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Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer Notarstelle in Vöcklamarkt

Geltender Text a fecha 2002-12-13

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. April 2003 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Vöcklamarkt errichtet.