Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung der Agrovet - Lebens- und Umwelt Sicherungs GmbH
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 85/2002 wird verordnet:
§ 1. Die Agrovet - Lebens- und Umwelt Sicherungs GmbH mit Sitz in 2202 Enzersfeld, Königsbrunner Straße 8, wird als Stelle, die Produkte zertifiziert, akkreditiert.
§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von Produkten:
gemäß EU Verordnung 1760/2000 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen sowie EU Verordnung 1825/2000, in der jeweils geltenden Fassung,
gemäß Codexrichtlinie zur Definition der "Gentechnikfreiheit" gemäß Erlass des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen vom 7. März 2001.
§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.
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