Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer fünften Notarstelle in Villach
Geltender Text a fecha 2003-10-03
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2004 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Villach errichtet.