Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Mobilitätsservice erlassen werden

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2003-08-15
Status Aufgehoben · 2020-04-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet:

Lehrberuf Mobilitätsservice

§ 1. (1) Der Lehrberuf Mobilitätsservice ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Mobilitätsservicekaufmann oder Mobilitätsservicekauffrau) zu bezeichnen.

Berufsprofil

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Mobilitätsservice ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:

1.

Kunden über Dienstleistungen des Betriebes und seiner Partnerunternehmen informieren und beraten,

2.

Kunden- und Verkaufsgespräche, auch in einer Fremdsprache, führen,

3.

Betriebliche Marketinginstrumente im Arbeitsbereich einsetzen und Produkte am Markt platzieren (Vertrieb),

4.

Serviceleistungen durchführen bzw. veranlassen,

5.

die jeweils optimalen Verkehrsleistungen planen, erstellen, anbieten und verkaufen,

6.

Verkehrsleistungen mit anderen Unternehmen abstimmen,

7.

auf Leistungsstörungen flexibel und kundengerecht reagieren,

8.

administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen,

9.

an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken,

10.

Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten.

Berufsbild

§ 3. (1) Für die Ausbildung wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt. Die in Klammer angeführten Überschriften beziehungsweise Nummerierungen beziehen sich auf das Gesamtverzeichnis der Berufsbildpositionen der kaufmännischen Berufe.

```


```

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

```


```

1 Der Lehrbetrieb

```


```

1.1 Wirtschaftliche Stellung des Lehrbetriebes

```


```

1.1.1 Grundkenntnisse

über die

Organisation,

die

Kommunikation,

die Aufgaben und

das Kenntnis der Organisation, der

Leistungsangebot, Kommunikation, der Aufgaben und des

die sich aus der Leistungsangebotes, die sich aus

Stellung des der Stellung des Betriebes im jeweiligen

Betriebes im Wirtschaftsbereich ergeben

jeweiligen

Wirtschafts-

bereich ergeben

```


```

1.1.2 Grundkenntnisse

über die

Branchenstellung

und ihre - -

Beziehungen zur

übrigen

Wirtschaft

```


```

1.1.3 Kenntnis der Marktposition, der

betriebsspezifischen Kontakte zu den

jeweiligen Auftraggebern,

- Auftragnehmern, Kunden, Parteien,

Patienten oder Klienten und deren

Verhalten

```


```

1.1.4 Kenntnis der für den Betrieb

- maßgeblichen Standorteinflüsse und des

Kundenverhaltens

```


```

1.1.5 Kenntnis der Rechtsform und

Grundkenntnisse über die spezifischen

- Rechtsvorschriften sowie über die sich

daraus ergebenden Aufgaben des

Lehrbetriebs

```


```

1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und

Umweltschutz

```


```

1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen

Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und

Hilfsmittel

```


```

1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren, über Erste-Hilfe-Maßnahmen

sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der

sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze

des Lebens und der Gesundheit

```


```

1.2.3 Kenntnis der behördlichen Aufsichtsorgane,

Sozialversicherungen und Interessenvertretungen sowie der

aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

```


```

1.2.4 Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes

```


```

1.2.5 Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und

Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und

Reststoffen

```


```

1.2.6 Kenntnis und

Anwendung der

betrieblichen - -

Vorschriften über

Hygiene und

Brandverhütung

```


```

1.3 Ausbildung im dualen System

```


```

1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden

Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

```


```

1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über

wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

```


```

2 Verwaltung, Organisation, Kommunikation und EDV

```


```

2.1 Verwaltung

```


```

2.1.1 Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben,

Zuständigkeiten und Zusammenhänge der einzelnen

Betriebsbereiche und der Beziehungen zu außerbetrieblichen

einschlägigen Unternehmen

```


```

2.1.2 Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe

```


```

2.1.3 Anlegen, Führen und Archivieren von Dateien, Statistiken,

Karteien und Akten

```


```

2.1.4 Auswerten von betriebsspezifischen

- Statistiken und Berichten und

entscheidungsorientierte Bewertung der

Ergebnisse

```


```

2.2 Organisation und Qualität

```


```

2.2.1 Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der

betrieblichen, bürotechnischen Organisations-, Arbeits- und

Kommunikationsmittel

```


```

2.2.2 Kenntnis der Risken,

die sich aus dem

Arbeitsumfeld

- - ergeben, deren

Versicherungs-

möglichkeiten sowie

Verhalten im

Schadensfall

```


```

2.2.3 Kenntnis der Mitwirken beim

betriebsüblichen Behandeln von

- Behandlung und Reklamationen

des Verhaltens oder Beschwerden

bei Reklamationen

oder Beschwerden

```


```

2.2.4 Grundkenntnisse über das

- Leistungsangebot von Bahn, Post, anderen

Verkehrsträgern und

Kommunikationseinrichtungen

```


```

2.2.5 Administration und Organisation von Terminen und/oder

Dienstreisen sowie Vor- und Nachbereiten von Verhandlungen

und Besprechungen

```


```

2.2.6 Grundkenntnisse

des Kenntnis des betriebsüblichen

Qualitätswesens Qualitätsmanagements

```


```

2.2.7 Kenntnis über Arbeitsorganisation

und Arbeitsgestaltung -

```


```

2.3 Kommunikation

```


```

2.3.1 Schreiben nach konkreter Vorgabe und allgemeinen Angaben,

Schreiben von Standardbriefen

```


```

2.3.2 Arbeiten mit Formularen und Vordrucken

```


```

2.3.3 Sprach- und fachgerechte Ausdrucksweise (deutsch- und

fremdsprachig)

```


```

2.3.4 Führen von zielgerichteten Gesprächen (deutsch- und

fremdsprachig)

```


```

2.3.5 Kunden-, Patienten- und mitarbeiterorientierte

Kommunikation

```


```

2.3.6 Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber

Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden, Parteien, Klienten

oder Lieferanten

```


```

2.3.7 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten bei Postein-

und -ausgang, Ablage, Evidenz und Registratur

```


```

2.3.8 Kenntnis der facheinschlägigen

- fremdsprachigen Fachausdrücke

```


```

2.3.9 Grundkenntnisse Kenntnis der

über die branchen- und

branchen- und betriebsüblichen

betriebsüblichen Mittel und

- Mittel und Möglichkeiten von

Möglichkeiten Marketing, Werbung

von Marketing, und

Werbung und Öffentlichkeitsarbeit

Öffentlichkeits-

arbeit

```


```

2.3.10 Mitwirken bei der Betreuung und Beratung

- von Kunden, Klienten, Patienten oder

Parteien

```


```

2.4 EDV

```


```

2.4.1 Grundkenntnisse Kenntnis der

über die Struktur Struktur der

der betrieblichen betrieblichen EDV

EDV (Anwendung (Anwendung und

und Aufgabe der Aufgabe der EDV

EDV in der in der Betriebs-

Betriebsorgani- organisation wie -

sation wie Textverarbeitung,

Textverarbeitung, Kalkulation,

Kalkulation, Bestellwesen,

Bestellwesen, Buchhaltung und

Buchhaltung und Lagerhaltung)

Lagerhaltung)

```


```

2.4.2 Kenntnis und Anwendung der betrieblichen

- Einrichtungen der EDV (Hardware,

Software und Betriebssysteme)

```


```

2.4.3 Durchführen arbeitsplatzspezifischer

EDV-Anwendungen (wie Textverarbeitung,

- Kalkulation, Internet, e-mail,

Buchhaltung, Terminüberwachung und

Ablage)

```


```

2.4.4 Grundkenntnisse über den Stand und die Entwicklung neuer

arbeitsplatzspezifischer Anwendungen der EDV

```


```

2.4.5 Grundkenntnisse über den Datenschutz

```


```

2.4.6 Erstellen und Warten von Textbausteinen und Adressdateien

```


```

3 Beschaffung und Angebot (Arbeitsmittel, Material, Waren,

Dienstleistungen)

```


```

3.1 Beschaffung

```


```

3.1.1 Grundkenntnisse Kenntnis der

über die branchen- und

branchen- und betriebs-

betriebs- spezifischen

spezifischen Beschaffungs-

Beschaffungs- möglichkeiten und -

möglichkeiten und der

über die organisatorischen

Ermittlung des Durchführung der

Bedarfs Beschaffung

```


```

3.1.2 Mitwirken bei der

- - Ermittlung des

Bedarfs

```


```

3.1.3 Vorbereitung von Durchführen von

- und Mitwirken Bestellungen

bei Bestellungen

```


```

3.1.4 Einholen, Bearbeiten und Prüfen von

- Angeboten, Prüfen von

Auftragsbestätigungen

```


```

3.1.5 Überwachen der Maßnahmen bei

- Liefertermine Lieferverzug

```


```

3.2 Anbot

```


```

3.2.1 Kenntnis der betrieblichen Leistungen (Waren, Produkte,

Dienstleistungen)

```


```

3.2.2 Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung,

Normen und Produktdeklaration und/oder Rahmenbedingungen

für die betriebliche Leistung

```


```

3.2.3 Mitwirken bei der Erstellung von Anboten

- und/oder Informationen über die

betrieblichen Leistungen

```


```

4 Betriebliches Rechnungswesen

```


```

4.1 Kostenrechnung und Kalkulation

```


```

4.1.1 Grundkenntnisse über die betrieblichen

- Kosten, deren Beeinflussbarkeit und

deren Auswirkung auf die Rentabilität

und/oder Effizienz

```


```

4.1.2 Grundkenntnisse

über die

- Kostenrechnung, -

Kalkulation

und/oder

Budgeterstellung

```


```

4.1.3 Mitwirken bei Kalkulationsarbeiten

- und/oder Budgeterstellung

```


```

4.2 Steuern, Abgaben und Lohnverrechnung

```


```

4.2.1 Grundkenntnisse über die

- betriebsspezifischen Steuern und Abgaben

```


```

4.2.2 Grundkenntnisse über die Information der

- Lohn- und Gehaltsverrechnung

```


```

4.3 Rechnungswesen

```


```

4.3.1 Grundkenntnisse

über Aufgaben Kenntnis der Aufgaben und Funktion

und Funktion des des betrieblichen Rechnungswesens

betrieblichen

Rechnungswesens

```


```

4.3.2 Grundkenntnisse Kenntnis der

über rechnergestützten

rechnergestützte Abläufe im

- Abläufe im betrieblichen

betrieblichen Rechnungswesen

Rechnungswesen

```


```

4.3.3 Grundkenntnisse über Bedeutung und

- Aufgabe der Inventur und

Bestandsaufnahme

```


```

4.3.4 Mitarbeit bei der Inventur oder

- Bestandsaufnahme

```


```

4.3.5 Durchführen von betrieblichen Rechnungsarten, Erfassen,

Prüfen und Kontrollieren von Daten

```


```

4.3.6 Vorbereiten von Unterlagen für die

Verrechnung -

```


```

4.4 Zahlungsverkehr

```


```

4.4.1 Grundkenntnisse

über den

Zahlungsverkehr Kenntnis des betriebsspezifischen

mit Lieferanten, Zahlungsverkehrs mit Lieferanten,

Kunden, Behörden, Kunden, Behörden, Post, Geld- und

Post, Geld- und Kreditinstituten

Kreditinstituten

```


```

4.4.2 Grundkenntnisse

über Kassaführung Kenntnis der Kassaführung

und Kassabuch

```


```

4.4.3 Mitwirken beim

- - Zahlungsverkehr

```


```

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.