Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M121 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über Änderungen im Zusammenhang mit der Sondervorschrift 640
Zwar kein formelles Außerkrafttreten, wird aber gegenstandslos
(vgl. BGBl. III Nr. 141/2002).
Zwar kein formelles Außerkrafttreten, wird aber gegenstandslos
(vgl. BGBl. III Nr. 141/2002).
Die Multilaterale Vereinbarung M121 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über Änderungen im Zusammenhang mit der Sondervorschrift 640 (BGBl. III Nr. 141/2002, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 197/2002) wurde von folgenden weiteren ADR-Vertragsparteien unterzeichnet:
ADR-Vertragsparteien: Datum der Unterzeichnung:
Vereinigtes Königreich 8. Jänner 2002
Frankreich 27. Juni 2002
Italien 5. August 2002
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