9. Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Polen betreffend die Durchführung des am 14. Juni 1972 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft für die Jahre 2002 bis 2005

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 2002-11-01
Status Aufgehoben · 2005-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 52
Änderungshistorie JSON API

Unterzeichnungsdatum

Sprachen

Deutsch, Polnisch

Ratifikationstext

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Abschnitt VI mit 1. November 2002 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Polen, im folgenden die beiden Seiten,

in Würdigung der Ergebnisse der bisherigen Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Bildung,

im Bewusstsein der guten Kontakte auf Regierungsebene,

in Würdigung der Möglichkeiten der Zusammenarbeitsintensivierung auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Bildung auf der Ebene der Bundesländer und Gemeinden in der Republik Österreich und der Wojewodschaften, Kreise und Gemeinden in der Republik Polen,

im Bewusstsein der Bedeutung, welche der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Bildung für das bessere Kennenlernen, die Annäherung und Verständigung zwischen den Bevölkerungen beider Länder zukommt,

in Anerkennung des am 23. Januar 1995 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich 1) als eines wichtigen Instruments zur Anregung der Entwicklung bilateraler Kontakte im Bereich der Wissenschaft und des Hochschulwesens,

in Hervorhebung der Bedeutung, die den Arbeiten der Österreichisch-Polnischen Arbeitsgruppe für die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, für die Entwicklung bilateraler Beziehungen, auch im Kontext der europäischen Integration im Bereich der wissenschaftlichen Forschung, zukommt,

unter Bekundung ihrer Zufriedenheit mit der Kooperation im Rahmen des Übereinkommens zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Polen, der Slowakischen Republik, der Republik Slowenien und der Republik Ungarn zur Aufnahme der Zusammenarbeit in den Bereichen der Aus- und Weiterbildung im Rahmen des Central European Exchange Program for University Studies („CEEPUS“) 2) unterzeichnet in Budapest am 8. Dezember 1993,

unter Bekundung ihrer Genugtuung über die Mitwirkung im Rahmen von Bildungsprogrammen der Europäischen Union,

haben beschlossen, zur weiteren Durchführung des am 14. Juni 1972 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft 3), insbesondere des Artikels 19, dieses Übereinkommen für die Jahre 2002 bis 2005 abzuschließen,

wobei sie folgendes vereinbart haben:


1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 759/1995

2) Kundgemacht in BGBl. Nr. 137/1995

3) Kundgemacht in BGBl. Nr. 434/1973

I. WISSENSCHAFT UND HOCHSCHULWESEN

Artikel 1

Beide Seiten begrüßen die Ergebnisse der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und der Technik, die durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und durch das Staatskomitee für Wissenschaftliche Forschung im Rahmen der Arbeitsgruppe für die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und der Technik koordiniert werden. Beide Seiten erachten es als zweckmäßig, Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und der Technik zu unterzeichnen.

Beide Seiten kommen überein, gemeinsame Forschungsthemen im Rahmen der österreichisch-polnischen Arbeitsgruppe für wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit abzustimmen.

Bei der 5. Sitzung der österreichisch-polnischen Arbeitsgruppe für wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit im März 2002 in Wien wurde betont, dass eines der wesentlichen Ziele des geplanten Abkommens über die Förderung bilateraler wissenschaftlich-technischer Zusammenarbeit die Weiterentwicklung bilateraler Projektpartnerschaften zu multilateralen Kooperationen im Rahmen der EU-Forschungsprogramme ist. Dazu wurde die Abhaltung eines gemeinsamen, praxisnahen Workshops zur Ausarbeitung von EU-Projektanträgen beschlossen.

Artikel 2

Die Österreichische Akademie der Wissenschaften und die Polnische Akademie der Wissenschaften setzen ihre Zusammenarbeit auf Grund bestehender Vereinbarungen fort. Die Zusammenarbeit findet insbesondere in Form von gemeinsamen wissenschaftlichen Projekten, von Wissenschaftler/innen-Austausch und Symposien über gemeinsam vereinbarte Themen statt. Beide Seiten unterstützen weiterhin nach Maßgabe der Möglichkeiten die Tätigkeit des Wissenschaftlichen Zentrums der Polnischen Akademie der Wissenschaften in Wien.

Artikel 3

Beide Seiten begrüßen die direkte Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die insbesondere durch

– Austausch von Hochschullehrer/innen,

– Austausch von Lektor/innen und Dozent/innen,

– Einladung von Universitätsprofessor/innen und sonstigen Wissenschaftler/innen zu Gastvorträgen und wissenschaftlichen Konferenzen,

– Abstimmung gemeinsamer Forschungsthemen,

– Austausch von Publikationen und Informationen,

– Veranstaltung von Konferenzen, Symposien und Seminaren

sichtbar wird.

Beide Seiten unterstreichen den bedeutenden Beitrag, den die an den Hochschulen und Universitäten des Partnerlandes beschäftigten Lektor/innen und Gastprofessor/innen zur Vermittlung der Sprache, Literatur, Kultur und Landeskunde leisten.

Artikel 4

Beide Seiten begrüßen den Austausch österreichischer und polnischer Studierender, Graduierter und Wissenschaftler/innen im Rahmen der EU-Programme SOKRATES und LEONARDO DA VINCI. Weiters begrüßen beide Seiten die Vergabe polnischer Stipendien an österreichische Studierende und die Vergabe österreichischer Stipendien an polnische Studierende im Rahmen des CEEPUS-Programmes.

Die österreichische Seite lädt polnische Studierende, Graduierte und Wissenschaftler/innen ein, sich bei den österreichischen Stipendienprogrammen – Österreich-Stipendien, Ernst Mach-Stipendien, Bertha von Suttner-Stipendien und Franz Werfel-Stipendien – zu bewerben. Die Bewerbungsvoraussetzungen, die administrativen und finanziellen Bedingungen und die Bewerbungsformulare sind auf den Homepages der zuständigen Institutionen abrufbar.

Die polnische Seite lädt ab dem 1. Jänner 2003 österreichische Studierende, Graduierte und Wissenschaftler/innen ein, sich um die Stipendien der polnischen Regierung zu bewerben. Die Bewerbungsvoraussetzungen, die administrativen und finanziellen Bedingungen und die Bewerbungsformulare sind auf den Homepages der zuständigen Institutionen abrufbar.

Beide Seiten betrachten die Vergabe dieser Stipendien als Erfüllung von Artikel 4 des österreichisch-polnischen Abkommens über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft.

Artikel 5

Beide Seiten informieren, dass die österreichischen und polnischen Universitäten und Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie alle Angelegenheiten im Bereich der Auswahl und Einstellung von Lektor/innen und Gastprofessor/innen des Partnerlandes selbst regeln.

Artikel 6

Beide Seiten begrüßen die Durchführung eines gemeinsamen Sommerkollegs zur Intensivierung der Polnisch- bzw. Deutschkenntnisse von Student/innen. Im Jahr 2002 wird in Cieszyn ein Sommerkolleg veranstaltet. Die Durchführungsmodalitäten für weitere Sommerkollegs während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens werden auf diplomatischem Wege bekannt gegeben.

Artikel 7

Beide Seiten kommen überein, Informationsmaterial über Studienmöglichkeiten an den jeweiligen Universitäten und Hochschulen sowie über Zulassungsbedingungen zum Studium auszutauschen.

Artikel 8

Beide Seiten begrüßen die gegenseitige Befreiung von Studiengebühren und werden die Universitäten und Hochschulen ihres jeweiligen Landes hievon in Kenntnis setzen.

Artikel 9

Beide Seiten bringen ihre Zufriedenheit mit der gegenseitigen Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich auf Grund des am 23. Jänner 1995 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich zum Ausdruck. Beide Seiten hoffen auf eine weitere erfolgreiche Arbeit der Ständigen Expert/innenkommission, die nach Art. 6 des Abkommens über Gleichwertigkeiten eingesetzt worden ist.

Artikel 10

Beide Seiten ermutigen die direkte Zusammenarbeit von Kunst-, Musik- und Theaterschulen sowie hochschulen und -universitäten beider Länder.

II. SCHULISCHE UND AUSSERSCHULISCHE BILDUNG

Artikel 11

Beide Seiten vereinbaren einen Expert/innenaustausch im Bereich des allgemein bildenden und berufsbildenden Schulwesens im Ausmaß von maximal je 15 Personentagen während der Geltungsdauer des vorliegenden Übereinkommens.

Artikel 12

Beide Seiten begrüßen die Tätigkeit des österreichischen Vereins KulturKontakt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Bereich der Bildungskooperationen zwischen Österreich und Polen.

Artikel 13

Beide Seiten bekunden ihr Interesse an der Fortführung der Zusammenarbeit im Bereich der schulischen Berufsbildung, sowohl auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs, als auch im Bereich von Übungsfirmen an berufsbildenden Schulen.

Artikel 14

Beide Seiten sprechen sich für die Fortsetzung der Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Weiterbildung von Lehrer/innen allgemeinbildender und berufsbildender Schulen auf landesweiter und regionaler Ebene aus.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt polnischen Germanist/innen und Deutschlehrer/innen jährlich eine bestimmte Anzahl an Stipendienplätzen im Rahmen von landeskundlichen Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Deutsch als Fremdsprache“ zur Verfügung.

Die österreichische Seite begrüßt das große Interesse, welches dem Österreichischen Sprachdiplom Deutsch seitens polnischer Bildungseinrichtungen entgegengebracht wird und teilt weiters mit, dass nunmehr auch zwei ÖSD-Prüfungsstufen für Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren (KID 1 und KID 2) vorliegen. Nähere Informationen dazu sind auf den Homepages der zuständigen Institutionen abrufbar.

Artikel 15

Beide Seiten vereinbaren zum Zwecke des Auf- und Ausbaus bilateraler Kontakte im sonderpädagogischen Bereich einen Expert/innenaustausch auf Beamt/innenebene sowie im Rahmen der Lehrer/innenfort- bzw. -weiterbildung im Ausmaß von maximal je zehn Personentagen während der Geltungsdauer des vorliegenden Übereinkommens.

Artikel 16

Beide Seiten begrüßen die steigende Zahl der Schulpartnerschaften. Die österreichische Seite informiert darüber, dass bei der Vermittlung neuer Partnerschaften eine Kooperation mit der Österreichischen Botschaft in Warschau, dem Kulturforum Warschau und dem Generalkonsulat in Krakau besteht. Die polnische Seite informiert, dass die örtlich zuständigen Schulbehörden bei der Vermittlung neuer Schulpartnerschaften behilflich sein können.

Darüber hinaus begrüßen beide Seiten die Teilnahme ihrer Länder an den Kooperationsprogrammen der Europäischen Union wie an SOKRATES, LEONARDO DA VINCI, JUGEND PROGRAMM.

Sie unterstreichen die Bedeutung der regionalen Mobilität im gesamteuropäischen Kontext, insbesondere im Hinblick auf die europäische Integration. Die österreichische Seite stellt polnischen Schüler/innen jährlich nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten ein Kontingent an freien Plätzen im Rahmen der Aktion „Europas Jugend lernt Wien kennen“ zur Verfügung. Die Auswahl der Bewerber/innen trifft das Österreichische Kulturforum Warschau.

Ebenso begrüßen beide Seiten in diesem Zusammenhang Einzelinitiativen von Institutionen wie zB von der Österreichisch-Polnischen Gesellschaft, der Polnisch-Österreichischen Gesellschaft, dem Polnischen Institut in Wien, dem Österreichischen Kulturforum Warschau und dem Adam Mickiewicz Institut in Warschau.

Beide Seiten begrüßen den anlässlich des „Polnischen Jahres in Österreich“ vom 18. April – November 2002 in Kooperation mit dem Instytut Polski, Wien, stattfindenden Schüler/innenwettbewerb.

Artikel 17

Beide Seiten bekunden ihre Bereitschaft, alljährlich einen österreichisch-polnischen Mathematikwettbewerb durchzuführen. Der Wettbewerb findet abwechselnd in den Partnerländern statt.

Artikel 18

Beide Seiten begrüßen die erfolgreiche Arbeit der Gemischten Expert/innenkommission, zur objektiven und vielseitigen Darstellung der Geschichte, Geographie und Kultur in den Lehrbüchern des jeweils anderen Landes und empfehlen deren Fortführung. Beide Seiten sprechen sich für die Durchführung der in den Protokollen dieser Kommission enthaltenen Empfehlungen aus.

Die Treffen der Kommission finden einmal im Jahr abwechselnd in den Partnerländern statt. Den an Kommissionssitzungen teilnehmenden Delegationen der Vertragsparteien gehören höchstens je fünf Expert/innen an. Die Sitzungen der Kommission dauern höchstens fünf Tage.

Artikel 19

Beide Seiten ermutigen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung, insbesondere zwischen dem Verband österreichischer Volkshochschulen und entsprechenden Partnerinstitutionen in Polen.

Dabei ermutigen beide Seiten zur Zusammenarbeit im Bereich des lebensbegleitenden Lernens insbesondere was die Planung und Durchführung von gemeinsamen Projekten in Form von Seminaren, Konferenzen und Ähnlichem betrifft.

Beide Seiten begrüßen eine zukünftige Kooperation im Bereich der Fernbildung unter Berücksichtigung neuer Formen und Methoden. Die Zusammenarbeit wird nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten gestaltet.

Zum Zweck des Erfahrungsaustausches vereinbaren beide Seiten Expert/innentreffen von maximal je zehn Personentagen während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens.

Artikel 20

Beide Seite begrüßen die erfolgreiche Kooperation zwischen der Österreichischen und der Polnischen UNESCO-Kommission und ermutigen zu einer weiteren Intensivierung der Beziehungen.

III. KULTUR UND KUNST

Artikel 21

Beide Seiten begrüßen sowohl das „Festival Wien in Warschau“, welches vom Österreichischen Kulturforum Warschau, unterstützt durch das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und die Städte Warschau und Wien, ua. mit der Großausstellung „Gefesselt – Entfesselt: österreichische Kunst des 20. Jahrhunderts“ in der Staatlichen Galerie „Zacheta“ vom Oktober 2001 bis Jänner 2002 durchgeführt wurde. Dies gilt auch für das in den Jahren 2002/03 in Österreich stattfindende Festival der polnischen Kultur und Kunst „Polnisches Jahr in Österreich“, in dessen Rahmen das polnische Kulturerbe, darunter zeitgenössische Kunst in den Bereichen bildende Kunst, Musik, Theater, Film, Literatur und Fotografie präsentiert wird.

Beide Seiten geben ihrer Überzeugung Ausdruck, dass das „Polnische Jahr in Österreich“ zur Intensivierung der Kontakte zwischen Bevölkerungen, Regionen und Institutionen beider Länder zur Überwindung bestehender Vorurteile und negativer Klischees, zur Animierung des Interesses am zivilisatorischen und kulturellen Ertrag des jeweiligen Partnerlandes und zur Verbreitung des Wissens über seine Geschichte und Gegenwart und somit zur Schaffung von Bedingungen für eine Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Union zum beiderseitigen Nutzen beiträgt.

Die polnische Seite teilt mit, dass in diesem Zusammenhang folgende Vorhaben in Österreich stattfinden bzw. geplant sind:

– Ausstellung „Faras – Kathedrale aus dem Wüstensand. Christliche Fresken aus Nubien“ über große Entdeckungen der polnischen archäologischen Mission im Kunsthistorischen Museum Wien

– Ausstellung „Thesauri Poloniae – Schatzkammer Polen. Zur Geschichte der polnischen Sammlungen“ im Kulturhistorischen Museum Wien

– Galakonzert des Nationalen Sinfonieorchesters des Polnischen Rundfunks unter der Leitung von Antoni Wit mit Teilnahme von Piotr Paleczny

– Konzert der Polnischen Nationalphilharmonie im Rahmen der Warschauer Tage in Wien

– Chopin-Konzerte der Internationalen Chopingesellschaft in Wien

– Aufführung von polnischen Spiel-, Dokumentar- und Zeichentrickfilmen

– Veranstaltungen über polnische Literatur

– Aufführung des Theaterstückes „Uroczystość“ (unter der Regie von Grzegorz Jarzyna, „Teatr Rozmaitości“ in Warschau) während der Wiener Festwochen

– Ausstellungen polnischer zeitgenössischer Kunst in Zusammenarbeit mit der Kunsthalle Wien, dem Verein KulturKontakt, dem Leopold Museum und Museum Moderner Kunst Stiftung Ludwig

– Diskussion von Intellektuellen über europäische Fragen am Institut für die Wissenschaften vom Menschen in Wien

Die polnische Seite bekundet ihren Willen, eine internationale Konferenz in Polen im Jahre 2003 unter Beteiligung österreichischer Vertreter/innen aus Politik, Wissenschaft und Kultur, zu veranstalten, die dem Einigungsprozess Europas gewidmet sein soll.

Artikel 22

Beide Seiten ermutigen zuständige Einrichtungen in ihren Staaten, Werke von Autor/innen und Komponist/innen des jeweils anderen Landes in deren Repertoire aufzunehmen.

Artikel 23

Beide Seiten ermutigen zu direkter Zusammenarbeit zwischen österreichischen und polnischen Theatern.

Artikel 24

Beide Seiten ermutigen zur Teilnahme von Expert/innen und Beobachter/innen an Festivals von internationaler Bedeutung und an internationalen Musikwettbewerben, die im jeweiligen Partnerland veranstaltet werden. Während der Geltungsdauer des vorliegenden Übereinkommens stehen jeder Vertragspartei 30 Aufenthaltstage für ihre Expert/innen und Beobachter/innen im jeweiligen Partnerland zu. Festivals und Wettbewerbe von größter Bedeutung sind insbesondere:

in Österreich:

– Wiener Festwochen

– Bregenzer Festspiele

– Carinthischer Sommer

– Chopin-Festival in Gaming

in Polen:

– Międzynarodowy Festiwal Muzyki Współczesnej „Warszawska Jesień“ (internationales Festival für zeitgenössische Musik „Warschauer Herbst“)

– Międzynarodowy Festiwal Muzyki Oratoryjnej i Kantatowej „Wratislavia Cantans“ (internationales Festival für Oratorium und Kantatenmusik „Wratislavia Cantans“ Breslau)

– Międzynarodowy Konkurs Wokalny im. Stanislawa Moniuszki w Warszawie (Internationaler Stanislaw Moniuszko Sängerwettbewerb, Warschau)

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