Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerschaftswahlen 2003

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2003-03-01
Status Aufgehoben · 2005-03-23
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
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Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr.

84/2005).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 34 Abs. 2 Hochschülerschaftsgesetz 1998 - HSG 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 18/2001, wird verordnet:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr.

84/2005).

Wahltage

§ 1. Als Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 2003 werden der 20., 21. und 22. Mai 2003 festgelegt.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr.

84/2005).

Fristen

§ 2. Folgende Fristen und Termine sind einzuhalten:

```


```

```

27.

März 2003 - Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von

```

Unterkommissionen an den

Bildungseinrichtungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 3

bis 9 HSG 1998 (§ 12 Abs. 1 HSWO 2001)

```


```

```

1.

April 2003 - Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 17 HSWO

```

2001)

- Beginn der Einbringungsfrist für

Wahlvorschläge (§ 19 Abs. 1 HSWO 2001)

- Beginn der Einbringungsfrist für

Kandidaturen (§ 25 Abs. 1 HSWO 2001)

```


```

```

3.

April 2003 - Letzter Termin für die Bekanntgabe der dem

```

Stichtag entsprechenden Daten der

ordentlichen Studierenden an Universitäten

gemäß § 4a Abs. 1 HSG 1998 (§ 15 Abs. 7 HSWO

2001)

- Letzter Termin für die Bekanntgabe der dem

Stichtag entsprechenden Daten der

ordentlichen Studierenden an den

Bildungseinrichtungen gemäß § 4a Abs. 2 und

4 HSG 1998 (§ 15 Abs. 8 HSWO 2001)

```


```

```

10.

April 2003 - Letzter Termin für die Bekanntgabe jener

```

Studierenden, die aus dem Wählerinnen- und

Wählerverzeichnis für die Wahl zur

Bundesvertretung der Studierenden zu

streichen sind und Bekanntgabe der

Wahlkommission bzw. Unterkommission, an

welcher diese Studierenden wahlberechtigt

sind (§ 16 Abs. 1 HSWO 2001)

```


```

```

17.

April 2003 - Letzter Termin für die Übermittlung bzw.

```

Bereitstellung der Wählerinnen- und

Wählerverzeichnisse für alle Organe der

Hochschülerschaften an den Universitäten und

für die Bundesvertretung der Studierenden

(§ 16 Abs. 2 und 4 HSWO 2001)

- Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die

Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 18

Abs. 1 HSWO 2001)

- Beginn der Frist für die Einbringung

schriftlicher Einsprüche gegen die

Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 18

Abs. 2 HSWO 2001)

```


```

```

24.

April 2003 - Ende der Einreichungsfrist für

```

Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 19 Abs. 1

HSWO 2001)

```


```

```

1.

Mai 2003 - Ende der Einsichtnahmefrist in die

```

Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 18

Abs. 1 HSWO 2001)

- Ende der Frist für die Einbringung

schriftlicher Einsprüche gegen die

Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 18

Abs. 2 HSWO 2001)

- Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von

Unterkommissionen bei den Wahlkommissionen

bei den Hochschülerschaften an den

Universitäten (§ 11 Abs. 2 HSWO 2001)

```


```

```

6.

Mai 2003 - Letzter Termin für die Vorlage der

```

Verbesserungen von Wahlvorschlägen und

Kandidaturen (§ 26 Abs. 3 HSWO 2001)

- Letzter Termin für die Rückziehung von

Wahlvorschlägen (§ 27 HSWO 2001)

- Letzter Termin für die Rückziehung von

Kandidaturen (§ 27 HSWO 2001)

- Letzter Termin für die Verlautbarung der

Wahlzeiten und Wahllokale (§ 30 HSWO 2001)

```


```

```

8.

Mai 2003 - Letzter Termin für Entscheidungen der

```

Wahlkommissionen über Einsprüche gegen

Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 18

Abs. 4 und 5 HSWO 2001)

- Letzter Termin für die Herstellung des

Einvernehmens über die unterscheidenden

Bezeichnungen von Wahlvorschlägen (§ 20

Abs. 1 HSWO 2001)

- Letzter Termin für die Zurückziehung von

Unterstützungserklärungen (§ 24 Abs. 6 HSWO

2001)

```


```

```

12.

Mai 2003 - Letzter Termin für die Verlautbarung der

```

(verbesserten) Wahlvorschläge und

Kandidaturen (§ 29 Abs. 2 HSWO 2001)

```


```

```

20.

Mai 2003 - Erster Wahltag

```

- Letzter Termin für die Konstituierung der

Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei

den Hochschülerschaften an den Universitäten

(§ 11 Abs. 2 HSWO 2001)

```


```

```

21.

Mai 2003 - Zweiter Wahltag

```

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```

```

22.

Mai 2003 - Dritter Wahltag

```

- Erster Termin für die Verlautbarung der

Wahlergebnisse (§ 51 HSWO 2001)

```


```

```

29.

Mai 2003 - Letzter Termin für die Verlautbarung der

```

Wahlergebnisse (§ 13 Abs. 3 HSWO 2001)

- Letzter Termin für die Zuweisung der Mandate

(§ 13 Abs. 3 HSWO 2001)

- Letzter Termin für die Verständigung der

Gewählten (§ 13 Abs. 3 HSWO 2001)

```


```

binnen zwei Wochen - Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahl der

ab Verlautbarung Bundesvertretung (§ 53 Abs. 2 HSWO 2001)

des jeweiligen - Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahlen der

Wahlergebnisses Universitätsvertretungen,

Fakultätsvertretungen und

Studienrichtungsvertretungen (§ 54 Abs. 2

HSWO 2001)

```


```

```

1.

Juli 2003 - Beginn der neuen Funktionsperiode (§ 6

```

Abs. 2 und § 12 Abs. 2 HSG 1998)

```


```

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