Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den „Interdisziplinären Master Lehrgang für Höhere Lateinamerika-Studien“ des „Österreichischen Lateinamerika-Instituts“ sowie über die Festlegung des akademischen Grades „Master of Arts in Latin American Studies“
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 27 Abs. 1 und 28 Abs. 1 des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet:
§ 1. Das “Österreichische Lateinamerika-Institut” ist berechtigt, den “Interdisziplinären Master Lehrgang für Höhere Lateinamerika-Studien” als “Lehrgang universitären Charakters” zu bezeichnen.
§ 2. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des “Interdisziplinären Master Lehrganges für Höhere Lateinamerika-Studien” hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad “Master of Arts in Latin American Studies”, abgekürzt “M.A. (Latin American Studies)” zu verleihen.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Dezembers 2003 in Kraft.
§ 4. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.
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