Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer fünften Notarstelle in Feldkirch
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2004 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Feldkirch errichtet.
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