Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2003 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2003)(NR: GP XXII RV 10 AB 19 S. 10.)
§ 1. Grundlage für die vorläufige Gebarung des Finanzjahres 2003 bildet, soweit dieses Bundesgesetz keine abweichenden Regelungen trifft, das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002, BGBl. I Nr. 38/2001, idF der Bundesgesetze BGBl. I Nr. 140/2001, BGBl. I
Nr. 156/2001, BGBl. I Nr. 62/2002, BGBl. I Nr. 64/2002, BGBl. I
Nr. 69/2002, BGBl. I Nr. 88/2002, BGBl. I Nr. 119/2002, BGBl. I Nr. 130/2002 und BGBl. I Nr. 155/2002.
§ 2. (1) Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, eine Ausgabenbindung hinsichtlich der im Bundesvoranschlag 2002 bei den Voranschlagsansätzen des Ermessens der Unterteilungen 3, 6 und 8 vorgesehenen Ausgaben im Ausmaß von 5 vH zu verfügen. Hievon ausgenommen sind die Ausgaben nach Maßgabe zweckgebundener Einnahmen, aus EU-Mitteln, mit Gegenverrechnung im Bundeshaushalt, der Kapitel 51 und 58, der Anwender der Flexibilisierungsklausel, die Ausgaben, die für die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen (Voranschlagsansätze 1/65158 und 1/65178) zu zahlen sind, sowie Sachausgaben (UT 8) für Bundesbedienstete, die im Rahmen von Ämterlösungen bei ausgegliederten Unternehmungen tätig sind und von diesen ersetzt werden.
(2) Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, die gemäß Abs. 1 verfügten Ausgabenbindungen zum Teil oder zur Gänze aufzuheben oder deren Umlegung auf andere Voranschlagsansätze zu genehmigen.
§ 3. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, die Zustimmung zu Überschreitungen zu geben:
beim Voranschlagsansatz 1/15016 bis zu einem Betrag von 0,3 Millionen Euro zur Kofinanzierung von Förderungen durch die EU, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen im Kapitel 15 sichergestellt werden kann;
bei den Voranschlagsansätzen des Ermessens der Unterteilungen 3 und 8 der Paragrafe 1/6306 und 1/6308 für Zahlungen der Bundeswettbewerbsbehörde und des Bundesvergabeamtes im Ausmaß jenes Betrages, der durch gleichhohe Ausgabeneinsparungen in den Kapiteln 63 und/oder 64 bedeckt werden kann;
beim Voranschlagsansatz 1/65256 bis zu einem Betrag von 8,36 Millionen Euro zur Entwicklung der Forschungs- und Technologieinfrastruktur, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder durch Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
beim Voranschlagsansatz 1/30006 bis zu einem Betrag von 1,613 Millionen Euro zur Förderung des Vereines für Konsumenteninformation, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen beim Voranschlagsansatz 1/30008 sichergestellt werden kann;
bei den Voranschlagsansätzen des Ermessens des Titels 585 für Zahlungen aus kurzfristigen Verpflichtungen im Ausmaß jenes Betrages, der durch gleichhohe Ausgabeneinsparungen beim Titel 519 sichergestellt werden kann.
§ 4. (1) Zur Verrechnung der Ausgaben und Einnahmen des Bundes im Zusammenhang mit der Umstellung der Haushaltsverrechnung im Bundesministerium für Finanzen auf SAP R/3 werden folgende Kapitelbezeichnung, Titel, Paragrafe und Voranschlagsansätze eröffnet bzw. geändert:
1/5003 Entschädigungszahlungen:
2/5003 Entschädigungszahlungen:
1/5004 Verwaltung ehemals deutscher Vermögenswerte:
2/5004 Verwaltung ehemals deutscher Vermögenswerte:
1/5005 Verwertung ehemals deutscher Vermögenswerte:
2/5005 Verwertung ehemals deutscher Vermögenswerte:
1/53406/43 Förderungen
1/55808/43 Sonstige Aufwendungen
Die Verrechnung der Ausgaben des Paragrafen 1/5024 "Zahlungen an Innovations- und Technologiefonds" erfolgt beim Paragraf 1/5109 "Zahlungen an Innovations- und Technologiefonds".
Die Verrechnung der Einnahmen des Voranschlagsansatzes 2/54834/43 "Verschiedene Abfuhren" erfolgt beim Voranschlagsansatz 2/53904/43 "Einnahmen aus Abfuhren gemäß KatFG".
Kapitel 58 "Finanzschuld, Währungstauschverträge" erhält die Bezeichnung "Finanzierungen, Währungstauschverträge". Zur Verrechnung der Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit kurzfristigen Verpflichtungen wird der Titel 585 "Kurzfristige Verpflichtungen" geschaffen, dem der Paragraf 5850 "In heimischer Währung" mit den Voranschlagsansätzen 1/58508/43 "Verzinsung und Aufgeld", 2/58504/43 "Erfolgswirksame Einnahmen", 7/58509/43 "Tilgung" und 8/58509/43 "Erlöse", weiters der Paragraf 5851 "In fremder Währung" mit den Voranschlagsansätzen 1/58518/43 "Verzinsung und Aufgeld", 2/58514/43 "Erfolgswirksame Einnahmen", 7/58519/43 "Tilgung" und 8/58519/43 "Erlöse", weiters der Paragraf 5852 "Devisentermingeschäfte" mit den Voranschlagsansätzen 1/58528/43 "Aufwendungen", 2/58524/43 "Erfolgswirksame Einnahmen", 7/58529/43 "Aufwendungen (B)" und 8/58529/43 "Bestandswirksame Einnahmen", weiters der Paragraf 5854 "Gegenposition in heimischer Währung" mit den Voranschlagsansätzen 1/58548/43 "Verzinsung und Aufgeld", 2/58544/43 "Erfolgswirksame Einnahmen", 7/58549/43 "Tilgung" und 8/58549/43 "Erlöse", weiters der Paragraf 5855 "Gegenposition in fremder Währung" mit den Voranschlagsansätzen 1/58558/43 "Verzinsung und Aufgeld", 2/58554/43 "Erfolgswirksame Einnahmen", 7/58559/43 "Tilgung" und 8/58559/43 "Erlöse", weiters der Paragraf 5856 "Gegenposition Devisentermingeschäfte" mit den Voranschlagsansätzen 1/58568/43 "Aufwendungen", 2/58564/43 "Erfolgswirksame Einnahmen" 7/58569/43 "Aufwendungen (B)" und 8/58569/43 "Bestandswirksame Einnahmen", weiters der Paragraf 5858 "Sonstiger Aufwand" mit den Voranschlagsansätzen 1/58588/43 "Aufwendungen" und 2/58584/43 "Erfolgswirksame Einnahmen" sowie der Paragraf 5859 "Gegenposition sonstiger Aufwand" mit den Voranschlagsansätzen 1/58598/43 "Aufwendungen" und 2/58594/43 "Erfolgswirksame Einnahmen" zugeordnet werden.
(2) Durch die vorzeitige Beendigung des Flexibilisierungsprojektes "Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg" entfällt beim Ausgaben- und Einnahmenparagrafen 3032 jeweils die Anmerkung "Anwendung der Flexibilisierungsklausel".
§ 5. (1) Im Zusammenhang mit Umstrukturierungen im Bundesministerium für Inneres sowie mit der Anwendung der Flexibilisierungsklausel bei der "Support Unit Zentrales Melderegister" gemäß §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes lautet die Bezeichnung sämtlicher Ausgaben und Einnahmen des Kapitels 11 samt Voranschlags- und Summenbeträgen wie folgt:
Millionen Euro
1/11 Inneres:
1/110 Bundesministerium für Inneres:
1/1100 Zentralleitung:
1/11000/43 Personalausgaben .......................... 64,756
1/11003/43 Anlagen ................................... 13,189
1/11005 Bezugsvorschüsse .......................... 1,670
23 ........................................ 0,712
43 ........................................ 0,958
1/11006 Förderungen ............................... 0,245
11 ........................................ 0,002
21 ........................................ 0,001
22 ........................................ 0,001
43 ........................................ 0,241
1/11007 Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ... 6,939
22 ........................................ 1,110
43 ........................................ 5,829
1/11008/43 Aufwendungen .............................. 34,831
1/11009/43 Aufwendungen (B) .......................... 0,002
Summe 1100 ... 121,632
1/1101 Zahlungen im Zusammenhang mit dem
Bundesimmobiliengesetz:
1/11018 Aufwendungen .............................. 15,292
22 ........................................ 1,500
42 ........................................ 12,841
43 ........................................ 0,951
1/1102 Menschenrechtskoordinator und Beiräte:
1/11023/43 Anlagen ................................... 0,001
1/11026/43 Förderungen ............................... 0,072
1/11028/43 Aufwendungen .............................. 1,220
Summe 1102 ... 1,293
1/1103 Zivildienst:
1/11036/43 Förderungen ............................... 0,800
1/11037 Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ... 45,653
22 ........................................ 6,602
43 ........................................ 39,051
1/11038/43 Aufwendungen .............................. 1,257
Summe 1103 ... 47,710
1/1104 KZ-Gedenkstätte Mauthausen (Mauthausen
Memorial):
1/11040/13 Personalausgaben .......................... 0,312
1/11043/13 Anlagen ................................... 0,011
1/11046/13 Förderungen ............................... 0,025
1/11047 Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ... 0,007
13 ........................................ 0,002
22 ........................................ 0,005
1/11048/13 Aufwendungen .............................. 2,938
Summe 1104 ... 3,293
1/1105 Einrichtungen für die Kriegsgräberfürsorge:
1/11053/43 Anlagen ................................... 0,001
1/11058/43 Aufwendungen .............................. 0,447
Summe 1105 ... 0,448
1/1106 Angelegenheiten gemäß Anlage zu § 2,
Teil 2, Abschnitt E, Z 13 BMG:
1/11068/43 Aufwendungen .............................. 0,073
1/1107 Zivilschutz:
1/11073/41 Anlagen ................................... 0,136
1/11076/41 Förderungen ............................... 0,852
1/11078/41 Aufwendungen .............................. 4,375
Summe 1107 ... 5,363
1/1108 Support Unit Zentrales Melderegister: *1)
1/11080/43 Personalausgaben .......................... 0,595
1/11083/43 Anlagen ................................... 0,700
1/11087/43 Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ... 0,050
1/11088/43 Aufwendungen .............................. 3,400
Summe 1108 ... 4,745
Summe 110 ... 199,849
1/115 Asyl- und Fremdenwesen:
1/1150 Flüchtlingsbetreuung und Integration:
1/11500/22 Personalausgaben .......................... 3,867
1/11503/22 Anlagen ................................... 0,245
1/11506/22 Förderungen ............................... 3,016
1/11507/22 Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ... 2,736
1/11508 Aufwendungen .............................. 22,683
22 ........................................ 22,028
43 ........................................ 0,655
Summe 1150 ... 32,547
1/1152 Bundesasylamt:
1/11520/22 Personalausgaben .......................... 3,915
1/11523/22 Anlagen ................................... 0,016
1/11527/22 Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ... 0,089
1/11528/22 Aufwendungen .............................. 3,404
Summe 1152 ... 7,424
1/1153 Fremdenwesen:
1/11536/43 Förderungen ............................... 0,530
1/11538/43 Aufwendungen .............................. 2,326
Summe 1153 ... 2,856
Summe 115 ... 42,827
1/117 Sicherheitsaufgaben:
1/1170 Sicherheitsexekutive:
1/11700/42 Personalausgaben .......................... 1 075,554
1/11703/42 Anlagen ................................... 23,553
1/11707 Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ... 25,962
22 ........................................ 25,418
42 ........................................ 0,544
1/11708/42 Aufwendungen .............................. 196,381
Summe 1170 ... 1 321,450
1/1171 Sicherheitsexekutive (zweckgeb. Gebarung):
1/11710/42 Personalausgaben .......................... 15,537
1/11713/42 Anlagen ................................... 0,963
1/11717/22 Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ... 0,325
1/11718/42 Aufwendungen .............................. 2,815
Summe 1171 ... 19,640
1/1172 Bundeskriminalamt:
1/11720/42 Personalausgaben .......................... 19,146
1/11723/42 Anlagen ................................... 1,327
1/11727 Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ... 0,425
22 ........................................ 0,419
42 ........................................ 0,006
1/11728/42 Aufwendungen .............................. 8,921
Summe 1172 ... 29,819
1/1173 Einsatzkommando:
1/11733/42 Anlagen ................................... 2,285
1/11737/42 Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ... 0,004
1/11738/42 Aufwendungen .............................. 2,719
Summe 1173 ... 5,008
1/1174 Sicherheitsakademie und Bildungszentren:
1/11740/42 Personalausgaben .......................... 6,916
1/11743/42 Anlagen ................................... 0,446
1/11746/42 Förderungen ............................... 0,001
1/11747 Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ... 0,176
22 ........................................ 0,171
42 ........................................ 0,005
1/11748/42 Aufwendungen .............................. 2,571
Summe 1174 ... 10,110
1/1175 Flugpolizei und Flugrettungsdienst:
1/11753/43 Anlagen ................................... 1,253
1/11757/43 Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ... 0,004
1/11758/43 Aufwendungen .............................. 4,534
Summe 1175 ... 5,791
1/1176 Auslandseinsätze gemäß BGBl. I Nr. 38/1997:
1/11763/43 Anlagen 0,112
1/11768/43 Aufwendungen 3,784
Summe 1176 ... 3,896
1/1177 Kriminalpol. Beratungsdienst und
Opferschutzeinrichtungen:
1/11773/43 Anlagen ................................... 0,037
1/11776/22 Förderungen ............................... 0,378
1/11778 Aufwendungen .............................. 1,666
22 ........................................ 1,381
43 ........................................ 0,285
Summe 1177 ... 2,081
1/1178 Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung:
1/11783/42 Anlagen (zweckgeb. Geb.) .................. 2,088
1/11788/42 Aufwendungen (zweckgeb.Geb.) .............. 2,180
Summe 1178 ... 4,268
Summe 117 ... 1 402,063
Gesamtausgaben 11 ... 1 644,739
2/11 Inneres:
2/110 Bundesministerium für Inneres:
2/1100 Zentralleitung:
2/11000/43 Zweckgebundene erfolgswirksame Einnahmen .. 0,070
2/11004/43 Erfolgswirksame Einnahmen ................. 0,533
2/11007/43 Bestandswirksame Einnahmen ................ 0,002
2/11008/43 Sonstige bestandswirksame Einnahmen ....... 0,042
2/11009 Bezugsvorschussersätze .................... 1,952
23 ........................................ 0,941
43 ........................................ 1,011
Summe 1100 ... 2,599
2/1102 Menschenrechtskoordinator und Beiräte:
2/11024/43 Erfolgswirksame Einnahmen ................. 0,001
2/11028/43 Sonstige bestandswirksame Einnahmen ....... 0,001
Summe 1102 ... 0,002
2/1103 Zivildienst:
2/11034/43 Erfolgswirksame Einnahmen ................. 18,976
2/1104 KZ-Gedenkstätte Mauthausen (Mauthausen
Memorial):
2/11040/13 Zweckgebundene erfolgswirksame Einnahmen .. 0,001
2/11044/13 Erfolgswirksame Einnahmen ................. 0,204
2/11047/13 Bestandswirksame Einnahmen ................ 0,002
Summe 1104 ... 0,207
2/1105 Einrichtungen für die Kriegsgräberfürsorge:
2/11054/43 Erfolgswirksame Einnahmen ................. 0,001
2/1106 Angelegenheiten gemäß Anlage zu § 2,
Teil 2, Abschnitt E, Z 13 BMG:
2/11064/43 Erfolgswirksame Einnahmen ................. 0,002
2/1107 Zivilschutz:
2/11070/41 Zweckgebundene erfolgswirksame Einnahmen .. 3,634
2/11074/41 Erfolgswirksame Einnahmen ................. 0,002
2/11077/41 Bestandswirksame Einnahmen ................ 0,002
Summe 1107 ... 3,638
2/1108 Support Unit Zentrales Melderegister: *1)
2/11084/43 Erfolgswirksame Einnahmen ................. 1,879
2/11087/43 Bestandswirksame Einnahmen ................ 0,001
Summe 1108 ... 1,880
Summe 110 ... 27,305
2/115 Asyl- und Fremdenwesen:
2/1150 Flüchtlingsbetreuung und Integration:
2/11500/22 Zweckgebundene erfolgswirksame Einnahmen .. 0,001
2/11504/22 Erfolgswirksame Einnahmen ................. 0,592
2/11508/22 Sonstige bestandswirksame Einnahmen ....... 0,003
Summe 1150 ... 0,596
2/1152 Bundesasylamt:
2/11524/22 Erfolgswirksame Einnahmen ................. 0,014
2/11528/22 Sonstige bestandswirksame Einnahmen ....... 0,001
Summe 1152 ... 0,015
2/1153 Fremdenwesen:
2/11534/43 Erfolgswirksame Einnahmen ................. 0,001
Summe 115 ... 0,612
2/117 Sicherheitsaufgaben:
2/1170 Sicherheitsexekutive:
2/11700/42 Zweckgebundene erfolgswirksame Einnahmen .. 26,456
2/11704/42 Erfolgswirksame Einnahmen ................. 37,602
2/11707/42 Bestandswirksame Einnahmen ................ 1,372
Summe 1170 ... 65,430
2/1171 Sicherheitsexekutive (zweckgeb. Gebarung):
2/11717/42 Bestandswirksame Einnahmen ................ 0,027
2/1172 Bundeskriminalamt:
2/11724/42 Erfolgswirksame Einnahmen ................. 0,013
2/11727/42 Bestandswirksame Einnahmen ................ 0,007
Summe 1172 ... 0,020
2/1173 Einsatzkommando:
2/11734/42 Erfolgswirksame Einnahmen ................. 0,019
2/11737/42 Bestandswirksame Einnahmen ................ 0,007
Summe 1173 ... 0,026
2/1174 Sicherheitsakademie und Bildungszentren:
2/11744/42 Erfolgswirksame Einnahmen ................. 0,019
2/11747/42 Bestandswirksame Einnahmen ................ 0,005
Summe 1174 ... 0,024
2/1175 Flugpolizei und Flugrettungsdienst:
2/11754/43 Erfolgswirksame Einnahmen ................. 0,073
2/11757/43 Bestandswirksame Einnahmen ................ 1,091
Summe 1175 ... 1,164
2/1176 Auslandseinsätze gemäß BGBl. I Nr. 38/1997:
2/11764/43 Erfolgswirksame Einnahmen ................. 0,020
2/11767/43 Bestandswirksame Einnahmen ................ 0,001
Summe 1176 ... 0,021
2/1177 Kriminalpol. Beratungsdienst und
Opferschutzeinrichtungen:
2/11774/43 Erfolgswirksame Einnahmen ................. 0,001
2/11777/43 Bestandswirksame Einnahmen ................ 0,001
Summe 1177 ... 0,002
2/1178 Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung:
2/11784/42 Erfolgswirksame Einnahmen ................. 0,059
2/11787/42 Bestandswirksame Einnahmen ................ 0,036
Summe 1178 ... 0,095
Summe 117 ... 66,809
Gesamteinnahmen 11 ... 94,726
(2) Das Kapitel 11 des Stellenplans für das Jahr 2002 (Anlage II zum Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002) erhält in seinem Teil II.A sowie in seinem Annex/Teil 1 jeweils die aus der Anlage (Anm.: Anlage nicht darstellbar) ersichtliche Fassung.
(3) Durch die Zusammenführung der Kapitel 63 und 64 erfolgt die Verrechnung der Ausgaben und Einnahmen des Titels 634
"Bundesministerium; Sonstiger Zweckaufwand" unter dem Titel 637
"Bundesministerium; Sonstiger Zweckaufwand", die des Titels 646 "Liegenschaftsverwaltung" beim Paragraf 6324 "Liegenschaftsverwaltung", die des Titels 647 "Bundesgebäudeverwaltung (Hochbau)" beim Paragraf 6323 Kulturbauten", die des Titels 649 "Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen" beim Paragraf 6309 "Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen", die des Paragrafen 6401 "Bundesmobilienverwaltung" beim Paragraf 6305 "Bundesmobilienverwaltung", die des Paragrafen 6402 "Schönbrunner Tiergartenamt" beim Paragraf 6331 "Schönbrunner Tiergartenamt", die des Paragrafen 6403 "Beschussämter" beim Paragraf 6307 "Beschussämter", die des Paragrafen 6404 "Amt der Bundesimmobilien" beim Paragraf 6332 "Amt der Bundesimmobilien", die des Paragrafen 6407 "Regierungsgebäude" beim Paragraf 6321 "Regierungsgebäude", die des Paragrafen 6414 "Wohnbauforschung" beim Paragraf 6303 "Wohnbauforschung", die des Paragrafen 6452
"Kongresszentrum in der Wiener Hofburg" beim Paragraf 6322
"Kongresszentrum in der Wiener Hofburg" sowie die des Paragrafen 6450 "Burghauptmannschaft Österreich" beim Paragraf 6320 "Burghauptmannschaft Österreich", dem überdies der Titel 632 "Kulturbauten- und Liegenschaftsverwaltung" übergeordnet wird. Die Verrechnung der Ausgaben des Voranschlagsansatzes 1/64176/12 "Technisches Versuchswesen; Förderungen" erfolgt beim Voranschlagsansatz 1/63156/35,36,38 "Förderungen", die der Voranschlagsansätze 1/64178/12 "Technisches Versuchswesen; Aufwendungen", 1/64188/12 "Allgemeine Bauforschung; Aufwendungen" und 1/64198/43 "Sonstige Förderungsmaßnahmen" beim Voranschlagsansatz 1/63158/36,38 "Aufwendungen", die der Voranschlagsansätze 1/64663/43 "Sonstige Liegenschaftsankäufe" und 1/64673/33 "Liegenschaftsankäufe für Flugplätze" erfolgt beim Voranschlagsansatz 1/63263/43 "Liegenschaftsankäufe (inkl. Flughäfen)" und die des Voranschlagsansatzes 1/64683/43 "Liegenschaftserwerb im Tauschweg" beim Voranschlagsansatz 1/63263/43 "Liegenschaftserwerb im Tauschweg".
```
```
*1) Anwendung der Flexibilisierungsklausel
§ 6. Auf Grund der durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2003 eingetretenen Änderungen im Wirkungsbereich einzelner haushaltsleitender Organe ist das gemäß § 1 anzuwendende Bundesfinanzgesetz 2002 wie folgt zu vollziehen:
Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, im Finanzjahr 2003 die Zustimmung zu Überschreitungen bei Voranschlagsansätzen des Ermessens für notwendige Umschichtungen im Zusammenhang mit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2003 im Ausmaß jener Beträge zu geben, die durch gleichhohe Ausgabeneinsparungen bei den jeweils anderen, in den bisherigen oder neuen Zuständigkeitsbereich fallenden Voranschlagsansätzen sichergestellt werden können.
Die Verrechnung der Ausgaben und Einnahmen des Paragrafen 1008 "Unabhängiger Bundesasylsenat (UBAS)" erfolgt beim Paragrafen 1154 "Unabhängiger Bundesasylsenat (UBAS)".
Kapitel 15 "Soziale Sicherheit und Generationen" erhält die Bezeichnung "Soziale Sicherheit". Der Titel 150 erhält die Bezeichnung "BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz".
Kapitel 17 "Gesundheit" erhält die Bezeichnung "Gesundheit und Frauen". Zur Verrechnung der Aus gaben und Einnahmen für das "Bundesministerium für Gesundheit und Frauen" wird der Titel 170, für jene der "Zentralleitung" der Paragraf 1700 geschaffen. Diesem werden die Voranschlagsansätze 1/17000/43 "Personalausgaben", 1/17003/43 "Anlagen", 1/17005/23,43 "Bezugsvorschüsse", 1/17006/21,22 "Förderungen", 1/17007/21,22,43 "Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)", 1/17008/12,22,43 "Aufwendungen", 2/17000/22 "Zweckgebundene erfolgswirksame Einnahmen", 2/17004/21,43 "Erfolgswirksame Einnahmen", 2/17005/43 "Sonstige Einnahmen von der EU", 2/17008/43 "Sonstige bestandswirksame Einnahmen" sowie 2/17009/23,43 "Bezugsvorschussersätze" zugeordnet. Die Ausgaben für "Gesundheitsökonomische Belange" werden beim Voranschlagsansatz 1/17018/21 verrechnet. Zur Verrechnung der Ausgaben und Einnahmen für "Leistungen zur Krankenv. u. sonst. Leistungen zur Sozialv." wird der Titel 175 geschaffen. Diesem werden die Voranschlagsansätze 1/17507/22 "Leistungen zur Krankenversicherung", 1/17517/22 "Sonstige Leistungen zur Sozialversicherung", 2/17504/22 "Leistungen zur Krankenversicherung" und 2/17514/22 "Leistungen zur Sozialversicherung" zugeordnet.
Kapitel 19 "Jugend, Familie und Senioren" erhält die Bezeichnung "Familie, Generationen, Konsumentenschutz". Zur Verrechnung der Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumentenschutzes, soweit dieser nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fällt, wird der Titel 195 "Konsumentenschutz" geschaffen, dem die Voranschlagsansätze 1/19506/43 "Förderungen", 1/19508/43 "Aufwendungen" und 2/19504/43 "Erfolgswirksame Einnahmen" zugeordnet werden.
Die Verrechnung der Ausgaben und Einnahmen des Titels 703 "Sportangelegenheiten" erfolgt unter dem Titel 106 "Sportangelegenheiten" mit Ausnahme jener der Voranschlagsansätze 1/70310/11 "Personalausgaben" und 1/70317/11 "Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)", die bei den Voranschlagsansätzen 1/10000/43 "Personalausgaben" und 1/10007/43 "Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)" verrechnet werden.
§ 7. Die Gebarung des Budgetprovisoriums gemäß Art. 51 Abs. 5 B-VG ist bei den Ausgaben und Einnahmen des Gesetzlichen Budgetprovisoriums 2003, jene des Gesetzlichen Budgetprovisoriums 2003 bei den Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages für das Jahr 2003 zu berücksichtigen.
§ 8. § 6 dieses Bundesgesetzes tritt mit 1. Mai 2003, alle übrigen Bestimmungen treten mit 1. Jänner 2003 in Kraft. Sämtliche Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten mit Ablauf jenes Monats außer Kraft, das dem In-Kraft-Treten des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2003 vorangeht.
§ 9. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist unbeschadet der den obersten Organen nach Maßgabe der Haushaltsvorschriften zustehenden Befugnis zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages
soweit in diesem Bundesgesetz Bestimmungen über den Stellenplan getroffen werden, bis 30. April 2003 der Bundesminister für öffentliche Leistung und Sport, danach der Bundeskanzler, jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen,
im Übrigen der Bundesminister für Finanzen betraut.
Anlage
STELLENPLAN 2002
(Anm.: Stellenplan (Tabellen) nicht darstellbar!)