Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“, Lehrgang „Grundlagen der Psychologie und psychosozialen Praxis“, Schloss Hofen – Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH, Lochau am Bodensee
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 27 Abs. 1 Universitäts-Studiengesetz, BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet:
§ 1. Die Schloss Hofen – Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH, 6911 Lochau am Bodensee, Hoferstraße 26, ist berechtigt, den Lehrgang „Grundlagen der Psychologie und psychosozialen Praxis“ als „Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2003 in Kraft.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.
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