnenblumenkerne )

sonstige Ölsaat )

```

5.

Erdäpfel Erdäpfel ) ganzes Erzeugnis nach

```

(Kartoffeln) ) Entfernung der Erde

(frühe und ) (falls vorhanden)

gelagerte) ) (Entfernung der Erde

) durch Abspülen unter

) fließendem kalten Wasser

) bzw. durch schonendes

) Bürsten des trockenen

) Erzeugnisses)

```

6.

Tee Camelia sinensis ) getrocknete und

```

) fermentierte oder nicht

) fermentierte Blätter und

) Stiele von Camelia

) sinensis; ganzes

) Erzeugnis, Angebotsform

```

7.

Teeähnliche Apfel (Schale) )

```

Erzeugnisse Apfelminze (Blatt) )

Brombeere (Blatt) )

Erdbeere (Blatt) )

Fenchel (Frucht) )

Griechischer )

Bergtee, )

Püringertee )

(blühendes Kraut))

Hagebutte )

(Scheinfrucht) )

Hibiskus, )

Nubienblüte, )

Karkade, auch )

Malve (Blüte) )

Himbeere (Blatt) ) ganzes Erzeugnis,

Honigbusch (Kraut ) getrocknet

und Holz) )

Krauseminze (Blatt))

Rooibos, Rotbusch, )

Naaldtee (Kraut) )

Zitronengras )

(Blatt) )

Zitronenstrauch, )

Verbene (Kraut) )

Maté, Paraguaytee )

(Blatt, grün oder)

getrocknet) )

Cola (Frucht, Nuß) )

Guarana (Frucht, )

Samen) )

sonstige )

teeähnliche )

Erzeugnisse )

```

8.

Hopfen Hopfen )

```

Hopfenpellets ) ganzes Erzeugnis,

Hopfenpulver (nicht) getrocknet

konzentriert) )

```

9.

Getreide Buchweizen

```

Gerste

Hafer

Hirse

Mais

Roggen

Reis

Sorghum

Triticale

Weizen

sonstiges Getreide

```

10.

Getreide- Getreidemahl-

```

erzeugnisse erzeugnisse

Rohkleie

(unbearbeitet)

Schälmühlen-

erzeugnisse

Teigwaren

sonstige Getreide-

erzeugnisse

```

11.

Gewürze Anis )

```

Basilikum )

Bohnenkraut )

Cardamomen )

Cayennepfeffer )

Estragon )

Fenchel )

Galgant )

Gewürznelken )

Ingwer )

Kapern )

Koriander )

Kreuzkümmelsamen )

(Römischer )

Kümmel) )

Kümmel )

Kurkuma )

Liebstöckl ) getrocknet (ausgenommen

Lorbeerblätter ) Kapern)

Macis )

Majoran )

Muskatnuß )

Origanum )

Paprika )

Pfeffer )

Piment )

Rosmarin )

Safran )

Salbei )

Senfsamen )

Thymian )

Vanille )

Wacholderbeeren )

Zimt )

Zitwer )

sonstige Gewürze )

```

12.

sonstige alle pflanzlichen

```

Lebensmittel,

sofern für sie

keine besonderen

Höchstmengen für

den betreffenden

Stoff in

Anlage IA

festgesetzt sind

einschließlich:

Kakaokerne (ohne Schalen)

Rohkaffee

Stärke

Zuckerrüben

ausgenommen:

Getreideerzeugnisse, sofern

für Getreide in Anlage I A eine

besondere

Höchstmenge

festgesetzt ist

Zum Bezugszeitraum vgl. § 11 Abs. 2 idF BGBl. II Nr. 434/2004.

Anlage 1A

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft

(Anm.: Tabelle mit vier Spalten wird nicht dargestellt!)

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft

```


```

Gruppe Lebensmittel Teil des Erzeugnisses, auf

den sich die Höchstmengen

beziehen

```


```

```

1.

Obst frisch (ungekocht, gekühlt

```

(Früchte), oder durch Gefrieren

einschließlich haltbar gemacht) oder

Schalenfrüchte getrocknet, soweit

nachfolgend bestimmt, ohne

Zusatz von Zucker

1.1. Zitrusfrüchte Limonen )

Mandarinen )

(einschließlich )

Clementinen und )

ähnliche )

Hybriden) )

Orangen ) ganzes Erzeugnis

Pampelmusen )

(einschließlich )

Grapefruits und )

ähnliche )

Hybriden) )

Zitronen )

sonstige )

Zitrusfrüchte )

1.2. Schalenfrüchte Eßkastanien )

(mit oder ohne (Maronen) )

Schalen) Haselnüsse )

Kaschunüsse )

(Cashewnüsse) )

Kokosnüsse )

Macadamia )

Mandeln )

Paranüsse ) ganzes Erzeugnis nach

Pecan-Nüsse ) Entfernung der Schale

Pinienkerne )

Pistazienkerne )

Walnüsse )

sonstige )

Schalenfrüchte )

(mit oder ohne )

Schalen) )

1.3. Kernobst Äpfel )

Birnen )

Mispeln ) ganzes Erzeugnis nach

Quitten ) Entfernung der Stiele

sonstiges )

Kernobst )

1.4. Steinobst Marillen )

Kirschen, Weichseln)

(Süß- und )

Sauerkirschen) )

Pfirsiche )

(einschließlich ) ganzes Erzeugnis nach

Nektarinen und ) Entfernung der Stiele

ähnliche )

Hybriden) )

Pflaumen )

(einschließlich )

Eierpflaumen, )

Rundpflaumen, )

Mirabellen und )

Ringlotten) )

sonstiges )

Steinobst )

1.5. Beeren- und 1.5.1. Trauben: )

Kleinobst Keltertrauben )

Tafeltrauben )

1.5.2. Erdbeeren )

(ausgenommen )

Wildfrüchte) )

1.5.3. Strauch- )

beerenobst )

(ausgenommen )

Wildfrüchte): )

Brombeeren )

Himbeeren )

Loganbeeren )

Boysenbeeren )

sonstiges )

Strauch- )

beerenobst )

1.5.4. Kleinrüchte )

und Beeren )

(ausgenommen ) ganzes Erzeugnis nach

Wildfrüchte): ) Entfernung der Kelche

Edelholunderbeeren ) und Stiele (falls

Heidelbeeren ) vorhanden); bei Ribiseln

Ribisel ) und Holunderbeeren

[Johannisbeeren ) Früchte mit Stielen

(rot, schwarz, )

weiß)] )

Preiselbeeren )

Stachelbeeren )

sonstige )

Kleinfrüchte )

und Beeren )

1.5.5. Wildfrüchte:)

Hagebutten )

Waldbrombeeren )

Walderdbeeren )

Waldheidelbeeren )

Waldhimbeeren )

sonstige )

Wildfrüchte )

1.6. sonstige Ananas )

Früchte Avocados )

Bananen )

Baumtomaten )

Brotfrucht )

Cherimoyas )

Datteln )

Durian )

Feigen )

Fejioa )

(Ananas-Guave) )

Granatäpfel )

Guanabanas )

Jabotica )

Jackfrucht )

Jambolan )

Johannisbrot ) ganzes Erzeugnis nach

Kaktusfeigen ) Entfernung der Stiele

Kapstachelbeeren ) (falls vorhanden) bzw.

Karambolen ) bei Ananas nach

Kaschu-Äpfel ) Entfernung der Krone;

(Cashew-Äpfel) ) bei Oliven: ganze

Kiwis ) Früchte ohne Stiel

Kumquats ) (soweit vorhanden) und

Litschis ) ohne Erde (soweit

Longan ) vorhanden); Entfernung

Mammey-Äpfel ) der Erde durch Abspülen

Mangos ) unter fließendem kalten

Mangostane ) Wasser

Naranjilla )

Oliven )

Papayas )

Passionsfrüchte )

Pomerac )

Rambutan )

Rosen-Äpfel )

Sapodilla )

Tamarinden )

sonstige Früchte )

```

2.

Gemüse frisch (ungekocht, gekühlt,

```

gefroren) oder getrocknet,

soweit nachfolgend

bestimmt

2.1. Wurzel- und Bataten, )

Knollengemüse Süßkartoffeln )

Karotten )

Knollensellerie )

Kohlrüben )

Kren )

(Meerrettich) ) ganzes Erzeugnis nach

Pastinaken ) Entfernung des Krautes

Petersilienwurzeln ) oder der Blätter und

Pfeilwurz ) anhaftenden Erde (falls

Radieschen ) vorhanden) (Entfernung

Rettiche ) der Erde durch Abspülen

Rote Rüben ) unter fließendem kalten

Schwarzwurzeln ) Wasser oder durch

Speiserüben ) schonendes Bürsten des

Tapioka ) trockenen Erzeugnisses)

Topinambur )

Yamswurzeln )

sonstige Wurzel- )

und Knollengemüse)

2.2. Zwiebelgemüse Frühlingszwiebeln ) Zwiebeln (getrocknet),

(Lauchzwiebeln) ) Schalotten (getrocknet),

Knoblauch ) Knoblauch (getrocknet):

Schalotten ) ganzes Erzeugnis nach

Zwiebeln ) Entfernung der lose

sonstiges ) anhaftenden Schale und

Zwiebelgemüse ) der Erde (falls

) vorhanden); Zwiebeln,

) Schalotten und

) Knoblauch, nicht

) getrocknet,

) Frühlingszwiebeln:

) ganzes Erzeugnis nach

) Entfernung der Wurzeln

) und Erde (falls

) vorhanden)

2.3. Fruchtgemüse 2.3.1. Solanacea: )

Paradeiser )

(Tomaten) )

Paprika )

Melanzani )

(Auberginen) )

Pepinos )

sonstige )

Solanacea )

2.3.2. Cucurbi- )

taceae mit )

genießbarer )

Schale: )

Gurken )

(einschließlich )

Einlegegurken) ) ganzes Erzeugnis nach

Zucchinis ) Entfernung der Stiele

sonstige )

Cucurbitaceae mit)

genießbarer )

Schale) )

2.3.3. Cucurbi- )

taceae mit )

ungenießbarer )

Schale: )

Kürbisse )

Melonen )

Wassermelonen )

sonstige )

Cucurbitaceae mit)

ungenießbarer )

Schale )

2.3.4. Zuckermais

(Gemüsemais, entlieschte Kolben

Süßmais,

Minimais)

2.4. Kohlgemüse 2.4.1. Blumenkohle:)

kohle: )

Karfiol )

(Blumenkohl) ) nur Kopf

Brokkoli )

sonstige )

Blumenkohle )

2.4.2. Kopfkohle: )

Kohlsprossen )

(Rosenkohl) )

Kopfkohl (zB )

Weiß-, Rot-, )

Wirsingkohl) )

sonstige ) Erzeugnis nach Entfernung

Kopfkohle ) der welken Blätter

2.4.3. Blattkohle: ) (falls vorhanden)

kohle: )

Chinakohl )

Grünkohl )

sonstige )

Blattkohle )

2.4.4. Kohlrabi ganzes Erzeugnis nach

Entfernung der Blätter und

anhaftenden Erde (falls

vorhanden) (Entfernung der

Erde durch Abspülen unter

fließendem kalten Wasser

oder durch schonendes

Bürsten des trockenen

Erzeugnisses)

2.5. Blattgemüse 2.5.1. Salatarten: )

und frische Endivien )

Kräuter Vogerlsalat )

(Feldsalat) )

Salat )

Kresse )

Radicchio )

Schnittsalat )

(Pflücksalat) )

Bindsalat )

sonstige Salatarten)

2.5.2. Spinat und )

verwandte Arten: )

Mangold )

Spinat )

Stielmus )

sonstige verwandte )

Arten )

2.5.3. Brunnen- )

kresse )

2.5.4. Chicoree ) ganzes Erzeugnis nach

2.5.5. frische ) Entfernung der

Kräuter: ) verwelkten Außenblätter

Basilikum ) sowie der Wurzeln und

Beifuß ) Erde (falls vorhanden)

Blätter von )

Knollensellerie )

Bohnenkraut )

Dill )

Dost (Origano) )

Estragon )

Fenchel )

Kerbel )

Liebstöckel )

Majoran )

Petersilie )

Pimpinelle )

Rosmarin )

Salbei )

Sauerampfer )

Schnittlauch )

Schnittsellerie )

Thymian )

Wermut )

Zitronenmelisse )

sonstige frische )

Kräuter )

2.6. Hülsengemüse Bohnen mit Hülsen )

(frisch) Bohnen ohne Hülsen ) ganzes Erzeugnis nach

Erbsen mit Hülsen ) Entfernung der Hülsen

Erbsen ohne Hülsen ) bzw. mit Hülsen, falls

sonstiges ) genießbar

Hülsengemüse, )

frisch )

2.7. Stengelgemüse Artischocken )

Bambussprossen )

Gemüsefenchel ) ganzes Erzeugnis nach

Karde (Gemüse- ) Entfernung der

artischocke, ) verwelkten Teile und der

Kardonen) ) Erde (falls vorhanden);

Palmherzen ) Porree und

Porree ) Gemüsefenchel: ganzes

Rhabarber ) Erzeugnis nach

Spargel ) Entfernung von Wurzeln

Stangensellerie ) und Erde (falls

sonstiges ) vorhanden)

Stengelgemüse )

2.8. Pilze 2.8.1. Zuchtpilze )

Austernsaitlinge )

Braunkappen ) ganzes Erzeugnis nach

Champignons ) Entfernung der Erde

sonstige Zuchtpilze) und des Substrats

2.8.2. wild- )

wachsende Pilze )

```

3.

Hülsenfrüchte Bohnen )

```

Erbsen )

Linsen ) ganzes Erzeugnis,

sonstige ) getrocknet

Hülsenfrüchte )

```

4.

Ölsaat Baumwollsaat )

```

Erdnüsse )

Kapoksamen )

Kürbiskerne )

Leinsamen ) ganze Samen nach

Mohnsamen ) Entfernung der

Palmkerne ) Kapseln, Schalen bzw.

Rapssamen ) Schoten, falls möglich;

Rübensamen ) bei Sonnenblumenkernen:

Saflorsamen ) ganze Kerne mit Schale

Senfsaat ) (soweit vorhanden) oder

Sesamsamen ) ohne Schale

Sojabohnen )

Sonnenblumenkerne )

sonstige Ölsaat )

```

5.

Erdäpfel Erdäpfel ) ganzes Erzeugnis nach

```

(Kartoffeln) ) Entfernung der Erde

(frühe und ) (falls vorhanden)

gelagerte) ) (Entfernung der Erde

) durch Abspülen unter

) fließendem kalten Wasser

) bzw. durch schonendes

) Bürsten des trockenen

) Erzeugnisses)

```

6.

Tee Camelia sinensis ) getrocknete und

```

) fermentierte oder nicht

) fermentierte Blätter und

) Stiele von Camelia

) sinensis; ganzes

) Erzeugnis, Angebotsform

```

7.

Teeähnliche Apfel (Schale) )

```

Erzeugnisse Apfelminze (Blatt) )

Brombeere (Blatt) )

Erdbeere (Blatt) )

Fenchel (Frucht) )

Griechischer )

Bergtee, )

Püringertee )

(blühendes Kraut))

Hagebutte )

(Scheinfrucht) )

Hibiskus, )

Nubienblüte, )

Karkade, auch )

Malve (Blüte) )

Himbeere (Blatt) ) ganzes Erzeugnis,

Honigbusch (Kraut ) getrocknet

und Holz) )

Krauseminze (Blatt))

Rooibos, Rotbusch, )

Naaldtee (Kraut) )

Zitronengras )

(Blatt) )

Zitronenstrauch, )

Verbene (Kraut) )

Maté, Paraguaytee )

(Blatt, grün oder)

getrocknet) )

Cola (Frucht, Nuß) )

Guarana (Frucht, )

Samen) )

sonstige )

teeähnliche )

Erzeugnisse )

```

8.

Hopfen Hopfen )

```

Hopfenpellets ) ganzes Erzeugnis,

Hopfenpulver (nicht) getrocknet

konzentriert) )

```

9.

Getreide Buchweizen

```

Gerste

Hafer

Hirse

Mais

Roggen

Reis

Sorghum

Triticale

Weizen

sonstiges Getreide

```

10.

Getreide- Getreidemahl-

```

erzeugnisse erzeugnisse

Rohkleie

(unbearbeitet)

Schälmühlen-

erzeugnisse

Teigwaren

sonstige Getreide-

erzeugnisse

```

11.

Gewürze Anis )

```

Basilikum )

Bohnenkraut )

Cardamomen )

Cayennepfeffer )

Estragon )

Fenchel )

Galgant )

Gewürznelken )

Ingwer )

Kapern )

Koriander )

Kreuzkümmelsamen )

(Römischer )

Kümmel) )

Kümmel )

Kurkuma )

Liebstöckl ) getrocknet (ausgenommen

Lorbeerblätter ) Kapern)

Macis )

Majoran )

Muskatnuß )

Origanum )

Paprika )

Pfeffer )

Piment )

Rosmarin )

Safran )

Salbei )

Senfsamen )

Thymian )

Vanille )

Wacholderbeeren )

Zimt )

Zitwer )

sonstige Gewürze )

```

12.

sonstige alle pflanzlichen

```

Lebensmittel,

sofern für sie

keine besonderen

Höchstmengen für

den betreffenden

Stoff in

Anlage IA

festgesetzt sind

einschließlich:

Kakaokerne (ohne Schalen)

Rohkaffee

Stärke

Zuckerrüben

ausgenommen:

Getreideerzeugnisse, sofern

für Getreide in Anlage I A eine

besondere

Höchstmenge

festgesetzt ist

Zum Bezugszeitraum vgl. § 11 Abs. 2.

Anlage 1A

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft

(Anm.: Tabelle mit vier Spalten wird nicht dargestellt!)

Tabelle mit vier Spalten wird nicht dargestellt, es wird auf das PDF-Format im RIS verwiesen:

Bundesgesetzblatt II Nr. 441/2002

Bundesgesetzblatt II Nr. 552/2003

Bundesgesetzblatt II Nr. 434/2004

Bundesgesetzblatt II Nr. 166/2005

Bundesgesetzblatt II Nr. 130/2006

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft

```


```

Gruppe Lebensmittel Teil des Erzeugnisses, auf

den sich die Höchstmengen

beziehen

```


```

```

1.

Obst frisch (ungekocht, gekühlt

```

(Früchte), oder durch Gefrieren

einschließlich haltbar gemacht) oder

Schalenfrüchte getrocknet, soweit

nachfolgend bestimmt, ohne

Zusatz von Zucker

1.1. Zitrusfrüchte Limonen )

Mandarinen )

(einschließlich )

Clementinen und )

ähnliche )

Hybriden) )

Orangen ) ganzes Erzeugnis

Pampelmusen )

(einschließlich )

Grapefruits und )

ähnliche )

Hybriden) )

Zitronen )

sonstige )

Zitrusfrüchte )

1.2. Schalenfrüchte Eßkastanien )

(mit oder ohne (Maronen) )

Schalen) Haselnüsse )

Kaschunüsse )

(Cashewnüsse) )

Kokosnüsse )

Macadamia )

Mandeln )

Paranüsse ) ganzes Erzeugnis nach

Pecan-Nüsse ) Entfernung der Schale

Pinienkerne )

Pistazienkerne )

Walnüsse )

sonstige )

Schalenfrüchte )

(mit oder ohne )

Schalen) )

1.3. Kernobst Äpfel )

Birnen )

Mispeln ) ganzes Erzeugnis nach

Quitten ) Entfernung der Stiele

sonstiges )

Kernobst )

1.4. Steinobst Marillen )

Kirschen, Weichseln)

(Süß- und )

Sauerkirschen) )

Pfirsiche )

(einschließlich ) ganzes Erzeugnis nach

Nektarinen und ) Entfernung der Stiele

ähnliche )

Hybriden) )

Pflaumen )

(einschließlich )

Eierpflaumen, )

Rundpflaumen, )

Mirabellen und )

Ringlotten) )

sonstiges )

Steinobst )

1.5. Beeren- und 1.5.1. Trauben: )

Kleinobst Keltertrauben )

Tafeltrauben )

1.5.2. Erdbeeren )

(ausgenommen )

Wildfrüchte) )

1.5.3. Strauch- )

beerenobst )

(ausgenommen )

Wildfrüchte): )

Brombeeren )

Himbeeren )

Loganbeeren )

Boysenbeeren )

sonstiges )

Strauch- )

beerenobst )

1.5.4. Kleinrüchte )

und Beeren )

(ausgenommen ) ganzes Erzeugnis nach

Wildfrüchte): ) Entfernung der Kelche

Edelholunderbeeren ) und Stiele (falls

Heidelbeeren ) vorhanden); bei Ribiseln

Ribisel ) und Holunderbeeren

[Johannisbeeren ) Früchte mit Stielen

(rot, schwarz, )

weiß)] )

Preiselbeeren )

Stachelbeeren )

sonstige )

Kleinfrüchte )

und Beeren )

1.5.5. Wildfrüchte:)

Hagebutten )

Waldbrombeeren )

Walderdbeeren )

Waldheidelbeeren )

Waldhimbeeren )

sonstige )

Wildfrüchte )

1.6. sonstige Ananas )

Früchte Avocados )

Bananen )

Baumtomaten )

Brotfrucht )

Cherimoyas )

Datteln )

Durian )

Feigen )

Fejioa )

(Ananas-Guave) )

Granatäpfel )

Guanabanas )

Jabotica )

Jackfrucht )

Jambolan )

Johannisbrot ) ganzes Erzeugnis nach

Kaktusfeigen ) Entfernung der Stiele

Kapstachelbeeren ) (falls vorhanden) bzw.

Karambolen ) bei Ananas nach

Kaschu-Äpfel ) Entfernung der Krone;

(Cashew-Äpfel) ) bei Oliven: ganze

Kiwis ) Früchte ohne Stiel

Kumquats ) (soweit vorhanden) und

Litschis ) ohne Erde (soweit

Longan ) vorhanden); Entfernung

Mammey-Äpfel ) der Erde durch Abspülen

Mangos ) unter fließendem kalten

Mangostane ) Wasser

Naranjilla )

Oliven )

Papayas )

Passionsfrüchte )

Pomerac )

Rambutan )

Rosen-Äpfel )

Sapodilla )

Tamarinden )

sonstige Früchte )

```

2.

Gemüse frisch (ungekocht, gekühlt,

```

gefroren) oder getrocknet,

soweit nachfolgend

bestimmt

2.1. Wurzel- und Bataten, )

Knollengemüse Süßkartoffeln )

Karotten )

Knollensellerie )

Kohlrüben )

Kren )

(Meerrettich) ) ganzes Erzeugnis nach

Pastinaken ) Entfernung des Krautes

Petersilienwurzeln ) oder der Blätter und

Pfeilwurz ) anhaftenden Erde (falls

Radieschen ) vorhanden) (Entfernung

Rettiche ) der Erde durch Abspülen

Rote Rüben ) unter fließendem kalten

Schwarzwurzeln ) Wasser oder durch

Speiserüben ) schonendes Bürsten des

Tapioka ) trockenen Erzeugnisses)

Topinambur )

Yamswurzeln )

sonstige Wurzel- )

und Knollengemüse)

2.2. Zwiebelgemüse Frühlingszwiebeln ) Zwiebeln (getrocknet),

(Lauchzwiebeln) ) Schalotten (getrocknet),

Knoblauch ) Knoblauch (getrocknet):

Schalotten ) ganzes Erzeugnis nach

Zwiebeln ) Entfernung der lose

sonstiges ) anhaftenden Schale und

Zwiebelgemüse ) der Erde (falls

) vorhanden); Zwiebeln,

) Schalotten und

) Knoblauch, nicht

) getrocknet,

) Frühlingszwiebeln:

) ganzes Erzeugnis nach

) Entfernung der Wurzeln

) und Erde (falls

) vorhanden)

2.3. Fruchtgemüse 2.3.1. Solanacea: )

Paradeiser )

(Tomaten) )

Paprika )

Melanzani )

(Auberginen) )

Pepinos )

sonstige )

Solanacea )

2.3.2. Cucurbi- )

taceae mit )

genießbarer )

Schale: )

Gurken )

(einschließlich )

Einlegegurken) ) ganzes Erzeugnis nach

Zucchinis ) Entfernung der Stiele

sonstige )

Cucurbitaceae mit)

genießbarer )

Schale) )

2.3.3. Cucurbi- )

taceae mit )

ungenießbarer )

Schale: )

Kürbisse )

Melonen )

Wassermelonen )

sonstige )

Cucurbitaceae mit)

ungenießbarer )

Schale )

2.3.4. Zuckermais

(Gemüsemais, entlieschte Kolben

Süßmais,

Minimais)

2.4. Kohlgemüse 2.4.1. Blumenkohle:)

kohle: )

Karfiol )

(Blumenkohl) ) nur Kopf

Brokkoli )

sonstige )

Blumenkohle )

2.4.2. Kopfkohle: )

Kohlsprossen )

(Rosenkohl) )

Kopfkohl (zB )

Weiß-, Rot-, )

Wirsingkohl) )

sonstige ) Erzeugnis nach Entfernung

Kopfkohle ) der welken Blätter

2.4.3. Blattkohle: ) (falls vorhanden)

kohle: )

Chinakohl )

Grünkohl )

sonstige )

Blattkohle )

2.4.4. Kohlrabi ganzes Erzeugnis nach

Entfernung der Blätter und

anhaftenden Erde (falls

vorhanden) (Entfernung der

Erde durch Abspülen unter

fließendem kalten Wasser

oder durch schonendes

Bürsten des trockenen

Erzeugnisses)

2.5. Blattgemüse 2.5.1. Salatarten: )

und frische Endivien )

Kräuter Vogerlsalat )

(Feldsalat) )

Salat )

Kresse )

Radicchio )

Schnittsalat )

(Pflücksalat) )

Bindsalat )

sonstige Salatarten)

2.5.2. Spinat und )

verwandte Arten: )

Mangold )

Spinat )

Stielmus )

sonstige verwandte )

Arten )

2.5.3. Brunnen- )

kresse )

2.5.4. Chicoree ) ganzes Erzeugnis nach

2.5.5. frische ) Entfernung der

Kräuter: ) verwelkten Außenblätter

Basilikum ) sowie der Wurzeln und

Beifuß ) Erde (falls vorhanden)

Blätter von )

Knollensellerie )

Bohnenkraut )

Dill )

Dost (Origano) )

Estragon )

Fenchel )

Kerbel )

Liebstöckel )

Majoran )

Petersilie )

Pimpinelle )

Rosmarin )

Salbei )

Sauerampfer )

Schnittlauch )

Schnittsellerie )

Thymian )

Wermut )

Zitronenmelisse )

sonstige frische )

Kräuter )

2.6. Hülsengemüse Bohnen mit Hülsen )

(frisch) Bohnen ohne Hülsen ) ganzes Erzeugnis nach

Erbsen mit Hülsen ) Entfernung der Hülsen

Erbsen ohne Hülsen ) bzw. mit Hülsen, falls

sonstiges ) genießbar

Hülsengemüse, )

frisch )

2.7. Stengelgemüse Artischocken )

Bambussprossen )

Gemüsefenchel ) ganzes Erzeugnis nach

Karde (Gemüse- ) Entfernung der

artischocke, ) verwelkten Teile und der

Kardonen) ) Erde (falls vorhanden);

Palmherzen ) Porree und

Porree ) Gemüsefenchel: ganzes

Rhabarber ) Erzeugnis nach

Spargel ) Entfernung von Wurzeln

Stangensellerie ) und Erde (falls

sonstiges ) vorhanden)

Stengelgemüse )

2.8. Pilze 2.8.1. Zuchtpilze )

Austernsaitlinge )

Braunkappen ) ganzes Erzeugnis nach

Champignons ) Entfernung der Erde

sonstige Zuchtpilze) und des Substrats

2.8.2. wild- )

wachsende Pilze )

```

3.

Hülsenfrüchte Bohnen )

```

Erbsen )

Linsen ) ganzes Erzeugnis,

sonstige ) getrocknet

Hülsenfrüchte )

```

4.

Ölsaat Baumwollsaat )

```

Erdnüsse )

Kapoksamen )

Kürbiskerne )

Leinsamen ) ganze Samen nach

Mohnsamen ) Entfernung der

Palmkerne ) Kapseln, Schalen bzw.

Rapssamen ) Schoten, falls möglich;

Rübensamen ) bei Sonnenblumenkernen:

Saflorsamen ) ganze Kerne mit Schale

Senfsaat ) (soweit vorhanden) oder

Sesamsamen ) ohne Schale

Sojabohnen )

Sonnenblumenkerne )

sonstige Ölsaat )

```

5.

Erdäpfel Erdäpfel ) ganzes Erzeugnis nach

```

(Kartoffeln) ) Entfernung der Erde

(frühe und ) (falls vorhanden)

gelagerte) ) (Entfernung der Erde

) durch Abspülen unter

) fließendem kalten Wasser

) bzw. durch schonendes

) Bürsten des trockenen

) Erzeugnisses)

```

6.

Tee Camelia sinensis ) getrocknete und

```

) fermentierte oder nicht

) fermentierte Blätter und

) Stiele von Camelia

) sinensis; ganzes

) Erzeugnis, Angebotsform

```

7.

Teeähnliche Apfel (Schale) )

```

Erzeugnisse Apfelminze (Blatt) )

Brombeere (Blatt) )

Erdbeere (Blatt) )

Fenchel (Frucht) )

Griechischer )

Bergtee, )

Püringertee )

(blühendes Kraut))

Hagebutte )

(Scheinfrucht) )

Hibiskus, )

Nubienblüte, )

Karkade, auch )

Malve (Blüte) )

Himbeere (Blatt) ) ganzes Erzeugnis,

Honigbusch (Kraut ) getrocknet

und Holz) )

Krauseminze (Blatt))

Rooibos, Rotbusch, )

Naaldtee (Kraut) )

Zitronengras )

(Blatt) )

Zitronenstrauch, )

Verbene (Kraut) )

Maté, Paraguaytee )

(Blatt, grün oder)

getrocknet) )

Cola (Frucht, Nuß) )

Guarana (Frucht, )

Samen) )

sonstige )

teeähnliche )

Erzeugnisse )

```

8.

Hopfen Hopfen )

```

Hopfenpellets ) ganzes Erzeugnis,

Hopfenpulver (nicht) getrocknet

konzentriert) )

```

9.

Getreide Buchweizen

```

Gerste

Hafer

Hirse

Mais

Roggen

Reis

Sorghum

Triticale

Weizen

sonstiges Getreide

```

10.

Getreide- Getreidemahl-

```

erzeugnisse erzeugnisse

Rohkleie

(unbearbeitet)

Schälmühlen-

erzeugnisse

Teigwaren

sonstige Getreide-

erzeugnisse

```

11.

Gewürze Anis )

```

Basilikum )

Bohnenkraut )

Cardamomen )

Cayennepfeffer )

Estragon )

Fenchel )

Galgant )

Gewürznelken )

Ingwer )

Kapern )

Koriander )

Kreuzkümmelsamen )

(Römischer )

Kümmel) )

Kümmel )

Kurkuma )

Liebstöckl ) getrocknet (ausgenommen

Lorbeerblätter ) Kapern)

Macis )

Majoran )

Muskatnuß )

Origanum )

Paprika )

Pfeffer )

Piment )

Rosmarin )

Safran )

Salbei )

Senfsamen )

Thymian )

Vanille )

Wacholderbeeren )

Zimt )

Zitwer )

sonstige Gewürze )

```

12.

sonstige alle pflanzlichen

```

Lebensmittel,

sofern für sie

keine besonderen

Höchstmengen für

den betreffenden

Stoff in

Anlage IA

festgesetzt sind

einschließlich:

Kakaokerne (ohne Schalen)

Rohkaffee

Stärke

Zuckerrüben

ausgenommen:

Getreideerzeugnisse, sofern

für Getreide in Anlage I A eine

besondere

Höchstmenge

festgesetzt ist

Abkürzung

SchäHöV

Anlage 1B

Stoffe, die in oder auf Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft nicht vorhanden sein dürfen

Stoff *) Chemische Bezeichnung
Acrylnitril Acrylnitril
Azobenzol Azobenzol
Cyhexatin 1) Tricyclohexylzinnhydroxid insgesamt
Azocyclotin 1) 1-Tricyclohexyl-stannyl- berechnet
1,2,4-triazol als
Dicyclohexylzinnoxid Cyhexatin
Dibromchlorpropan Dibromchlorpropan
Dichloran 2,6-Dichlor-4-nitro-anilin
Ethylenchlorhydrin Ethylenchlorhydrin
Ethylenoxid Ethylenoxid
Fluoressigsäure, ihre Verbindungen und Derivate Fluoressigsäure
Isobenzan 1,3,4,5,6,7,8,8-Octachlor-1,3,3a,4,7,7a-hexahydro-
4,7-endo-methano-isobenzofuran
Isodrin 1,2,3,4,10,10-Hexachlor-1,4,4a,5,8,8a-hexahydro-
1,4-endo-5,8-endo-dimethano-naphthalin
Kelevan 5-Ethyl-[1,1a,3,3a,4,
einschließlich 5,5,5a,5b,6-decachlor-
octahydro-2-hydroxy- insgesamt
Chlordecone 1,3,4-metheno-(1H)- berechnet
(Kepone) cyclobuta(c,d)-pentalen- als
2-yl]-lävulinat Kelevan
Decachlor-pentacyclo-
(5,2,1,02,6,03,9,
05,8)decanon-4
Leptophos O-(4-Brom-2,5-dichlorphenyl-O-methyl-phenyl-
phosphonothionat
Mofamquat 1) 1,1′-bis-(3,5-Dimethylmorpholino-carbonyl-
methyl)-4,4-bipyridinium-Salze
Nitralin 4-(Methylsulfonyl)-2,6-dinitro-N,N-dipropyl-anilin
Nitropyrin 2-Chlor-6-trichlormethyl-pyridin
Pentachlorphenol 1) Pentachlorphenol
Quintozen 1) Pentachlornitrobenzol
Rhodandinitrobenzol 2,4-Dinitrophenyl-thiocyanat
Trichlorethylen Trichlorethlyen

1) Bei den mit 1) bezeichneten Stoffen bleiben Werte bis zu 0,05 mg/kg unberücksichtigt, bei allen anderen Stoffen bleiben Werte bis zu 0,01 mg/kg unberücksichtigt.

*) ISO (Internationale Organisation für Standardisierung)-Bezeichnung.

Anlage 1C

PROBENAHMEVERFAHREN

```

1.

ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH

```

Proben für die amtliche Kontrolle der Rückstände von

Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Obst und Gemüse

werden nach den nachstehenden Verfahren entnommen. Die dabei

erhaltenen End und Laborproben gelten als repräsentativ für

die betreffenden Partien. Auf Grund der in den End und

Laborproben bestimmten Mengen an Rückständen wird

festgestellt, ob Übereinstimmung mit den festgesetzten

Höchstgehalten besteht.

```

2.

ZUR PROBENAHME BEFUGTE ORGANE

```

Die Probenahme erfolgt durch Aufsichtsorgane gemäß § 35 LMG

1975.

```

3.

DEFINITIONEN

```

3.1 PARTIE

Identifizierbare Menge der betreffenden Waren, mit

vermutlich einheitlichen Merkmalen.

3.2 EINZELPROBE

An einer Stelle der Partie entnommene Menge.

3.3 SAMMELPROBE

Summe der einer Partie entnommenen Einzelproben.

3.4 ENDPROBE

Sammelprobe oder repräsentative Teilmenge der Sammelprobe,

die durch mengenmäßige Verringerung erhalten wird.

3.5 LABORPROBE

Eine repräsentative für das Laboratorium bestimmte Teilmenge

der Endprobe.

```

4.

PROBENAHMEVERFAHREN

```

4.1 MATERIAL, DEM PROBEN ZU ENTNEHMEN SIND

Jede zu kontrollierende Partie ist einzeln zu bemustern.

4.2 NOTWENDIGE VORSICHTSMASSREGELN

Bei der Probenahme und der Zusammenstellung der Laborproben sind Vorsichtsmaßregeln zu treffen, um Veränderungen zu verhindern, die den Rückstandsgehalt beeinträchtigen, die analytischen Bestimmungen nachteilig beeinflussen oder die Laborproben unrepräsentativ machen können.

4.3 EINZELPROBEN

Sie sind möglichst verschiedenen, über die ganze Partie verteilten Stellen zu entnehmen. Waren, die vollständig oder weitgehend verdorben sind, werden nicht zur Probenahme verwendet. Die Gesamtgröße der Einzelproben darf niemals geringer sein als der für die Laborproben, wie unter 4.6 angegeben, geforderte Umfang.

4.3.1. Die benötigte Mindestzahl an Einzelproben ist nachstehend in Tabelle A angegeben. Die Proben Sollen möglichst annähernd gleich groß sein.

TABELLE A

```


```

Gewicht der Partie (in kg) Mindestzahl der Einzelproben

```


```

50 3

50-500 5

500 10

4.3.2 Wenn dem Probenehmer das Gewicht der Partie nicht bekannt

ist oder wenn es nicht hinreichend abgeschätzt werden kann sowie bei gefrorenen Waren, kann die Mindestzahl zunehmender Einzelproben, abweichend von 4.3.1, gemäß der Tabelle B bestimmt werden.

TABELLE B

```


```

Anzahl Packungen bzw. Einheiten Mindestanzahl Packungen bzw.

in der Partie Einheiten, denen Proben zu

entnehmen sind

```


```

1-25 1

26-100 5

100 10

4.4 HERSTELLUNG DER SAMMELPROBE

Die Sammelprobe wird durch Vereinigen und Vermischen der

Einzelproben hergestellt.

4.5 HERSTELLUNG DER ENDPROBE

Die Sammelprobe kann, so wie sie ist, als Endprobe verwendet werden.

Falls die Sammelprobe zu umfangreich ist, kann aus ihr die Endprobe durch eine geeignete Verringerungsmethode hergestellt werden, zB durch Vierteilung, wobei zwei einander diagonal gegenüberliegende Viertel ausgeschieden und die verbleibenden durchgemischt und wiederum gevierteilt werden und so fort, bis die benötigte Größe erreicht ist. Bei diesem Verfahren darf jedoch einzelnes Obst und Gemüse nicht geschnitten oder zerteilt werden.

4.6 HERSTELLUNG DER LABORPROBEN

4.6.1 Es werden entsprechend den Grundsätzen der GLP (Gute Laborpraxis) die notwendige Anzahl von Laborproben aus der Endprobe hergestellt.

4.6.2 Bei Pilzen und Trüffeln, Küchenkräutern und Kapern muß jede Laborprobe mindestens 0,5 kg wiegen.

4.6.3 Bei sonstigen Obst- und Gemüsearten muss jede Laborprobe mindestens 1 kg wiegen und aus mindestens 10 Stück bestehen. Übersteigt jedoch das Gewicht von 10 Stück 5 kg, so darf die Laborprobe aus lediglich 5 Stück bestehen.

Anlage 2

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft

(Anm.: Tabelle mit vier Spalten wird nicht dargestellt!)

Lebensmittel tierischer Herkunft

```


```

Gruppe Lebensmittel Teil des Erzeugnisses, auf

den sich die Höchstmengen

beziehen

```


```

```

1.

Milch Kuhmilch )

```

Ziegenmilch )

Schafmilch ) Gesamtmilch

Milch sonstiger )

Tiere )

```

2.

Milchprodukte Milcherzeugnisse

```

Käse

Erzeugnisse aus

Käse

Ziegenkäse

Schafkäse

Käse und

-zubereitungen

aus Milch

sonstiger Tiere

Butter

Butter aus Milch

sonstiger Tiere

Milchfett

sonstige

Erzeugnisse auf

Milchbasis

sonstiger Tiere

```

3.

Eier, Enteneier )

```

Eiprodukte Gänseeier )

Hühnereier )

Eiprodukte ) Eier ohne Schale

sonstige Eier und )

Eiprodukte )

```

4.

Fleisch Fleisch von )

```

(frisch, schlachtbaren )

gekühlt, Haussäugetieren )

gefroren) Rind )

Kalb )

Schwein )

Lamm/Schaf )

Fohlen/Pferd )

Ziege )

Hauskaninchen )

Fleisch sonstiger )

schlachtbarer )

Haussäugetiere )

Fleisch vom )

Geflügel )

Hühner )

Enten )

Gänse )

Puten )

Perlhuhn )

Taube ) essbarer Anteil (ohne

sonstiges Geflügel ) Knochen)

Fleisch vom )

Haarwild )

Hase )

Reh )

Rot/Damwild )

Schwarzwild )

Wildkaninchen )

sonstiges Haarwild )

Fleisch vom )

Federwild )

Fasan )

Rebhuhn )

Wildente )

Wildtaube )

sonstiges Federwild)

Fleisch sonstiger )

Tiere )

Innerein )

Hüllen für )

Fleischerzeug- )

nisse )

```

5.

Fleischprodukte Wurstwaren

```

(frisch, Schweinefleisch-

gekühlt, erzeugnisse

gefroren) Rindfleischerzeug-

nisse

sonstige Fleisch-

erzeugnisse

```

6.

Fische Seefische )

```

Süßwasserfische )

Fischleber )

Fischrogen )

)

```

7.

Fischerzeug- Fischlebererzeug- )

```

nisse nisse )

Fischrogenerzeug- )

nisse )

sonstige )

Fischerzeugnisse )

) essbarer Anteil

```

8.

Krusten-, Muscheln )

```

Schalen-, Schnecken )

Weichtiere und sonstige Krusten-, )

wechselwarme Schalen-, )

Tiere und Weichtiere und )

Erzeugnisse sonstige )

daraus wechselwarme )

Tiere und )

Erzeugnisse )

daraus )

```

9.

Tierische Tierische Fette

```

Speisefette/- Tierische Öle

Öle sonstige tierische

(ausgenommen Speisefette

Milchfett)

```

10.

Honig Blütenhonige

```

Honigtauhonige

Wabenhonige

sonstige Honige

```

11.

sonstige alle Lebensmittel

```

tierischer

Herkunft,

sofern für sie

keine

besonderen

Höchstmengen

für den

betreffenden

Stoff in der

Anlage 2

festgesetzt

sind

Anlage 2

Lebensmittel tierischer Herkunft

(Anm.: Tabelle mit vier Spalten wird nicht dargestellt!)

Lebensmittel tierischer Herkunft

```


```

Gruppe Lebensmittel Teil des Erzeugnisses, auf

den sich die Höchstmengen

beziehen

```


```

```

1.

Milch Kuhmilch )

```

Ziegenmilch )

Schafmilch ) Gesamtmilch

Milch sonstiger )

Tiere )

```

2.

Milchprodukte Milcherzeugnisse

```

Käse

Erzeugnisse aus

Käse

Ziegenkäse

Schafkäse

Käse und

-zubereitungen

aus Milch

sonstiger Tiere

Butter

Butter aus Milch

sonstiger Tiere

Milchfett

sonstige

Erzeugnisse auf

Milchbasis

sonstiger Tiere

```

3.

Eier, Enteneier )

```

Eiprodukte Gänseeier )

Hühnereier )

Eiprodukte ) Eier ohne Schale

sonstige Eier und )

Eiprodukte )

```

4.

Fleisch Fleisch von )

```

(frisch, schlachtbaren )

gekühlt, Haussäugetieren )

gefroren) Rind )

Kalb )

Schwein )

Lamm/Schaf )

Fohlen/Pferd )

Ziege )

Hauskaninchen )

Fleisch sonstiger )

schlachtbarer )

Haussäugetiere )

Fleisch vom )

Geflügel )

Hühner )

Enten )

Gänse )

Puten )

Perlhuhn )

Taube ) essbarer Anteil (ohne

sonstiges Geflügel ) Knochen)

Fleisch vom )

Haarwild )

Hase )

Reh )

Rot/Damwild )

Schwarzwild )

Wildkaninchen )

sonstiges Haarwild )

Fleisch vom )

Federwild )

Fasan )

Rebhuhn )

Wildente )

Wildtaube )

sonstiges Federwild)

Fleisch sonstiger )

Tiere )

Innerein )

Hüllen für )

Fleischerzeug- )

nisse )

```

5.

Fleischprodukte Wurstwaren

```

(frisch, Schweinefleisch-

gekühlt, erzeugnisse

gefroren) Rindfleischerzeug-

nisse

sonstige Fleisch-

erzeugnisse

```

6.

Fische Seefische )

```

Süßwasserfische )

Fischleber )

Fischrogen )

)

```

7.

Fischerzeug- Fischlebererzeug- )

```

nisse nisse )

Fischrogenerzeug- )

nisse )

sonstige )

Fischerzeugnisse )

) essbarer Anteil

```

8.

Krusten-, Muscheln )

```

Schalen-, Schnecken )

Weichtiere und sonstige Krusten-, )

wechselwarme Schalen-, )

Tiere und Weichtiere und )

Erzeugnisse sonstige )

daraus wechselwarme )

Tiere und )

Erzeugnisse )

daraus )

```

9.

Tierische Tierische Fette

```

Speisefette/- Tierische Öle

Öle sonstige tierische

(ausgenommen Speisefette

Milchfett)

```

10.

Honig Blütenhonige

```

Honigtauhonige

Wabenhonige

sonstige Honige

```

11.

sonstige alle Lebensmittel

```

tierischer

Herkunft,

sofern für sie

keine

besonderen

Höchstmengen

für den

betreffenden

Stoff in der

Anlage 2

festgesetzt

sind