Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Bezeichnungen „Akademische Lateinamerikanistin“ und „Akademischer Lateinamerikanist“, Österreichisches Lateinamerika-Institut, „Interdisziplinärer Lehrgang für Höhere Lateinamerika-Studien“
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 27 Abs. 1 und 28 Abs. 2 des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet:
§ 1. Das „Österreichische Lateinamerika-Institut“ ist berechtigt, den „Interdisziplinären Lehrgang für Höhere Lateinamerika-Studien“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.
§ 2. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des „Interdisziplinären Lehrganges für Höhere Lateinamerika-Studien“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Lateinamerikanistin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Lateinamerikanist“ zu verleihen.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. November 2003 in Kraft.
§ 4. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.
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