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Dritte Verordnung des Bundesministers für Finanzen und des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit je im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz zur Durchführung von Artikel XIII des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung (Schiedsgerichtsgebührenverordnung – SchGVO)

Geltender Text a fecha 2003-08-31

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