Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)
Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat Slowenien am 18. September 2002 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 63/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 242/2002) hinterlegt.
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