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Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen in WOLFURT

Geltender Text a fecha 2003-09-30

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 3 Abs. 1 am 1. Oktober 2003 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Gestützt auf das Abkommen vom 2. September 1963 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt und insbesondere auf dessen Art. 1 Abs. 3 lit. a wird Folgendes vereinbart:

Artikel 1

(1) In Wolfurt werden auf österreichischem Gebiet nebeneinander liegende Grenzabfertigungsstellen betreffend die Straßengüterabfertigung errichtet.

(2) Im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 des Abkommens vom 2. September 1963 ist die schweizerische Grenzabfertigungsstelle der Gemeinde Au (St.Gallen) zugeordnet.

Artikel 2

(1) Die Zone für die Grenzabfertigung umfasst

a)

die von den Bediensteten der beteiligten Staaten gemeinschaftlich benützten Anlagen, und zwar

b)

die den schweizerischen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Räume mit den Nummern 28-30, 10 und 37 im Zollamt Wolfurt;

c)

die definierte Transitstrecke von Wolfurt (AT) nach Au (CH):

(2) Die betrieblichen Abläufe werden von den beteiligten Verwaltungen in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt.

Artikel 3

(1) Diese Vereinbarung unterliegt im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften der Genehmigung der Vertragsstaaten und tritt am ersten Tag des zweiten Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Unterzeichnung vorgenommen wurde, in Kraft.

(2) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vereinbarung kann von jedem der vertragschließenden Teile schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden. Die Vereinbarung tritt sechs Monate nach Eingang der Kündigung bei den anderen Vertragsparteien außer Kraft.

GESCHEHEN in Wien, in zweifacher Urschrift in deutscher Sprache, am 21. August 2003.