Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters", Lehrgang "Beratung und Coaching/Lebens- und Sozialberatung", Wirtschaftsförderungsinstitut Oberösterreich
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz - UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet:
§ 1. Das Wirtschaftsförderungsinstitut Oberösterreich, Wiener Straße 150, 4024 Linz, ist berechtigt, den Lehrgang "Beratung und Coaching/Lebens- und Sozialberatung" als "Lehrgang universitären Charakters" zu bezeichnen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.