Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad "Master of Business Administration" (19. MBA-Verordnung), Universitätslehrgang "Executive MBA in Health Care Management", Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 26 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz - UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet:
§ 1. Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges "Executive MBA in Health Care Management" den akademischen Grad "Master of Business Administration", abgekürzt "MBA", zu verleihen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2003 in Kraft.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2003 außer Kraft.
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