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Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer fünften Notarstelle in Villach

Geltender Text a fecha 2003-10-03

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2004 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Villach errichtet.