Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Berufsausbildung im Lehrberuf Orthopädietechnik (Orthopädietechnik-Ausbildungsordnung)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet:
Lehrberuf Orthopädietechnik
§ 1. (1) Der Lehrberuf Orthopädietechnik ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren und folgenden Schwerpunkten eingerichtet:
Prothesentechnik,
Orthesentechnik,
Rehabilitationstechnik.
(2) Der Lehrbetrieb hat neben dem Allgemeinen Teil (Basismodul) zumindest zwei Schwerpunkte (Schwerpunktmodule) zu vermitteln.
(3) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Orthopädietechniker oder Orthopädietechnikerin) zu bezeichnen.
(4) Die Schwerpunktausbildung ist jedenfalls im Lehrvertrag durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken. Die Schwerpunktausbildung kann auch im Lehrzeugnis, im Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis vermerkt werden.
(5) Sofern ein Wechsel der Schwerpunktausbildung innerhalb der ersten 18 Monate der festgesetzten Lehrzeit erfolgt, sind die im Lehrberuf Orthopädietechnik zurückgelegten Lehrzeiten voll anzurechnen.
Berufsprofil
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling allgemeine Kenntnisse in allen Schwerpunkten der Orthopädietechnik erwerben und befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
Orthopädietechnik - Schwerpunkt Prothesentechnik:
Einschlägige Ausrüstungen, Maschinen und Werkzeuge pflegen und warten und einfache Instandhaltungsarbeiten durchführen;
Anwendung des Medizinproduktegesetzes;
Auf Basis einer ärztlichen Verordnung Patienten fachgerecht mit den orthopädischen Mitteln versorgen und über deren fachgerechte Anwendung beraten;
Technische und medizinische Unterlagen lesen, anfertigen und anwenden;
Beurteilen und Einsetzen von Werkstoffen;
Konstruieren, Aufbauen und Anpassen von Prothesen an den oberen und unteren Extremitäten;
Anatomie, Physiologie und Pathologie des Stütz- und Bewegungsapparates,
Messen, Abformen und Modellieren,
Reparieren und Instandhalten von Prothesen;
Orthopädische Schuhzurichtung als Ergänzung von Prothesen am Konfektionsschuh durchführen;
Elektronische Datenverarbeitung;
Tarifabrechnungen und Patientenrechnungen;
Hygiene.
Orthopädietechnik - Schwerpunkt Orthesentechnik:
Einschlägige Ausrüstungen, Maschinen und Werkzeuge pflegen und warten und einfache Instandhaltungsarbeiten durchführen;
Anwendung des Medizinproduktegesetzes;
Auf Basis einer ärztlichen Verordnung Patienten fachgerecht mit den orthopädischen Mitteln versorgen und über deren fachgerechte Anwendung beraten;
Technische und medizinische Unterlagen lesen, anfertigen und anwenden;
Beurteilen und Einsetzen von Werkstoffen;
Konstruieren, Aufbauen und Anpassen von Orthesen an den oberen und unteren Extremitäten;
Anatomie, Physiologie und Pathologie des Stütz- und Bewegungsapparates;
Messen, Abformen und Modellieren;
Reparieren und Instandhalten von Orthesen und Epithesen;
Anpassen von Stoma- und Inkontinenzartikeln;
Konstruieren und Aufbauen von Kompressionsbandagen;
Orthopädische Schuhzurichtung als Ergänzung von Orthesen am Konfektionsschuh durchführen;
Elektronische Datenverarbeitung;
Tarifabrechnungen und Patientenabrechnungen;
Hygiene.
Orthopädietechnik - Schwerpunkt Rehabilitationstechnik:
Einschlägige Ausrüstungen, Maschinen und Werkzeuge pflegen und warten und einfache Instandhaltungsarbeiten durchführen;
Anwendung des Medizinproduktegesetzes;
Auf Basis einer ärztlichen Verordnung Patienten fachgerecht mit den orthopädischen Mitteln versorgen und über deren fachgerechte Anwendung beraten;
Technische und medizinische Unterlagen lesen, anfertigen und anwenden;
Beurteilen und Einsetzen von Werkstoffen;
Anatomie, Physiologie und Pathologie des Stütz- und Bewegungsapparates;
Konstruieren, Aufbauen und Anpassen von Sitz- und Liegehilfen;
Messen, Abformen und Modellieren;
Anpassen von Rollstühlen, Sitzschalen und rehabilitationstechnischen Geräten, sowie Lagerungssysteme als Sitz- und Liegehilfen;
Reparieren und Instandhalten von rehabilitationstechnischen Geräten;
Elektronische Datenverarbeitung;
Tarifabrechnungen und Patientenabrechnungen;
Hygiene.
Berufsbild
§ 3. (1) Für die Ausbildung wird folgender Allgemeiner Teil (Basismodul) festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
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Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
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Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen
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Einrichtungen, der technischen Betriebsmittel und Hilfsmittel
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Aufbau, Organisation und Aufgaben des ausbildenden Betriebes
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Kenntnis der Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften,
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Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsmöglichkeiten
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Gebräuchliche Fachtermini lesen und anwenden
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Grundbegriffe der Normung
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Stücklisten, Tabellen, Diagramme, Handbücher und
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Bedienungsanleitungen lesen und anwenden
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Kenntnis der Herstellerrichtlinien und Formblätter, sowie
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dazugehörige technische Unterlagen
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Arbeitsergebnisse kontrollieren und beurteilen
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Skizzen und Stücklisten anfertigen
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Teil-, Gruppen- und Gesamtzeichnungen lesen und anwenden
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Grundausbildung in der
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Bearbeitung von Metallen,
Kunststoffen und Holz
(Sägen, Formen,
Gewindeschneiden, Zuschnitte - -
von Hand, Löten,
Schmelzschweißen, Kleben,
Leimen, Feilen, Raspeln,
Schleifen, Polieren, Bohren,
Anreißen, Drehen, Fräsen)
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Oberflächen metallischer
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Werkstücke oder Bauteile
schleifen, polieren, - -
lackieren oder sintern
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Bauteile aus Holz lackieren
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und laminieren - -
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Arbeitsschritte unter
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Berücksichtigung
konstruktiver,
fertigungstechnischer, - -
organisatorischer und
wirtschaftlicher
Gesichtspunkte festlegen
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Arbeitsplatz in Werkstätten
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und in Bereichen der - -
Patientenbetreuung einrichten
```
```
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Werkstoffe wie Holz, Leder,
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Stoffe, Metalle, und
Kunststoffe sowie Silicone
unter Berücksichtigung ihrer
fertigungstechnischen, - -
gerätetechnischen und
physiologischen
unbedenklichen
Verwendbarkeit
patientengerecht einsetzen
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Störungen an Messgeräten,
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Bearbeitungsmaschinen und
technischen Einrichtungen - -
feststellen und Maßnahmen
zur Mängelbeseitigung
ergreifen
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Kenntnis und Anwendung von
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messtechnischen
Einrichtungen und - -
Hilfsmitteln
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```
Einhaltung und Prüfung von
```
Toleranzen - -
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```
Maschinenwerte von
```
handgeführten oder
ortsfesten Maschinen
bestimmen und einstellen; - -
Arbeitstemperatur beachten
sowie Kühl- und
Schmiermittel zuordnen und
anwenden
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Patientenberatung und -betreuung und deren Dokumentation
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```
Bedrohliche Zustände bei Patienten erkennen und entsprechende
```
Sofortmaßnahmen veranlassen
```
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Verfahren der Terminplanung und
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- - Patientenbestellung anwenden
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Kenntnis über Zusammenhänge,
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Aufbau und Funktion des
Skelettes, des Muskel-, - -
Haut- und Nervensystems
```
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```
Kenntnis über Lage der
```
einzelnen Organe und ihre
Beziehungen zur
Körperoberfläche in Bezug - -
auf den Einsatz
orthopädietechnischer
Hilfsmittel
```
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```
Kenntnis über statische und
```
dynamische Funktionen des
Bewegungsapparates beim
- - gesunden und kranken Menschen,
insbesondere im Stehen, beim
Gehen und im Sitzen
```
```
```
Kenntnis über die wichtigsten
```
- - orthopädischen Erkrankungen und
ihre Folgen
```
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```
Negativ- und Positivmodelle von
```
- - Körperteilen herstellen und
modellieren
```
```
```
Grundkenntnisse der Hygiene
```
beim Umgang mit Patienten - -
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```
```
Grundkenntnisse der Hygiene
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als Konstruktionsmerkmal
bei der Anfertigung - -
orthopädietechnischer
Hilfsmittel
```
```
```
Kenntnis über
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Konstruktionsmerkmale und
technische Standards von
Prothesen, Orthesen und - -
anderen Hilfsmitteln, wie
Rollstühlen, Lagerungs- und
Bettungshilfen
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```
```
Kenntnis über
```
Arbeitsorganisation,
Arbeitsgestaltung und - -
Teamarbeit
```
```
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⋯
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