Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die besoldungsrechtliche Zuordnung von Dienstgraden im Auslandseinsatz

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2003-11-01
Status Aufgehoben · 2005-09-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Auslandseinsatzgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 55, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2002 wird verordnet:

§ 1. (1) Die in der nachstehenden Tabelle angeführten Dienste von Soldaten, die den Auslandseinsatzpräsenzdienst leisten, werden den folgenden Funktionen und diese hinsichtlich ihrer besoldungsrechtlichen Stellung den folgenden Dienstgraden zugeordnet:

```


```

Dienst Funktion Dienstgrad

```


```

militärmedizinischer ärztlicher Leiter einer Oberstleutnant

Dienst Mission

```


```

Bataillonsarzt Major

```


```

ärztlicher Leiter eines Oberst

Feldspitals

```


```

leitender Oberarzt einer Oberstleutnant

Fachabteilung eines

Feldspitals

```


```

Facharzt in einem Feldspital Major

```


```

sonstige ärztliche Verwendung Hauptmann

```


```

Veterinärdienst Veterinär Major

```


```

militärpharma- Apotheker Major

zeutischer Dienst

```


```

rechtskundiger Rechtsberater im Stab eines Oberstleutnant

Dienst multinationalen Verbandes

```


```

Rechtsberater im nationalen Major

Kontingent

```


```

psychologischer Bataillonspsychologe Major

Dienst

```


```

sonstige psychologische Hauptmann

Verwendung

```


```

gehobener diplomierter Physiotherapeut, Hauptmann

medizinisch- diplomierter

technischer Dienst medizinisch-technischer

Analytiker, diplomierter

radiologisch-technischer

Assistent, diplomierter

Ergotherapeut, diplomierter

Logopäde, diplomierter

Orthoptist

```


```

medizinisch- diplomierte Vizeleutnant

technischer medizinisch-technische

Fachdienst Fachkraft

```


```

gehobener Dienst für diplomierter Krankenpfleger Vizeleutnant

Gesundheits- und und vergleichbare Funktionen

Krankenpflege

```


```

höherer Dienst in Leiter eines Expertenteams Oberstleutnant

der ABC-Abwehr mit abgeschlossenem Studium

```


```

Mitglied eines Expertenteams Major

```


```

gehobener Dienst in Leiter eines Fachteams mit Major

der ABC-Abwehr abgeschlossener gehobener

Berufsausbildung

```


```

Mitglied eines Fachteams oder Hauptmann

Kommandantenberater

```


```

Fachdienst in der Mitglied eines Fachteams mit Vizeleutnant

ABC-Abwehr abgeschlossener

Berufsausbildung und

einschlägiger Berufserfahrung

```


```

Suchhundedienst Leiter eines Suchhundeteams Vizeleutnant

```


```

Suchhundeführer Oberstabs-

wachtmeister

```


```

höherer und Sachverständiger mit Major

gehobener Gutachterfunktion,

technischer Dienst technischer Offizier in der

Materialerhaltung oder in

technischer

Betriebsanleitungsfunktion

```


```

technischer Mitglied eines Fachteams Vizeleutnant

Fachdienst

```


```

Militärberater militärischer Hauptmann

Rüstungskontrollexperte mit

abgeschlossenem Studium

```


```

Militärseelsorger geistlicher Amtsträger Major

```


```

sonstiger Seelsorger Hauptmann

```


```

Feldpostdienst Feldpostmeister Oberleutnant

```


```

Sprachmittler Dolmetsch mit Diplom Major

```


```

Dolmetsch ohne Diplom Hauptmann

```


```

(2) Die Zuordnung nach Abs. 1 gilt nicht für Soldaten, die zwar einen Dienst nach Abs. 1 ausüben, aber auf Grund ihrer wehrrechtlichen Stellung im Inland einen höheren als den der betreffenden Funktion zugeordneten Dienstgrad führen.

§ 2. Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.

§ 3. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2003 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Oktober 2003 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Zuordnung von Dienstgraden im Auslandseinsatz, BGBl. II Nr. 124/2000, außer Kraft.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.