Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Rechnungsabschluss der Universitäten (Univ. RechnungsabschlussVO)
Abkürzung
URAV
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 16 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Abkürzung
URAV
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 16 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Abkürzung
URAV
Gliederung der Bilanz
§ 1. In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die nachstehend angeführten Posten gesondert und in der folgenden Reihenfolge auszuweisen:
Aktiva
Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen
davon entgeltlich erworben
davon selbst erstellt
Geleistete Anzahlungen
II. Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund
Grundwert
Gebäudewert
Technische Anlagen und Maschinen
Wissenschaftliche Literatur und andere wissenschaftliche Datenträger
Sammlungen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
III. Finanzanlagen
Beteiligungen
Ausleihungen an Rechtsträger, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
Sonstige Ausleihungen
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Betriebsmittel
Noch nicht abgerechnete Leistungen
Geleistete Anzahlungen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Leistungen
Forderungen gegenüber Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere und Anteile
IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Passiva
A. EIGENKAPITAL
B. UNVERSTEUERTE RÜCKLAGEN
C. RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen für Abfertigungen
Rückstellungen für Pensionen
Sonstige Rückstellungen
D. VERBINDLICHKEITEN
Anleihen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Erhaltene Anzahlungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Sonstige Verbindlichkeiten
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Abkürzung
URAV
Gliederung der Bilanz
§ 1. In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die nachstehend angeführten Posten gesondert und in der folgenden Reihenfolge auszuweisen:
Aktiva
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen
davon entgeltlich erworben
davon selbst erstellt
Nutzungsrechte Klinischer Mehraufwand
Geleistete Anzahlungen
II. Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund
davon Grundwert
davon Gebäudewert
Technische Anlagen und Maschinen
Wissenschaftliche Literatur und andere wissenschaftliche Datenträger
Sammlungen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
III. Finanzanlagen
Beteiligungen
Ausleihungen an Rechtsträger, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
Sonstige Ausleihungen
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Betriebsmittel
Noch nicht abrechenbare Leistungen im Auftrag Dritter
Geleistete Anzahlungen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Leistungen
Forderungen gegenüber Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere und Anteile
IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Passiva
A. EIGENKAPITAL
Universitätskapital
Rücklagen
Bilanzgewinn/-verlust
– davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag
B. UNVERSTEUERTE RÜCKLAGEN
C. INVESTITIONSZUSCHÜSSE
D. RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen für Abfertigungen
Rückstellungen für Pensionen
Sonstige Rückstellungen
E. VERBINDLICHKEITEN
Anleihen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Erhaltene Anzahlungen
– davon von den Vorräten absetzbar
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Sonstige Verbindlichkeiten
F. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Abkürzung
URAV
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. (1) Der Rechnungsabschluss der Universitäten besteht aus der Bilanz (§ 2) sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 3) und wird durch die „Angaben und Erläuterungen“ erweitert.
(2) Der Rechnungsabschluss hat ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Universität zu vermitteln. Wenn dies aus besonderen Umständen nicht gelingt, sind in den „Angaben und Erläuterungen“ die erforderlichen zusätzlichen Angaben zu machen.
(3) Im Rechnungsabschluss ist zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorangegangenen Rechnungsjahrs zumindest in vollen 1 000 Euro anzugeben; dies gilt auch für die gesondert anzumerkenden Posten. Sind die Beträge nicht vergleichbar, so ist dies in den „Angaben und Erläuterungen“ anzugeben und zu erläutern. Wird der Vorjahresbetrag angepasst, so ist auch dies in den „Angaben und Erläuterungen“ anzugeben und zu erläutern.
(4) Ein Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung, der keinen Betrag ausweist, ist nicht anzuführen, es sei denn, dass im vorangegangenen Rechnungsjahr unter diesem Posten ein Betrag ausgewiesen wurde.
Abkürzung
URAV
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
§ 2. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die nachstehend angeführten Posten gesondert und in der folgenden Reihenfolge auszuweisen:
Umsatzerlöse
Erlöse auf Grund von Globalbudgetzuweisungen des Bundes
Erlöse aus Studienbeiträgen
Erlöse aus universitären Weiterbildungsleistungen
Erlöse aus Forschungsleistungen
Sonstige Erlöse und Kostenersätze
Veränderung des Bestands an noch nicht abgerechneten Leistungen aus Auftragsforschung
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Übrige
Aufwendungen für Sachmittel und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
Aufwendungen für Sachmittel
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Personalaufwand
Löhne und Gehälter
davon Refundierungen an den Bund für der Universität zugewiesene Beamte
Aufwendungen für externe Lehre
Aufwendungen für Abfertigungen
davon Refundierungen an den Bund für der Universität zugewiesene Beamte
Aufwendungen für Altersversorgung
davon Refundierungen an den Bund für der Universität zugewiesene Beamte
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge davon Refundierung an den Bund für der Universität zugewiesene Beamte
Sonstige Sozialaufwendungen
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Steuern, soweit sie nicht unter Z 17 fallen
Kostenersätze an den Krankenanstaltenträger gemäß § 33 Universitätsgesetz 2002
Übrige
Zwischensumme aus Z 1 bis 8
Erträge aus Finanzmitteln und Beteiligungen
davon aus Zuschreibungen
davon von Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Aufwendungen aus Finanzmitteln und aus Beteiligungen
davon Abschreibungen
davon Aufwendungen von Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Zwischensumme aus Z 10 bis 11
Ergebnis der gewöhnlichen Universitätstätigkeit
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliches Ergebnis
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Auflösung von und Zuweisung zu unversteuerten Rücklagen
Veränderung des Eigenkapitals
Abkürzung
URAV
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
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