Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufhebung des Statuts der Wohlfahrtseinrichtungen 2000 der Bundes-Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer durch den Verfassungsgerichtshof

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2003-11-29
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. I Nr. 34/2001, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 23. Juni 2003, G 8/03, V 7/03-11, das Statut der Wohlfahrtseinrichtungen 2000 der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, beschlossen vom Kammertag am 15. Juni 2000, kundgemacht im amtlichen Teil der Zeitschrift "konstruktiv" Nr. 220a, Juni 2000, 2 ff, als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2004 in Kraft.

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