Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2003-09-20
Status Aufgehoben · 2004-01-29
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 64/2004).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 26 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG), BGBl. Nr. 679, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird festgestellt:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 64/2004).

Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2003 beträgt die Grundvergütung für Zivildienstleistende

nach § 25a Abs. 1 Z 1 ZDG € 181,70

und der Zuschlag zur Grundvergütung nach § 25a Abs. 1 Z 2 ZDG € 134,60.

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