Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Berufsausbildung im Lehrberuf Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau (Restaurantfachmann-Ausbildungsordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2003-07-01
Status Aufgehoben · 2020-05-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 14
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 7, 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet:

Lehrberuf Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau

§ 1. Der Lehrberuf Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

Berufsprofil

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:

1.

Vorbereiten und Dekorieren von Räumen und Tafeln,

2.

Empfangen, Verabschieden, Platzieren von Gästen und Beraten bei der Auswahl von Speisen und Getränken,

3.

Führen von Verkaufs- und Beratungsgesprächen mit Gästen,

4.

Servieren und Ausgeben von Speisen und Getränken,

5.

Mitwirken beim Zusammenstellen der Speisen- und Getränkekarte,

6.

Behandeln und Ausschenken von Getränken,

7.

Teilnehmen an der Vorbereitung und der Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen unter Verwendung der im Betrieb vorhandenen elektronischen und rechnergestützten Hilfsmittel,

8.

Annehmen von Bestellungen,

9.

Abrechnen von Kreditkarten sowie Abrechnen und Umrechnen von fremden Währungen, Mitwirken beim Führen der Kasse,

10.

Pflegen von gastronomischen Gebrauchsgegenständen, wie Gläser, Geschirr, Bestecke,

11.

Lagern und Kontrollieren von Waren und Gebrauchsgegenständen im Restaurationsbereich,

12.

Entgegennehmen, Behandeln bzw. Weiterleiten von Reklamationen.

Berufsbild

§ 3. (1) Für die Ausbildung wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass sie nach einer Einführung erweitert, vertieft und schließlich in der betrieblichen Praxis fachgerecht angewendet werden.

```


```

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

```


```

```

1.

Handhaben, Pflegen und Sauberhalten

```

der in der Ausbildung zum Einsatz

gelangenden branchenspezifischen -

Arbeitsgeräte und Maschinen unter

Einbeziehung der zeitgemäßen Technik

```


```

```

2.

Selbständiges

```

Bereitstellen der

notwendigen

Materialien und - -

Arbeitsgeräte für

das Service (Mise

en place)

```


```

```

3.

Kenntnis aller

```

Einstellen, Servierarten,

Servieren Einreichen, selbständiges

(Einstellen von Anrichten, Durchführen aller

Speisen und Vorlegen Vorlegetechniken,

Getränken und Selbständiges

Plattenservice Servieren von Speisen

und Getränken

```


```

```

4.

Servieren von

```

offenen und Servieren von

geschlossenen offenen und -

Getränken sowie geschlossenen

Kaffee Getränken

```


```

```

5.

Kenntnis der

```

verschiedenen Selbständiges Durchführen verschiedener

Gedeckarten, wie Gedeckarten, wie Frühstück, Couvert,

Frühstück, Kenntnis der Spezialgedecke

Couvert

```


```

```

6.

Kenntnis über

```

Allgemeines Beratungs- und

Verhalten im Verkaufsgespräche

Gespräch mit dem mit dem Gast. Selbständiges Führen

Gast. Durchführen von von Beratungs- und

Grundkenntnisse Kommunikations- Verkaufsgesprächen

der Kommunikation übungen mit dem mit dem Gast

und Präsentati- Ausbildner und

onsfähigkeit Präsentations-

techniken

```


```

```

7.

Berufsbezogene Kenntnisse über eine Fremdsprache

```

```


```

```

8.

Erlernen und

```

Erlernen und Beherrschen

Beherrschen Erlernen und notwendiger

notwendiger Beherrschen beruflicher

beruflicher notwendiger Umgangsformen,

Umgangsformen, beruflicher Entgegennehmen,

Kenntnis über das Umgangsformen, Behandeln bzw.

Entgegennehmen, Entgegennehmen, Weiterleiten von

Behandeln bzw. Behandeln bzw. Reklamationen.

Weiterleiten von Weiterleiten von Selbständige

Reklamationen Reklamationen Entscheidungen im

vorgegebenen Rahmen

treffen

```


```

```

9.

Durchführen der

```

Verarbeitungs-

techniken Filetieren,

Flambieren,

Tranchieren,

Marinieren am Tisch,

Sideboard oder in der

Küche, soweit diese

Verarbeitungs-

Kenntnis über die techniken vom

Vorbereitungs- Kenntnis vom Angebotsprogramm des

arbeiten zum Filetieren, Lehrbetriebes umfasst

Filetieren, Flambieren, sind;

Flambieren, Tranchieren und in den übrigen

Tranchieren und Marinieren Betrieben Kenntnis

Marinieren der Verarbeitungs-

techniken,

Filetieren,

Flambieren,

Tranchieren,

Marinieren am Tisch,

Sideboard oder in der

Küche

```


```

```

10.

Kenntnis der

```

verschiedenen Kenntnis und Selbständiges

Vorlegetechniken Mitarbeiten beim Arbeiten am

wie Gueridon oder Gueridon oder am

Gueridonservice Sideboard Sideboard

```


```

```

11.

Kenntnis der

```

Kenntnis der Herstellung von

Herstellung von Speisen; Herstellen von

Speisen Herstellen Speisen

kleiner Speisen

```


```

```

12.

Kenntnis der

```

Kenntnis der Kenntnis der Menüzusammenstellung,

Menüzusammen- Menüzusammen- der Speisenfolge

stellung stellung und der sowie der dazu

Speisenfolge passenden Getränke

```


```

```

13.

Grundkenntnisse Kenntnis der heimischen Küche sowie der

```

der heimischen wesentlichen europäischen und

Küche internationalen Gerichte

```


```

```

14.

Grundkenntnisse

```

der einfachen Kenntnis der wichtigsten

gastronomischen gastronomischen Fachausdrücke

Fachausdrücke

```


```

```

15.

Kenntnis über die

```

gängigen nicht-

alkoholischen und - -

alkoholischen

offenen Getränke

```


```

```

16.

Kenntnis der Getränke und deren Wirkung auf die Gesundheit

```

```


```

```

17.

Kenntnis der verschiedenen

```

Einführung in die Getränkesorten, der Getränkelagerung

Getränkekunde sowie der entsprechenden

Getränketemperaturen beim Lagern und

Servieren

```


```

```

18.

Kenntnis über Kenntnis von Kaffeespezialitäten;

```

Rezepturen von Zubereiten von Kaffeespezialitäten

Kaffee- und Servieren derselben

spezialitäten

```


```

```

19.

Barkunde - Herstellung

```

Kenntnis der einfacher

wichtigsten Mischgetränke

- Misch- und sowie

Mixgetränke internationaler

sowie Cocktails

internationaler

Cocktails

```


```

```

20.

Mitarbeit bei

```

Kenntnis über der Gestaltung Beratung der Gäste

Aufbau und der Speisekarte aus der Speise- und

Funktion der sowie der Getränkekarte unter

Speise- und Tageskarte unter Anwendung gängiger

Getränkekarte, Berücksichtigung Verkaufstechniken

Kenntnis der des saisonalen

Erstellung der Speisen- und

Getränkekarte Getränkeangebots,

Tageskarten-

erstellung

handschriftlich

```


```

```

21.

Erstellen einfacher

```

- - schriftlicher

Menüangebote

```


```

```

22.

Grundkenntnisse

```

über die Kenntnis der Zusammensetzung und der

Zusammensetzung Qualitätsmerkmale von Speisen.

und Qualitäts- Kenntnis der Zusammensetzung und der

merkmale von der Qualitätsmerkmale von Getränken

Speisen und

Getränken

```


```

```

23.

Mitarbeit beim

```

Erstellen der

Getränke- sowie

der Weinkarte Beratung der Gäste

unter besonderer aus der Getränke- und

- Berücksichtigung Weinkarte sowie das

der verschiedenen praktische Arbeiten

Weinsorten vor dem Gast

(inklusive (Präsentieren, Öffnen

österreichischer und Servieren)

Weinanbaugebiete)

und Bierarten

```


```

```

24.

Kenntnis der Grundbegriffe der

```

- Ernährungslehre und der verschiedenen

Kostformen, wie Roh-, Schon- und

Vollwertkost

```


```

```

25.

Kenntnis

```

verschiedener Mitarbeit bei der Planung und

gastronomischer Durchführung von gastronomischen

Veranstaltungen Sonderveranstaltungen mit Hilfe

sowie ihrer aller im Betrieb vorhandenen

Planung und elektronischen und rechnergestützten

Durchführung Arbeitsmittel

```


```

```

26.

Kenntnis der

```

Kenntnis der verschiedenen

verschiedenen Spezialgläser-

Gläser und und -

Besteckarten Spezialbesteck-

arten

```


```

```

27.

Selbständiges

```

Schreiben der

Kenntnis der Abrechnung;

verschiedenen Durchführen der

Einführung in die Arten der inner- innerbetrieblichen

innerbetriebliche betrieblichen Abrechnung unter

Struktur und Abrechnung sowie Berücksichtigung und

Organisation selbständiges Anwendung der im

Bonieren von Betrieb vorhandenen

Speisen und rechnergestützten

Getränken Arbeitsmittel;

Bedienen von

elektronischen

Kassensystemen

```


```

```

28.

Einschlägige Kenntnis der

```

Warenkontrolle einschlägigen

Warenkontrolle, und Lagerverwaltung,

Warenlagerung Warenlagerung. Lagerkontrolle;

Unter Anleitung selbständige

vergleichende Durchführung der

Qualitätsmerkmale einschlägigen

erkennen Warenannahme

```


```

```

29.

Wareneinkauf,

```

- - Warenverkauf

(Kalkulation)

```


```

```

30.

Kenntnis und Anwendung der im Betrieb vorhandenen

```

bürotechnischen, elektronischen und rechnergestützten

Arbeitsmittel

```


```

```

31.

Grundkenntnisse

```

der Erstellung

eines Kenntnis der Erstellung eines

Dienstplanes Dienstplanes nach den gesetzlichen

nach den Vorschriften

gesetzlichen

Vorschriften

```


```

```

32.

Kenntnis der betrieblichen

```

Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere -

hinsichtlich einer zweckmäßigen

Entsorgung; Abfalltrennung

```


```

```

33.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden

```

Verpflichtungen

(§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

```


```

```

34.

Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie

```

der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz

des Lebens und der Gesundheit, insbesondere auch des

nationalen Lebensmittelrechtes und des praktizierten

EU-Lebensmittelrechtes; Kenntnis über erste Hilfe bei

kleinen Brand- und Schnittverletzungen

```


```

```

35.

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen

```

Vorschriften

```


```

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