Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des vorläufigen Trassenverlaufes des Teilabschnittes Aich–Althofen/Drau im Zuge der Koralmbahn Graz–Klagenfurt
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 5a Abs. 1 des Hochleistungsstreckengesetzes (HlG), BGBl. Nr. 135/1989, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/1999 wird verordnet:
Der vorläufige Trassenverlauf des Abschnittes Aich-Althofen/Drau im Zuge der Koralmbahn Graz-Klagenfurt im Bereich der Gemeinden Bleiburg, Feistritz ob Bleiburg, Eberndorf, St. Kanzian am Klopeiner See, Völkermarkt, Grafenstein und Ruden wird wie folgt bestimmt:
Die vorläufige Trasse des Abschnittes Aich-Althofen/Drau schließt unmittelbar an das Ausbauprojekt Klagenfurt-Althofen/Drau an. Zunächst folgt die Neubaustrecke auf zirka 800 m Länge der Bestandsstrecke und schwenkt dann mit einem Linksbogen in Richtung Nordosten. Die Neubaustrecke unterquert dabei den Bereich um Lind mit einem kurzen Tunnel in einer Länge von 495 m, um unmittelbar im Anschluss daran den Völkermarkter Stausee mit einer zirka 515 m langen Brücke zu queren. Unmittelbar nach der Drauquerung mündet die Trasse in den Tunnel Stein. Östlich von Schreckendorf verläuft die Trasse in Dammlage im freien Gelände. Ab hier steigt die Trasse bis zum Bahnhof Kühnsdorf. Es folgen der Tunnel Untersammelsdorf und nach einem kurzen offenen Abschnitt der Tunnel Srejach mit einer Länge von 620 m. Bei den Ortschaften Srejach bzw. Peratschitzen mit Schloss Wasserhofen verläuft die Trasse in unmittelbarer Nähe von Siedlungsgebiet mit touristischer Nutzung, wobei in Peratschitzen im Siedlungsnahbereich eine 160 m lange Grünbrücke errichtet wird. Nach einer 275 m langen Brücke bei Wasserhofen beginnt bereits der Bahnhof Kühnsdorf/Klopeiner See. Östlich des Bahnhofes und unmittelbar nördlich des bahnnächsten Siedlungsbereiches von Kühnsdorf wird eine 495 m lange Grünbrücke errichtet. Im Anschluss an diese Grünbrücke quert die Bahnstrecke die B 82 Seeberg Bundesstraße bzw. den Seebach. Im Anschluss an die Seebachquerung steigt die Trasse in Richtung Dobrowa bis in den Bereich von Mittlern. Im Bereich von Mittlern von km 16,5 bis km 18,5 ist ein Güterzugüberholbahnhof vorgesehen. In diesem Bereich zweigt die eingleisige Bleiburger Schleife ab, wobei unmittelbar nach Abzweigung der eingleisigen Strecke aus dem Überholgleis die Haltestelle Mittlern angeordnet wird. Die Koralmbahn schwenkt anschließend nach Nordosten und verläuft nördlich von Moos im Wald bzw. Waldrandbereich der Dobrowa. Westlich von Heiligengrab bindet die Bleiburger Schleife, welche die Stadt Bleiburg sowie die umliegenden Ortschaften erschließt, wieder in die Koralmbahn über eine eingleisige niveaugleiche Abzweigstelle ein. Unmittelbar vor der Einbindung noch an der Bleiburger Schleife ist die Errichtung der Haltestelle Aich/Wiederndorf vorgesehen, die als Ersatz für die Haltestelle Aich an der Bestandstrecke dient. Die Trasse verläuft weiter in siedlungsferner Lage am Waldrand entlang in Richtung Nordnordost und schwenkt erst unmittelbar vor der Drauquerung in den Trassenverlauf der bestehenden Jauntalbahn ein. Die Drauquerung erfolgt entlang der Bestandsstrecke unter Mitnutzung von Elementen der bestehenden Jauntalbrücke. Bei km 28,615 endet der Planungsabschnitt Aich-Althofen/Drau.
Der Geländestreifen gemäß § 5 Abs. 1 HlG für den Verlauf der vorläufigen Trasse der auch den Geländestreifen gemäß § 5a Abs. 5 HlG darstellt, ist in den beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (Abteilung II/Sch2), beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei den Gemeinden Bleiburg, Feistritz ob Bleiburg, Eberndorf, St. Kanzian am Klopeiner See, Völkermarkt, Grafenstein und Ruden aufliegenden Katasterlageplänen mit Trassenverordnungsstreifen Blatt 1 bis Blatt 10, Plan Nr. KB-UVE 23-S-1131-0 bis KB-UVE 23-S-1140-0, Maßstab 1 : 2 500 durch die grau unterlegten Streifen ausgewiesen.
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