Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Rechnungsabschluss der Universitäten (Univ. RechnungsabschlussVO)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2003-06-19
Status Aufgehoben · 2023-07-05
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 55
Änderungshistorie JSON API

Abkürzung

URAV

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 16 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Abkürzung

URAV

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 16 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Abkürzung

URAV

Gliederung der Bilanz

§ 1. In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die nachstehend angeführten Posten gesondert und in der folgenden Reihenfolge auszuweisen:

1.

Aktiva

Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes

A. ANLAGEVERMÖGEN

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1.

Konzessionen und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen

a)

davon entgeltlich erworben

b)

davon selbst erstellt

2.

Geleistete Anzahlungen

II. Sachanlagen

1.

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund

a)

Grundwert

b)

Gebäudewert

2.

Technische Anlagen und Maschinen

3.

Wissenschaftliche Literatur und andere wissenschaftliche Datenträger

4.

Sammlungen

5.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

6.

Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau

III. Finanzanlagen

1.

Beteiligungen

2.

Ausleihungen an Rechtsträger, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

3.

Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens

4.

Sonstige Ausleihungen

B. UMLAUFVERMÖGEN

I. Vorräte

1.

Betriebsmittel

2.

Noch nicht abgerechnete Leistungen

3.

Geleistete Anzahlungen

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.

Forderungen aus Leistungen

2.

Forderungen gegenüber Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

3.

Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere und Anteile

IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten

C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

2.

Passiva

A. EIGENKAPITAL

B. UNVERSTEUERTE RÜCKLAGEN

C. RÜCKSTELLUNGEN

1.

Rückstellungen für Abfertigungen

2.

Rückstellungen für Pensionen

3.

Sonstige Rückstellungen

D. VERBINDLICHKEITEN

1.

Anleihen

2.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

3.

Erhaltene Anzahlungen

4.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

5.

Verbindlichkeiten gegenüber Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

6.

Sonstige Verbindlichkeiten

E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Abkürzung

URAV

Gliederung der Bilanz

§ 1. In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die nachstehend angeführten Posten gesondert und in der folgenden Reihenfolge auszuweisen:

1.

Aktiva

A. ANLAGEVERMÖGEN

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1.

Konzessionen und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen

a)

davon entgeltlich erworben

b)

davon selbst erstellt

2.

Nutzungsrechte Klinischer Mehraufwand

3.

Geleistete Anzahlungen

II. Sachanlagen

1.

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund

a)

davon Grundwert

b)

davon Gebäudewert

2.

Technische Anlagen und Maschinen

3.

Wissenschaftliche Literatur und andere wissenschaftliche Datenträger

4.

Sammlungen

5.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

6.

Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau

III. Finanzanlagen

1.

Beteiligungen

2.

Ausleihungen an Rechtsträger, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

3.

Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens

4.

Sonstige Ausleihungen

B. UMLAUFVERMÖGEN

I. Vorräte

1.

Betriebsmittel

2.

Noch nicht abrechenbare Leistungen im Auftrag Dritter

3.

Geleistete Anzahlungen

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.

Forderungen aus Leistungen

2.

Forderungen gegenüber Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

3.

Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere und Anteile

IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten

C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

2.

Passiva

A. EIGENKAPITAL

1.

Universitätskapital

2.

Rücklagen

3.

Bilanzgewinn/-verlust

– davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag

B. UNVERSTEUERTE RÜCKLAGEN

C. INVESTITIONSZUSCHÜSSE

D. RÜCKSTELLUNGEN

1.

Rückstellungen für Abfertigungen

2.

Rückstellungen für Pensionen

3.

Sonstige Rückstellungen

E. VERBINDLICHKEITEN

1.

Anleihen

2.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

3.

Erhaltene Anzahlungen

– davon von den Vorräten absetzbar

4.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

5.

Verbindlichkeiten gegenüber Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

6.

Sonstige Verbindlichkeiten

F. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Abkürzung

URAV

Allgemeine Bestimmungen

§ 1. (1) Der Rechnungsabschluss der Universitäten besteht aus der Bilanz (§ 2) sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 3) und wird durch die „Angaben und Erläuterungen“ erweitert.

(2) Der Rechnungsabschluss hat ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Universität zu vermitteln. Wenn dies aus besonderen Umständen nicht gelingt, sind in den „Angaben und Erläuterungen“ die erforderlichen zusätzlichen Angaben zu machen.

(3) Im Rechnungsabschluss ist zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorangegangenen Rechnungsjahrs zumindest in vollen 1 000 Euro anzugeben; dies gilt auch für die gesondert anzumerkenden Posten. Sind die Beträge nicht vergleichbar, so ist dies in den „Angaben und Erläuterungen“ anzugeben und zu erläutern. Wird der Vorjahresbetrag angepasst, so ist auch dies in den „Angaben und Erläuterungen“ anzugeben und zu erläutern.

(4) Ein Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung, der keinen Betrag ausweist, ist nicht anzuführen, es sei denn, dass im vorangegangenen Rechnungsjahr unter diesem Posten ein Betrag ausgewiesen wurde.

Abkürzung

URAV

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

§ 2. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die nachstehend angeführten Posten gesondert und in der folgenden Reihenfolge auszuweisen:

1.

Umsatzerlöse

a)

Erlöse auf Grund von Globalbudgetzuweisungen des Bundes

b)

Erlöse aus Studienbeiträgen

c)

Erlöse aus universitären Weiterbildungsleistungen

d)

Erlöse aus Forschungsleistungen

e)

Sonstige Erlöse und Kostenersätze

2.

Veränderung des Bestands an noch nicht abgerechneten Leistungen aus Auftragsforschung

3.

Aktivierte Eigenleistungen

4.

Sonstige betriebliche Erträge

a)

Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen

b)

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

c)

Übrige

5.

Aufwendungen für Sachmittel und sonstige bezogene Herstellungsleistungen

a)

Aufwendungen für Sachmittel

b)

Aufwendungen für bezogene Leistungen

6.

Personalaufwand

a)

Löhne und Gehälter

davon Refundierungen an den Bund für der Universität zugewiesene Beamte

b)

Aufwendungen für externe Lehre

c)

Aufwendungen für Abfertigungen

davon Refundierungen an den Bund für der Universität zugewiesene Beamte

d)

Aufwendungen für Altersversorgung

davon Refundierungen an den Bund für der Universität zugewiesene Beamte

e)

Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge davon Refundierung an den Bund für der Universität zugewiesene Beamte

f)

Sonstige Sozialaufwendungen

7.

Abschreibungen

8.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

a)

Steuern, soweit sie nicht unter Z 17 fallen

b)

Kostenersätze an den Krankenanstaltenträger gemäß § 33 Universitätsgesetz 2002

c)

Übrige

9.

Zwischensumme aus Z 1 bis 8

10.

Erträge aus Finanzmitteln und Beteiligungen

a)

davon aus Zuschreibungen

b)

davon von Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

11.

Aufwendungen aus Finanzmitteln und aus Beteiligungen

a)

davon Abschreibungen

b)

davon Aufwendungen von Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

12.

Zwischensumme aus Z 10 bis 11

13.

Ergebnis der gewöhnlichen Universitätstätigkeit

14.

Außerordentliche Erträge

15.

Außerordentliche Aufwendungen

16.

Außerordentliches Ergebnis

17.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

18.

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

19.

Auflösung von und Zuweisung zu unversteuerten Rücklagen

20.

Veränderung des Eigenkapitals

Abkürzung

URAV

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

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