Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad „Master in Psychoanalytic Observational Studies“, Universitätslehrgang „Psychoanalytische Pädagogik: Persönlichkeitsentwicklung und Lernen“ des Interuniversitären Institutes für interdisziplinäre Forschung und Fortbildung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 26 Abs. 1 des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet:
§ 1. An die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Psychoanalytische Pädagogik: Persönlichkeitsentwicklung und Lernen“ des Interuniversitären Institutes für interdisziplinäre Forschung und Fortbildung (IFF) ist der akademische Grad „Master in Psychoanalytic Observational Studies“ zu verleihen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. November 2003 in Kraft.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2003 außer Kraft.
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