Bundesgesetz über die Verlegung des Bezirksgerichts Linz-Land nach Traun und die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes 1988
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Sitz des Bezirksgerichts Linz-Land wird nach Traun verlegt. Dieses Bezirksgericht hat künftig die Amtsbezeichnung Bezirksgericht Traun zu führen.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.
§ 3. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.