Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung Europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)
Nach Mitteilungen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Erteilung Europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 63/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 5/2002) hinterlegt:
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Beitrittsurkunde:
Bulgarien 30. April 2002
Estland 30. April 2002
Slowakei 17. April 2002
Tschechische Republik 30. April 2002
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