Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" an den Lehrgang "MBA - Risk Management" der Fachhochschule des bfi Wien Gesellschaft m.b.H. sowie über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Business Administration in Risk Management", abgekürzt "MBA" (22. MBA-Verordnung)
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 27 Abs. 1 und § 28 Abs. 1 des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet:
§ 1. Die Fachhochschule des bfi Wien Gesellschaft m.b.H., Wohlmutstraße 22, 1020 Wien, ist berechtigt, den Lehrgang “MBA - Risk Management” als “Lehrgang universitären Charakters” zu bezeichnen.
§ 2. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges “MBA - Risk Management” hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad “Master of Business Administration in Risk Management”, abgekürzt “MBA”, zu verleihen.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. August 2003 in Kraft.
§ 4. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.
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