Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von Bundesanteilen an der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft mbH und von unbeweglichem Bundesvermögen
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft mbH im Nominale von 5 000 000 €
jeweils zur Hälfte an das Land Tirol und die Stadt Innsbruck um einen Preis von insgesamt 2 180 000 € sowie die im Eigentum des Bundes stehenden Liegenschaften gemäß Anlage an die Stadt Innsbruck um einen Preis von 2 940 000 € zu veräußern.
§ 2. Die Vorgänge auf Grund dieses Bundesgesetzes sind von allen bundesgesetzlichen Gebühren und Abgaben befreit.
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen, hinsichtlich der Liegenschaftstransaktionen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betraut.
Anlage
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