Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Speditionslogistik erlassen werden

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2003-08-15
Status Aufgehoben · 2003-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet:

Lehrberuf Speditionslogistik

§ 1. (1) Der Lehrberuf Speditionslogistik ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Speditionslogistiker oder Speditionslogistikerin) zu bezeichnen.

Berufsprofil

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:

1.

Arbeiten im Logistikmanagement durchführen,

2.

Logistikkonzepte erarbeiten,

3.

logistische Dienstleistungen kalkulieren,

4.

facheinschlägige Arbeiten im Rechnungswesen durchführen,

5.

Analysemethoden im Logistikmanagement anwenden,

6.

Präsentationen durchführen, Grundlagen der Rhetorik und Methodik (wie Zeitmanagement, Projektmanagement und Riskmanagement) anwenden,

7.

Arbeiten in der Lagerbewirtschaftung und logistischen Prozesssteuerung organisieren und durchführen,

8.

Kunden betreuen und beraten,

9.

betriebliche Einrichtungen der Informations- und Telekommunikationstechnik anwenden, mit Personalcomputern und Netzwerken arbeiten,

10.

Arbeiten unter Berücksichtigung der facheinschlägigen rechtlichen Bestimmungen durchführen,

11.

Arbeitsabläufe planen und steuern, erbrachte Leistungen beurteilen und dokumentieren, Qualitätsmanagementsysteme anwenden,

12.

einfache Arbeiten im Logistikcontrolling durchführen,

13.

administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen,

14.

an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken,

15.

Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten.

Berufsbild

§ 3. (1) Für die Ausbildung wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt. Die in Klammer angeführten Überschriften beziehungsweise Nummerierungen beziehen sich auf das Gesamtverzeichnis der Berufsbildpositionen der kaufmännischen Berufe.

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Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

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1 Der Lehrbetrieb

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1.1 Wirtschaftliche Stellung des Lehrbetriebes

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1.1.1 Grundkenntnisse

über die

Organisation, die

Kommunikation, Kenntnis der Organisation, der

die Aufgaben und Kommunikation, der Aufgaben und des

das Leistungsangebotes, die sich aus

Leistungsangebot, der Stellung des Betriebes im

die sich aus der jeweiligen Wirtschaftsbereich ergeben

Stellung des

Betriebes im

jeweiligen Wirt-

schaftsbereich

ergeben

```


```

1.1.2 Grundkenntnisse

über die

Branchenstellung

und ihre - -

Beziehungen zur

übrigen

Wirtschaft

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```

1.1.3 Kenntnis der Marktposition, der

betriebsspezifischen Kontakte zu den

- jeweiligen Auftraggebern,

Auftragnehmern, Kunden, Parteien,

Patienten oder Klienten und deren

Verhalten

```


```

1.1.4 Kenntnis der für den Betrieb

- maßgeblichen Standorteinflüsse und des

Kundenverhaltens

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```

1.1.5 Kenntnis der Rechtsform und

Grundkenntnisse über die spezifischen

- Rechtsvorschriften sowie über die sich

daraus ergebenden Aufgaben des

Lehrbetriebs

```


```

1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und

Umweltschutz

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```

1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen

Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und

Hilfsmittel

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```

1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren, über Erste-Hilfe-Maßnahmen

sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der

sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze

des Lebens und der Gesundheit

```


```

1.2.3 Kenntnis der behördlichen Aufsichtsorgane,

Sozialversicherungen und Interessenvertretungen sowie der

aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

```


```

1.2.4 Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes

```


```

1.2.5 Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und

Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und

Reststoffen

```


```

1.2.6 Kenntnis und

Anwendung der

betrieblichen - -

Vorschriften

über Hygiene und

Brandverhütung

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```

1.3 Ausbildung im dualen System

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```

1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden

Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

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```

1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über

wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

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```

2 Verwaltung, Organisation, Kommunikation und EDV

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```

2.1 Verwaltung

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2.1.1 Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben,

Zuständigkeiten und Zusammenhänge der einzelnen

Betriebsbereiche und der Beziehungen zu außerbetrieblichen

einschlägigen Unternehmen

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2.1.2 Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe

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```

2.1.3 Anlegen, Führen und Archivieren von Dateien, Statistiken,

Karteien und Akten

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```

2.1.4 Auswerten von betriebsspezifischen

- Statistiken und Berichten und

entscheidungsorientierte Bewertung der

Ergebnisse

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```

2.2 Organisation und Qualität

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```

2.2.1 Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der

betrieblichen, bürotechnischen Organisations-, Arbeits- und

Kommunikationsmittel

```


```

2.2.2 Kenntnis der Risken,

die sich aus dem

Arbeitsumfeld

- - ergeben, deren

Versicherungsmöglich-

keiten sowie

Verhalten im

Schadensfall

```


```

2.2.3 Kenntnis der Mitwirken beim

betriebsüblichen Behandeln von

Behandlung und Reklamationen

- des Verhaltens oder Beschwerden

bei Reklamationen

oder Beschwerden

```


```

2.2.4 Grundkenntnisse über das

- Leistungsangebot von Bahn, Post, anderen

Verkehrsträgern und

Kommunikationseinrichtungen

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```

2.2.5 Administration und Organisation von Terminen und/oder

Dienstreisen sowie Vor- und Nachbereiten von Verhandlungen

und Besprechungen

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2.2.6 Grundkenntnisse

des Kenntnis des betriebsüblichen

Qualitätswesens Qualitätsmanagements

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```

2.2.7 Kenntnis über Arbeitsorganisation

und Arbeitsgestaltung -

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2.3 Kommunikation

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2.3.1 Schreiben nach konkreter Vorgabe und allgemeinen Angaben,

Schreiben von Standardbriefen

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2.3.2 Arbeiten mit Formularen und Vordrucken

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2.3.3 Sprach- und fachgerechte Ausdrucksweise (deutsch- und

fremdsprachig)

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2.3.4 Führen von zielgerichteten Gesprächen (deutsch- und

fremdsprachig)

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```

2.3.5 Kunden-, Patienten- und mitarbeiterorientierte

Kommunikation

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```

2.3.6 Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber

Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden, Parteien, Klienten

oder Lieferanten

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```

2.3.7 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten bei Postein-

und -ausgang, Ablage, Evidenz und Registratur

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```

2.3.8 Kenntnis der facheinschlägigen

- fremdsprachigen Fachausdrücke

```


```

2.3.9 Grundkenntnisse Kenntnis der

über die branchen- und

branchen- und betriebsüblichen

betriebsüblichen Mittel und

- Mittel und Möglichkeiten von

Möglichkeiten von Marketing, Werbung

Marketing, und Öffentlichkeits-

Werbung und arbeit

Öffentlichkeits-

arbeit

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```

2.3.10 Mitwirken bei der Betreuung und Beratung

- von Kunden, Klienten, Patienten oder

Parteien

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2.4 EDV

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```

2.4.1 Grundkenntnisse Kenntnis der

über die Struktur der

Struktur der betrieblichen EDV

betrieblichen (Anwendung und

EDV (Anwendung Aufgabe der EDV

und Aufgabe der in der Betriebs-

EDV in der organisation, wie -

Betriebsorgani- Textverarbeitung,

sation, wie Kalkulation,

Textverarbeitung, Bestellwesen,

Kalkulation, Buchhaltung und

Bestellwesen, Lagerhaltung)

Buchhaltung und

Lagerhaltung)

```


```

2.4.2 Kenntnis und Anwendung der betrieblichen

- Einrichtungen der EDV (Hardware,

Software und Betriebssysteme)

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```

2.4.3 Durchführen arbeitsplatzspezifischer

EDV-Anwendungen (wie Textverarbeitung,

- Kalkulation, Internet, E-Mail,

Buchhaltung, Terminüberwachung und

Ablage)

```


```

2.4.4 Grundkenntnisse über den Stand und die Entwicklung neuer

arbeitsplatzspezifischer Anwendungen der EDV

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```

2.4.5 Grundkenntnisse über den Datenschutz

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```

2.4.6 Erstellen und Warten von Textbausteinen und Adressdateien

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```

3 Beschaffung und Angebot (Arbeitsmittel, Material, Waren,

Dienstleistungen)

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```

3.1 Beschaffung

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```

3.1.1 Grundkenntnisse Kenntnis der

über die branchen- und

branchen- und betriebs-

betriebs- spezifischen

spezifischen Beschaffungsmög- -

Beschaffungsmög- lichkeiten und

lichkeiten und der

über die organisatorischen

Ermittlung des Durchführung der

Bedarfs Beschaffung

```


```

3.1.2 Mitwirken bei der

- - Ermittlung des

Bedarfs

```


```

3.1.3 Vorbereitung von

- und Mitwirken bei Durchführen von

Bestellungen Bestellungen

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```

3.1.4 Einholen, Bearbeiten und Prüfen von

- Angeboten, Prüfen von

Auftragsbestätigungen

```


```

3.1.5 Überwachen der Maßnahmen bei

- Liefertermine Lieferverzug

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```

3.2 Anbot

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```

3.2.1 Kenntnis der betrieblichen Leistungen (Waren, Produkte,

Dienstleistungen)

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```

3.2.2 Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung,

Normen und Produktdeklaration und/oder Rahmenbedingungen

für die betriebliche Leistung

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3.2.3 Mitwirken bei der Erstellung von Anboten

- und/oder Informationen über die

betrieblichen Leistungen

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4 Betriebliches Rechnungswesen

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4.1 Kostenrechnung und Kalkulation

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4.1.1 Grundkenntnisse über die betrieblichen

- Kosten, deren Beeinflussbarkeit und

deren Auswirkung auf die Rentabilität

und/oder Effizienz

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```

4.1.2 Grundkenntnisse

über die

- Kostenrechnung, -

Kalkulation

und/oder

Budgeterstellung

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4.1.3 Mitwirken bei Kalkulationsarbeiten

- und/oder Budgeterstellung

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4.2 Steuern, Abgaben und Lohnverrechnung

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4.2.1 Grundkenntnisse über die

- betriebsspezifischen Steuern und Abgaben

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4.2.2 Grundkenntnisse über die Information der

- Lohn- und Gehaltsverrechnung

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4.3 Rechnungswesen

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4.3.1 Grundkenntnisse

über Aufgaben und Kenntnis der Aufgaben und Funktion

Funktion des des betrieblichen Rechnungswesens

betrieblichen

Rechnungswesens

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```

4.3.2 Grundkenntnisse Kenntnis der

über rechnergestützten

- rechnergestützte Abläufe im

Abläufe im betrieblichen

betrieblichen Rechnungswesen

Rechnungswesen

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```

4.3.3 Grundkenntnisse über Bedeutung und

- Aufgabe der Inventur und

Bestandsaufnahme

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4.3.4 Mitarbeit bei der Inventur oder

- Bestandsaufnahme

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4.3.5 Durchführen von betrieblichen Rechnungsarten, Erfassen,

Prüfen und Kontrollieren von Daten

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4.3.6 Vorbereiten von Unterlagen für die Verrechnung

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