Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Bezeichnungen „Akademische Lateinamerikanistin“ und „Akademischer Lateinamerikanist“, Österreichisches Lateinamerika-Institut, „Interdisziplinärer Lehrgang für Höhere Lateinamerika-Studien“

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2003-11-01
Status Aufgehoben · 2010-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 27 Abs. 1 und 28 Abs. 2 des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet:

§ 1. Das „Österreichische Lateinamerika-Institut“ ist berechtigt, den „Interdisziplinären Lehrgang für Höhere Lateinamerika-Studien“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.

§ 2. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des „Interdisziplinären Lehrganges für Höhere Lateinamerika-Studien“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Lateinamerikanistin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Lateinamerikanist“ zu verleihen.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. November 2003 in Kraft.

§ 4. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.

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