Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad „Master of Laws“, Universitätslehrgang „Aufbaustudium European Law“ der Universität Linz

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2003-03-01
Status Aufgehoben · 2003-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 26 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet:

§ 1. Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges “Aufbaustudium European Law” den akademischen Grad “Master of Laws”, abgekürzt “LL.M.”, zu verleihen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. März 2003 in Kraft.

§ 3. Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über den akademischen Grad “Master of Advanced Studies (European Law)”, BGBl. II Nr. 75/2000, tritt mit Ablauf des 28. Februar 2003 außer Kraft.

§ 4. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2003 außer Kraft.

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