Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Bestimmung des Bundesinstitutes für Erwachsenenbildung St. Wolfgang als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2004-01-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2012-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 29
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

1.

Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

§ 1. Das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang wird als Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, bei der die Flexibilisierungsklausel nach Maßgabe der §§ 17a und 17b BHG und der in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen zur Anwendung gelangt, bestimmt.

1.

Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

§ 1. Das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang wird als Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 89/2006, bei der die Flexibilisierungsklausel nach Maßgabe der §§ 17a und 17b BHG und der in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen zur Anwendung gelangt, bestimmt.

1.

Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

§ 1. Das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang wird als Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 67/2010, bei der die Flexibilisierungsklausel nach Maßgabe der §§ 17a und 17b BHG und der in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen zur Anwendung gelangt, bestimmt.

Projektzeitraum

§ 2. Der Projektzeitraum beginnt am 1. Jänner 2004 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2006.

Projektzeitraum

§ 2. Der Projektzeitraum beginnt am 1. Jänner 2004 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2010.

Projektzeitraum

§ 2. Der Projektzeitraum beginnt am 1. Jänner 2004 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Projektprogramm

§ 3. (1) Ziel der Organisationseinheit ist es, unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Haushaltsführung gemäß § 2 BHG,

1.

die Pläne zur Entwicklung sowie Durchführung hochwertiger Veranstaltungen zwecks Aus- und Weiterbildung hauptberuflicher, nebenberuflicher und ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung und im öffentlichen Bibliotheksbereich unter Beachtung ökonomischer Kriterien (insbesondere Optimierung des Kosten-/Nutzen-Verhältnisses, Orientierung am öffentlichen Bedarf, effizienter Ressourceneinsatz) einzuhalten;

2.

die Auslastung der Infrastruktur im Sinne eines kostendeckenden Wirtschaftsbetriebes beizubehalten und zu optimieren;

3.

die Beteiligungen an Programmen der Europäischen Union und internationalen Kooperationen auszubauen;

4.

an einer verbands- und länderübergreifenden Erwachsenenbildung-Entwicklungs- und Grundlagenarbeit gemäß den bildungspolitischen Zielen des Bundes und der Europäischen Union mitzuwirken;

5.

das Weiterbildungsbewusstsein und die Auseinandersetzung zum Thema des "Lebensbegleitenden Lernens" durch Information und Beratung zu erhöhen und zu intensivieren;

6.

die erforderlichen Managementverfahren (Ausbau des Qualitätsmanagement-Systems, ökonomischer Ressourceneinsatz, Orientierung am Bedarf und Markt, Kosten-Nutzenrechnung, Budgetmanagement und Mitarbeiterführung) entsprechend den Anforderungen anzupassen und anzuwenden;

7.

den Budgetbedarf bei mindestens gleich bleibenden Leistungen zu stabilisieren;

8.

die Beibehaltung und Entwicklung einer bedarfsgerechten und funktionalen Infrastruktur auf der Basis eines Bau- und Einrichtungskonzeptes zu gewährleisten.

(2) Zwecks Erreichung des Zieles gemäß Abs. 1 hat die Organisationseinheit das in der Anlage enthaltene Projektprogramm zu erfüllen.

Projektprogramm

§ 3. (1) Ziel der Organisationseinheit ist es, als Kompetenzzentrum für Erwachsenenbildung unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Haushaltsführung gemäß § 2 BHG,

1.

die Pläne zur Entwicklung sowie Durchführung qualitativ hochwertiger Programme zur Aus- und Weiterbildung hauptberuflicher, nebenberuflicher und ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung und im öffentlichen Bibliotheksbereich unter Beachtung ökonomischer Kriterien (insbesondere Optimierung des Kosten-/Nutzen-Verhältnisses, Orientierung am öffentlichen Bedarf, effizienter Ressourceneinsatz) einzuhalten;

2.

die Auslastung der Infrastruktur im Sinne eines kostendeckenden Wirtschaftsbetriebes beizubehalten und zu optimieren;

3.

die Beteiligungen an Programmen der Europäischen Union und internationalen Kooperationen auszubauen;

4.

an einer verbands- und länderübergreifenden Erwachsenenbildung Entwicklungs- und Grundlagenarbeit gemäß den bildungspolitischen Zielen des Bundes und der Europäischen Union mitzuwirken;

5.

in Kooperation mit Einrichtungen der Erwachsenenbildung Österreichs ein Qualifizierungs- und Akkreditierungssystem zur Sicherung der Qualitätsstandards in der Weiterbildung einzurichten;

6.

das Weiterbildungsbewusstsein und die Auseinandersetzung zum Thema des „Lebensbegleitenden Lernens“ durch Information und Beratung zu erhöhen und zu intensivieren;

7.

die erforderlichen Managementverfahren (Ausbau des Qualitätsmanagement-Systems, ökonomischer Ressourceneinsatz, Orientierung am Bedarf und Markt, Kosten-Nutzenrechnung, Budgetmanagement und Mitarbeiterführung) entsprechend den Anforderungen anzupassen und anzuwenden;

8.

den Budgetbedarf in der Projektperiode zu stabilisieren;

9.

die Beibehaltung und Entwicklung einer bedarfsgerechten und funktionalen Infrastruktur auf der Basis eines Bau- und Einrichtungskonzeptes zu gewährleisten.

(2) Zwecks Erreichung des Zieles gemäß Abs. 1 hat die Organisationseinheit das in der Anlage enthaltene Projektprogramm zu erfüllen.

Projektprogramm

§ 3. (1) Die Ziele der Organisationseinheit als Kompetenzzentrum für Erwachsenenbildung sind unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Haushaltsführung gemäß § 2 BHG:

1.

qualitativ hochwertige Programme zur Aus- und Weiterbildung hauptberuflicher, nebenberuflicher und ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung und im öffentlichen Bibliotheksbereich unter Beachtung ökonomischer Kriterien (Optimierung des Kosten-/Nutzen-Verhältnisses, Orientierung am öffentlichen Bedarf, effizienter Ressourceneinsatz) entwickeln und durchführen, einschließlich Lehrgänge universitären Charakters sowie Kooperationen mit Universitäten und Pädagogischen Hochschulen,

2.

die Auslastung der Infrastruktur zum Zwecke eines kostendeckenden Wirtschaftsbetriebes beibehalten und optimieren,

3.

die Beteiligungen an EU-Programmen und internationalen Kooperationen ausbauen,

4.

an verbands- und länderübergreifenden Erwachsenenbildungs-Entwicklungsprojekten und der entsprechenden Grundlagenarbeit gemäß den bildungspolitischen Zielen des Bundes mitwirken,

5.

in Kooperation mit Einrichtungen der Erwachsenenbildung Österreichs ein Qualifizierungs- und Akkreditierungssystem zur Sicherung der Qualitätsstandards in der Weiterbildung von Erwachsenenbildnerinnen und -bildnern einzurichten und gemeinsam zu betreiben,

6.

an der Erarbeitung eines Nationalen Qualifikationsrahmens für die Erwachsenenbildung, an der Umsetzung des Österreichischen Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung (Ö-Cert) sowie an gemeinsamen Initiativen der Länder und des Bundes im Bereich der Erwachsenenbildung mitwirken,

7.

das Weiterbildungsbewusstsein und die Auseinandersetzung mit der Strategie des „Lebensbegleitenden Lernens“ durch geeignete Bildungsmaßnahmen intensivieren,

8.

die erforderlichen Managementverfahren (Ausbau des Qualitätsmanagement-Systems, ökonomischer Ressourceneinsatz, Orientierung am Bedarf und Markt, Kosten-Nutzenrechnung, Budgetmanagement und Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter-Führung) entsprechend den Anforderungen anpassen und anwenden,

9.

den Budgetbedarf in der Projektperiode stabilisieren und

10.

die Beibehaltung und Entwicklung einer bedarfsgerechten und funktionalen Infrastruktur auf der Basis eines Bau- und Einrichtungskonzeptes gewährleisten.

(2) Zwecks Erreichung der Ziele gemäß Abs. 1 hat die Organisationseinheit das in der Anlage enthaltene Projektprogramm zu erfüllen.

2.

Abschnitt

Haushaltsrechtliche Besonderheiten

Besondere Ermächtigungen und Regelungen während desProjektzeitraumes

§ 4. (1) Die Organisationseinheit ist ermächtigt, während des Projektzeitraumes ihre Einnahmen nach Maßgabe des § 17a Abs. 2 bis 6 BHG zur Bedeckung ihres Ausgabenbedarfes in Umsetzung des Projektprogrammes zu verwenden, sofern der Bundesminister für Finanzen gemäß § 17a Abs. 3 BHG den Leiter der Organisationseinheit zu überplanmäßigen Ausgaben ermächtigt.

(2) Abweichend von § 52 Abs. 2 erster Satz BHG darf die Organisationseinheit innerhalb des Projektzeitraumes Zahlungen nur bis zum 31. Dezember des jeweiligen Finanzjahres zu Lasten des jeweiligen Finanzjahres leisten.

Rücklagen

§ 5. (1) Der Bundesminister für Finanzen hat nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 17a Abs. 4 und 5 BHG

1.

positive Unterschiedsbeträge im Bereich der Organisationseinheit einer Flexibilisierungs-Rücklage und

2.

negative Unterschiedsbeträge im Bereich der Organisationseinheit als Minus-Rücklage der Flexibilisierungs-Rücklage

(2) Eine weitere Rücklagenbildung auf Grund einer bundesfinanzgesetzlichen Ermächtigung oder gemäß § 53 BHG darf mit Ausnahme des § 53 Abs. 2 BHG nicht erfolgen.

(3) Der Bundesminister für Finanzen hat der Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 6 BHG nach Maßgabe ihres erforderlichen Bedarfes Beträge aus der zu ihren Gunsten gebildeten Flexibilisierungs-Rücklage bereitzustellen.

Positive Unterschiedsbeträge

§ 6. (1) Positive Unterschiedsbeträge sind nach Maßgabe des § 17a Abs. 4, 5 und 6 BHG zu verwenden und aufzuteilen. Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und nach Anhörung des Controlling-Beirates über die Aufteilung gemäß § 17a Abs. 5 vorletzter Satz BHG und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen gemäß § 17a Abs. 6 erster Satz BHG bis zum 20. Jänner des jeweils folgenden Finanzjahres zu entscheiden.

(2) Der von der Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 5 letzter Satz BHG für Belohnungen oder Leistungsprämien an ihre am Erfolg beteiligten Bediensteten und für die Fortbildung ihrer Bediensteten zu verwendende Anteil am positiven Unterschiedsbetrag darf 33 vH dieses Betrages, jedenfalls aber den Betrag von 150 vH des Monatsbezuges je Bedienstetem und Finanzjahr nicht übersteigen.

Negative Unterschiedsbeträge

§ 7. Negative Unterschiedsbeträge sind gemäß § 17a Abs. 4 und 5 erster bis dritter Satz BHG zu bedecken und auszugleichen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

3.

Abschnitt

Controlling

Controlling-Beirat

§ 8. (1) Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat für den Zeitraum vom 1. Jänner 2004 bis zum 31. Dezember 2007 einen Controlling-Beirat (im Folgenden kurz: Beirat) einzurichten, auf den zusätzlich zu den nachfolgenden Bestimmungen § 17a Abs. 7 BHG Anwendung findet.

(2) Dem Beirat gehören für den Zeitraum gemäß Abs. 1 folgende gemäß § 17a Abs. 7 Z 1 BHG zu bestellende Mitglieder an:

1.

ein Vertreter des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur als Vorsitzender;

2.

ein Vertreter des Bundesministers für Finanzen;

3.

ein Experte aus dem Bereich der Betriebswirtschaft mit beratender Stimme.

3.

Abschnitt

Controlling

Controlling-Beirat

§ 8. (1) Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat für den Zeitraum vom 1. Jänner 2004 bis zum 31. Dezember 2011 einen Controlling-Beirat (im Folgenden kurz: Beirat) einzurichten, auf den zusätzlich zu den nachfolgenden Bestimmungen § 17a Abs. 7 BHG Anwendung findet.

(2) Dem Beirat gehören für den Zeitraum gemäß Abs. 1 folgende gemäß § 17a Abs. 7 Z 1 BHG zu bestellende Mitglieder an:

1.

ein Vertreter des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur als Vorsitzender;

2.

ein Vertreter des Bundesministers für Finanzen;

3.

ein Experte aus dem Bereich der Betriebswirtschaft mit beratender Stimme.

3.

Abschnitt

Controlling

Controlling-Beirat

§ 8. (1) Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat für den Zeitraum vom 1. Jänner 2004 bis zum 31. Dezember 2012 einen Controlling-Beirat (im Folgenden kurz: Beirat) einzurichten, auf den zusätzlich zu den nachfolgenden Bestimmungen § 17a Abs. 7 BHG Anwendung findet.

(2) Dem Beirat gehören für den Zeitraum gemäß Abs. 1 folgende gemäß § 17a Abs. 7 Z 1 BHG zu bestellende Mitglieder an:

1.

ein Vertreter des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur als Vorsitzender;

2.

ein Vertreter des Bundesministers für Finanzen;

3.

ein Experte aus dem Bereich der Betriebswirtschaft mit beratender Stimme.

Geschäftsordnung

§ 9. Der Beirat gibt sich seine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des Bundesministers für Finanzen bedarf und die insbesondere vorzusehen hat:

1.

ob und unter welchen Voraussetzungen der Leiter bzw. ein Dienstnehmervertreter der Organisationseinheit beizuziehen ist bzw. sind;

2.

nähere Bestimmungen über die Einberufung des Beirates, wobei dieser mindestens einmal pro Kalendervierteljahr des Projektzeitraumes zusammenzutreten hat, und

3.

nähere Bestimmungen über den Ablauf der Beiratssitzungen, wobei der Vorsitzende eine Tagesordnung zu erstellen hat und diese den einzelnen Mitgliedern gemeinsam mit den für die Beratung erforderlichen Unterlagen mindestens fünf Arbeitstage vor der Sitzung nachweislich zur Kenntnis gebracht haben muss.

Aufgaben

§ 10. Der Beirat hat insbesondere:

1.

am Budget- und Personalcontrolling für die Organisationseinheit gemäß § 15a BHG beratend mitzuwirken;

2.

die Berichte gemäß § 11 dieser Verordnung zu prüfen, jeweils eine Stellungnahme dazu auszuarbeiten und diese gemeinsam mit dem Bericht unverzüglich dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die jeweilige Stellungnahme zeitgleich auch dem Leiter der Organisationseinheit zu übermitteln;

3.

soweit er es als erforderlich erachtet, innerhalb des Projektzeitraumes Empfehlungen zur Umsetzung des Projektprogrammes auszuarbeiten und dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie dem Leiter der Organisationseinheit vorzulegen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Berichtspflichten der Organisationseinheit

§ 11. (1) Der Leiter der Organisationseinheit hat dem Beirat

1.

mindestens einmal in jedem Kalendervierteljahr des Projektzeitraumes einen Bericht und

2.

spätestens bis zum 30. Juni 2007 einen Abschlussbericht

(2) Die Berichte gemäß Abs. 1 haben hinreichend detailliert zu sein und insbesondere auf das Projektprogramm und die darin festgelegten Ziele, den Leistungskatalog, die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie Planstellen einzugehen. Abweichungen vom Projektprogramm sind zu begründen.

(3) Berichte gemäß Abs. 1 Z 1 haben überdies eine Vorausschau auf die künftige Umsetzung des Projektprogrammes zu beinhalten.

(4) Der Leiter der Organisationseinheit hat dem Beirat auf dessen Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zusätzliche Berichte vorzulegen.

Berichtspflichten der Organisationseinheit

§ 11. (1) Der Leiter der Organisationseinheit hat dem Beirat

1.

mindestens einmal in jedem Kalendervierteljahr des Projektzeitraumes einen Bericht und

2.

spätestens bis zum 30. Juni 2011 einen Abschlussbericht

(2) Die Berichte gemäß Abs. 1 haben hinreichend detailliert zu sein und insbesondere auf das Projektprogramm und die darin festgelegten Ziele, den Leistungskatalog, die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie Planstellen einzugehen. Abweichungen vom Projektprogramm sind zu begründen.

(3) Berichte gemäß Abs. 1 Z 1 haben überdies eine Vorausschau auf die künftige Umsetzung des Projektprogrammes zu beinhalten.

(4) Der Leiter der Organisationseinheit hat dem Beirat auf dessen Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zusätzliche Berichte vorzulegen.

Berichtspflichten der Organisationseinheit

§ 11. (1) Der Leiter der Organisationseinheit hat dem Beirat

1.

mindestens einmal in jedem Kalendervierteljahr des Projektzeitraumes einen Bericht und

2.

spätestens bis zum 30. Juni 2012 einen Abschlussbericht

(2) Die Berichte gemäß Abs. 1 haben hinreichend detailliert zu sein und insbesondere auf das Projektprogramm und die darin festgelegten Ziele, den Leistungskatalog, die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie Planstellen einzugehen. Abweichungen vom Projektprogramm sind zu begründen.

(3) Berichte gemäß Abs. 1 Z 1 haben überdies eine Vorausschau auf die künftige Umsetzung des Projektprogrammes zu beinhalten.

(4) Der Leiter der Organisationseinheit hat dem Beirat auf dessen Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zusätzliche Berichte vorzulegen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

4.

Abschnitt

Schlussbestimmungen

Übergangsbestimmungen

§ 12. (1) Bei einem positiven Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes sind § 17b Abs. 2 BHG und § 6 dieser Verordnung anzuwenden.

(2) Ein negativer Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes ist gemäß § 17b Abs. 1 BHG vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch Einsparungen innerhalb seiner Ausgaben im Finanzjahr 2007 zu bedecken.

4.

Abschnitt

Schlussbestimmungen

Übergangsbestimmungen

§ 12. (1) Bei einem positiven Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes sind § 17b Abs. 2 BHG und § 6 dieser Verordnung anzuwenden.

(2) Ein negativer Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes ist gemäß § 17b Abs. 1 BHG vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch Einsparungen innerhalb seiner Ausgaben im Finanzjahr 2011 zu bedecken.

4.

Abschnitt

Schlussbestimmungen

Übergangsbestimmungen

§ 12. (1) Bei einem positiven Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes sind § 17b Abs. 2 BHG und § 6 dieser Verordnung anzuwenden.

(2) Ein negativer Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes ist gemäß § 17b Abs. 1 BHG vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch Einsparungen innerhalb seiner Ausgaben im Finanzjahr 2012 zu bedecken.

Personenbezogene Bezeichnungen

§ 13. Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

In-Kraft-Treten

§ 14. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

In-Kraft-Treten

§ 14. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(2) § 1, § 2, § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1 Z 2 und § 12 Abs. 2 sowie die Anlage zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 491/2006 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

In-Kraft-Treten

§ 14. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(2) § 1, § 2, § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1 Z 2 und § 12 Abs. 2 sowie die Anlage zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 491/2006 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

(3) § 1, § 2, § 3 samt Überschrift, § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1 sowie § 12 Abs. 2 und die Anlage zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 462/2010 treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

Außerkrafttreten

§ 16. Diese Verordnung sowie die Anlage zu dieser Verordnung treten mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Anlage

Projektprogramm gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 BHG

1.

Strategische Zielsetzung des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung St. Wolfgang und rechtlicher Bezug

Das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang (im Folgenden: die Organisationseinheit) ist eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf der Rechtsgrundlage des § 11 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln (BGBl. Nr. 171/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003).

Die Organisationseinheit hat die Aufgabe, die Aus- und Fortbildung von Erwachsenenbildnern und Volksbibliothekaren unter der Leitung anerkannter Fachleute zu fördern - etwa durch Veranstaltungen von Kursen, Seminaren, Tagungen, Lehrgängen und die Bereitstellung einer funktionalen Infrastruktur.

Zentraler Angelpunkt - bezogen auf nationale und internationale weiterbildungspolitische Belange (insbesondere Konzeptionen der Europäischen Union, Regierungsprogramme, Weiterbildungs-Entwicklungspläne) - ist das Prinzip des "Lebensbegleitenden Lernens".

Im Hinblick darauf ist die Organisationseinheit eingebunden als

2.

Schlüsselaufgaben der Organisationseinheit

2.1. Auf Zielebene I sind im Sinne der sozialwissenschaftlich-pädagogischen Vorstellung von Kompetenz zu entwickeln und zu fördern:

Potentiale, Fähigkeiten und Dispositionen von Einzelpersonen und Gemeinschaften, wie etwa Bildungsmanager, Referenten, Kursleiter, Bildungsberater, Bibliothekare, Bildungsinitiativen sowie Bildungsorganisationen durch Planung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen (Kursen, Seminaren, Tagungen und Lehrgängen).

In diesem Zusammenhang sind zu gewährleisten:

A. Pädagogische Serviceleistungen insbesondere

2.2. Auf Zielebene II geht es um die Entwicklung einer systematischen Aus- und Weiterbildung von Erwachsenenbildnern in Österreich - insbesondere im Kontext europäischer Perspektiven - durch wissenschaftlich orientierte Mitwirkung bei der Grundlagenarbeit (in Kooperation mit österreichischen und internationalen Weiterbildungs- und Forschungseinrichtungen).

2.3. Auf Zielebene III geht es um die Mitwirkung an Maßnahmen zur Verbesserung des Systems der Weiterbildung in Österreich und in der Europäischen Union - in Kooperation mit anderen Einrichtungen des Bereiches "Lebensbegleitendes Lernen".

3.

Ziele

3.1. Fachbezogene Ziele im Bereich Aus- und Weiterbildung:

A. Systematische Beiträge zur Professionalisierung und Verbesserung der Professionalität durch verstärkte Schwerpunktsetzung in Richtung bedarfsgerechter, qualitativ hochwertiger Angebote zur Aus- und Weiterbildung hauptberuflicher/nebenberuflicher/ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung und im öffentlichen Bibliotheksbereich,

B. verstärkte Beteiligung an Programmen der Europäischen Union und internationale Kooperation,

C. Entwicklung und Erprobung spezieller Bildungsprogramme (etwa für Frauen, für Männer, ältere Menschen, Menschen mit Benachteiligungen, Minderheiten).

3.2. Ziele im Bereich wissenschaftsorientierter Grundlagen- und Entwicklungsarbeit sowie der Entwicklung des Weiterbildungssystems:

A. Mitwirkung beim Aufbau einer systematischen Grundlagenarbeit (Bildungsbedarf, Entwicklungsstand, Perspektiven in Europa und in außereuropäischen Ländern; Qualitätsstandards und Zertifizierung), Analyse der Erwachsenenbildungssituation, internationaler Vergleich, Aufbereitung wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Erwachsenenbildung in Form von Erhebungen, Studien, Dokumentationen und Publikationen nach Maßgabe der personellen und ökonomischen Möglichkeiten,

B. Ausbau der Organisationseinheit als Kooperations- und Koordinierungsplattform auf allen Ebenen, insbesondere zwecks verbands- und länderübergreifender Grundlagen- und Entwicklungsarbeit unter Berücksichtigung der europäischen Dimension,

C. Verstärkung des Weiterbildungs-Bewusstseins durch Beratung sowie Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema des "Lebensbegleitenden Lernens".

3.3. Managementziele:

```

4.

Leistungskatalog, konkrete Ziele und Indikatoren

```

Die in Z 3 genannten fachlichen Ziele konkretisieren sich in

folgenden Leistungen und Indikatoren

```


```

Entwicklung des Indikators

```


```

Ziele Leistungen Indikator 2004 2005 2006

```


```

3.1. Durchführung der Anzahl der 175 175 175

A. geplanten Aus- geplanten

und Fortbil- und durch-

dungsveran- geführten

staltungen Veranstal-

tungstage

```


```

3.1. Beteiligung an Anzahl der 4 5 6

B. Programmen der Projekte mit

Europäischen nachweislich

Union aktiver

Beteiligung

```


```

3.1. Beteiligung an Anzahl der 12 11 10

B. Kooperations- Projekte mit

Projekten nachweislich

aktiver

Beteiligung

```


```

3.1. Entwicklung von Anzahl der 2 2 2

C. Konzepten für zielgruppen-

spezielle Bil- spezifischen

dungsprogramme Konzepte/

Programme

```


```

3.2. Studien, quantitatives 8 8 8

A. Expertisen, Ausmaß

Evaluierungen

und

Dokumentationen

```


```

3.2. Fachvorträge und quantitatives 15 15 15

A./ fachspezifische Ausmaß

B./ Beiträge im

C. Rahmen von

Veranstaltungen

im Haus und

extern

```


```

3.3. Bestmögliche Auslastungs- Errei- Errei- Errei-

Auslastung der grad und chung chung chung

gesamten kosten-

Infrastruktur deckende

Führung des

Wirtschafts-

betriebes

```


```

Sicherung und Auditierung Audi- Audi- Audi-

Ausbau des durch eine tierung tierung tierung

Qualitäts- renommierte und

management- Zertifizie- Verlän-

Systems rungs- und gerung

Begutach- des

tungs-Organi- Zerti-

sation gemäß fikates

ÖNORM

ISO 9001:2000

```


```

```

5.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen

```

Einnahmen und Ausgaben sowie Planstellen

5.1. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich

erforderlichen Ausgaben und Einnahmen

```


```

Ausgangspunkt

```


```

Erfolg 2002 2004 2005 2006

```


```

Ausgaben

```


```

UT 0 911311,50 963000,-- 992000,-- 1022000,--

```


```

UT 3 115109,59 54000,-- 54000,-- 54000,--

```


```

UT 7 1000,-- 1000,-- 1000,--

```


```

UT 8 770504,10 931000,-- 944000,-- 957000,--

```


```

Summe Ausgaben 1796925,19 1949000,-- 1991000,-- 2034000,--

```


```

Einnahmen

```


```

UT 4 975665,59 943000,-- 985000,-- 1028000,--

```


```

UT 7 2000,-- 2000,-- 2000,--

```


```

Summe Einnahmen 975665,59 945000,-- 987000,-- 1030000,--

```


```

Saldo 821259,60 1004000,-- 1004000,-- 1004000,--

```


```

5.1.1. Ausgangsbasis für die Berechnung des Personalaufwandes im Projektzeitraum 2004 bis 2006 sind:

5.1.2. Aufwendungen: Die jährlichen Steigerungen resultieren vor allem aus Mehrausgaben für mieterseitige Instandhaltung von Gebäuden im Zusammenhang mit notwendigen und geplanten Sanierungs- und Investitionsvorhaben.

5.1.3. Einnahmen: Bei der Vorausrechnung wurde für 2004 die Nichtverfügbarkeit des Berghauses wegen Generalsanierung berücksichtigt. Für 2005 und 2006 - nach Beendigung der Umbauarbeiten - sind erhöhte Einnahmen durch Umsatzausweitung projektiert.

5.2. Darstellung der im Projektzeitraum erforderlichen Planstellen

Um die geplanten Leistungen auch erbringen zu können, wird von einer Nachbesetzung bei allfälligen unerwarteten Abgängen ausgegangen.

```


```

Ausgangspunkt

```


```

2003 2004 2005 2006

```


```

Beamte -

Verwendungsgruppe

```


```

L1 1 1 1 1

```


```

A1 3 3 3 3

```


```

A2 1 1 1 1

```


```

A6 1 1 1 1

```


```

Summe Beamte 6 6 6 6

```


```

Vertragsbedienstete

- Entlohnungsgruppe

```


```

v1 1 1 1 1

```


```

v2 2,5 2,5 2,5 2,5

```


```

v3 4,5 4,5 4,5 4,5

```


```

v4 1,5 1,5 1,5 1,5

```


```

h2 1 1 1 1

```


```

h4 9 9 9 9

```


```

h5 2 2 2 2

```


```

Summe

Vertragsbedienstete 22 22 22 22

```


```

Planstellen gesamt 28 28 28 28

```


```

Anlage

Projektprogramm gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 BHG

1.

Strategische Zielsetzung des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung St. Wolfgang und rechtlicher Bezug

2.

Schlüsselaufgaben der Organisationseinheit

Der Wirkungsbereich erstreckt sich auf 3 Zielebenen:

2.1. Auf Zielebene I sind im Sinne der sozialwissenschaftlich-pädagogischen Vorstellung von Kompetenz zu entwickeln und zu fördern:

Potentiale, Fähigkeiten und Dispositionen von Einzelpersonen und Gemeinschaften, wie etwa Bildungsmanager, Referenten, Kursleiter, Bildungsberater, Bibliothekare, Bildungsinitiativen sowie Bildungsorganisationen durch Planung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen (Kursen, Seminaren, Tagungen und Lehrgängen).

In diesem Zusammenhang sind zu gewährleisten:

A. Pädagogische Serviceleistungen insbesondere

B. Bereitstellung einer funktionalen und modernen Infrastruktur (insbesondere Räume, Einrichtung, technische Ausstattung) für Veranstalter aus Erwachsenenbildung, Lehrerfortbildung, Wissenschaft, Forschung und betrieblicher Weiterbildung.

C. Beherbergung und Verpflegung der Teilnehmer.

2.2. Auf Zielebene II geht es um die Entwicklung einer systematischen Aus- und Weiterbildung von Erwachsenenbildnern in Österreich – insbesondere im Kontext europäischer Perspektiven – durch

2.3. Auf Zielebene III geht es um die Mitwirkung an Maßnahmen zur Verbesserung des Systems der Weiterbildung in Österreich und in der Europäischen Union - in Kooperation mit anderen Einrichtungen des Bereiches „Lebensbegleitendes Lernen“.

3.

Ziele

3.1. Fachbezogene Ziele im Bereich Aus- und Weiterbildung:

A. Systematische Beiträge zur Professionalisierung und Verbesserung der Professionalität durch verstärkte Schwerpunktsetzung in Richtung bedarfsgerechter, qualitativ hochwertiger Angebote zur Aus- und Weiterbildung

hauptberuflicher/nebenberuflicher/ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung und im öffentlichen Bibliotheksbereich,

B. verstärkte Beteiligung an Programmen der Europäischen Union und internationale Kooperation,

C. Entwicklung und Erprobung spezieller Bildungsprogramme (etwa für Frauen, ältere Menschen, Minderheiten, Migranten),

D. Entwicklung von Standardisierung und Qualitätssicherung in der Erwachsenenbildung,

E. Information, Dokumentation sowie Fachmedium für Erwachsenenbildung.

3.2. Ziele im Bereich wissenschaftsorientierter Grundlagen- und Entwicklungsarbeit sowie der Entwicklung des Weiterbildungssystems:

A. Mitwirkung beim Aufbau einer systematischen Grundlagenarbeit (Bildungsbedarf, Entwicklungsstand, Perspektiven in Europa und in außereuropäischen Ländern; Qualitätsstandards und Zertifizierung), Analyse der Erwachsenenbildungssituation, internationaler Vergleich, Aufbereitung wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Erwachsenenbildung in Form von Erhebungen, Studien, Dokumentationen und Publikationen nach Maßgabe der personellen und ökonomischen Möglichkeiten,

B. Ausbau der Organisationseinheit als Kooperations- und Koordinierungsplattform auf allen Ebenen, insbesondere zwecks verbands- und länderübergreifender Grundlagen- und Entwicklungsarbeit unter Berücksichtigung der europäischen Dimension,

C. Verstärkung des Weiterbildungs-Bewusstseins durch Beratung sowie Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema des „Lebensbegleitenden Lernens“.

3.3. Managementziele:

```

4.

Leistungskatalog, konkrete Ziele und Indikatoren

```

Die in Z 3 genannten fachlichen Ziele konkretisieren sich in

folgenden Leistungen und Indikatoren

```


```

Entwicklung des Indikators

```


```

Ziele Leistungen Indikator 2007 2008 2009 2010

```


```

3.1. Durchführung Anzahl der 190 200 210 210

A der geplanten

geplanten und durchge-

Aus- und geführten

Fortbil- Veranstal-

dungsveran- tungstage

staltungen

```


```

3.1. Beteiligung Anzahl der 2 2 3 3

B an Projekte mit

Programmen nachweislich

der aktiver

Europäischen Beteiligung

Union

```


```

3.1. Beteiligung Anzahl der 11 12 12 12

B an Koopera- Projekte mit

tions- nachweislich

Projekten aktiver

Beteiligung

```


```

3.1. Entwicklung Anzahl der 2 2 2 2

C von zielgruppen-

Konzepten spezifischen

für Konzepte/

spezielle Programme

Bildungs-

programme

```


```

3.1. Akkreditie- geplante 100 150 200 200

D rungs- und Akkreditie-

Anerken- rungen

nungssystem (Personen)

```


```

„Weiterbil- Angebote 10 20 40 100

dungs-

akademie“

```


```

3.1. Erwachsenen- Zugriffe 20 000 25 000 25 000 25 000

E bildungs-

Portal und

Online

Magazin

```


```

```


```

3.2. Studien, quantitatives 8 10 10 10

A. Expertisen, Ausmaß

Evaluie-

rungen und

Dokumenta-

tionen

```


```

3.2. Fachvorträge quantitatives 15 15 15 15

A./ und fach- Ausmaß

B./ spezifische

C. Beiträge im

Rahmen von

Veranstal-

tungen im

Haus und

extern

```


```

```


```

3.3. Bestmögliche Auslastungs- 60% 60% 60% 60%

Auslastung grad und

der gesamten kosten-

Infra- deckende

struktur Führung des

Wirtschafts-

betriebes

```


```

Sicherung Auditierung Audi- Audi- Audi- Audi-

und Ausbau durch eine tierung tierung tierung tierung

des renommierte und

Qualitäts- Zertifizie- Verlän-

management- rungs- und gerung

Systems Begutach- des

tungsorgani- Zerti-

sation gemäß fikates

ÖNORM

ISO 9001:2000

```


```

5.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben sowie Planstellen

5.1. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich

erforderlichen Ausgaben und Einnahmen

```


```

Ausgangspunkt

```


```

BVA 2006 2007 2008 2009 2010

```


```

Ausgaben

```


```

UT 0 1022000,- 1054000,- 1100000,- 1134000,- 1168000,-

```


```

UT 3 54000,- 55000,- 55000,- 55000,- 55000,-

```


```

UT 7 1000,- 1000,- 1000,- 1000,- 1000,-

```


```

UT 8 957000,- 1150000,- 1180000,- 1200000,- 1220000,-

```


```

Summe

Ausgaben 2034000,- 2260000,- 2336000,- 2390000,- 2444000,-

```


```

Einahmen

```


```

UT 4 1028000,- 1154000,- 1230000,- 1284000,- 1338000,-

```


```

UT 7 2000,- 2000,- 2000,- 2000,- 2000,-

```


```

Summe

Einnahmen 1030000,- 1156000,- 1232000,- 1286000,- 1340000,-

```


```

Saldo 1004000,- 1104000,- 1104000,- 1104000,- 1104000,-

```


```

5.1.1. Ausgangsbasis für die Berechnung des Personalaufwandes im Projektzeitraum 2007 bis 2010 sind:

5.1.2. Aufwendungen: Bei den Aufwendungen sind Mehrausgaben einkalkuliert. Die Erhöhung bei den Posten „Honorare an Einzelpersonen“ und „Honorare an Firmen“ berücksichtigt zusätzliche Veranstaltungen für die Umsetzung eines Qualifizierungs- und Akkreditierungssystems für Erwachsenenbildung.

5.1.3. Einnahmen: Bei der Vorausrechnung wurde für 2007 die Nichtverfügbarkeit des Berghauses wegen Generalsanierung berücksichtigt. Für 2008 – nach Beendigung der Umbauarbeiten – sind erhöhte Einnahmen durch Umsatzausweitung projektiert. Durch zusätzliche Veranstaltungen im Rahmen der Umsetzung eines Qualifizierungs- und Akkreditierungssystems für Erwachsenenbildung ist mit einer Erhöhung der Einnahmen durch Seminarbeiträge zu rechnen.

5.2. Darstellung der im Projektzeitraum erforderlichen Planstellen

Um die geplanten Leistungen auch erbringen zu können, wird von einer Nachbesetzung bei allfälligen unerwarteten Abgängen ausgegangen.

```


```

Ausgangspunkt

```


```

2006 2007 2008 2009 2010

```


```

Beamte –

Verwendungs-

gruppe

Ausgaben

```


```

A1 4 4 4 4 4

```


```

Summe Beamte 4 4 4 4 4

```


```

Vertrags-

bedienstete –

Entlohnungs-

gruppe

```


```

v1 1 1 1 1 1

```


```

v2 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5

```


```

v3 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5

```


```

h2 1 1 1 1 1

```


```

h4 10 10 10 10 10

```


```

h5 3 3 3 3 3

```


```

Summe

Vertrags-

bedienstete 24 24 24 24 24

```


```

Planstellen

gesamt 28 28 28 28 28

```


```

Anlage

Projektprogramm gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 BHG

1.

Strategische Zielsetzung des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung St. Wolfgang und rechtlicher Bezug

Das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang (im Folgenden: die Organisationseinheit) ist eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur auf der Rechtsgrundlage des § 11 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln (BGBl. Nr. 171/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003).

Die Organisationseinheit hat die Aufgabe, die Aus- und Fortbildung von Erwachsenenbildnern und Volksbibliothekaren unter der Leitung anerkannter Fachleute und auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu fördern etwa durch Veranstaltungen von Kursen, Seminaren, Tagungen, Lehrgängen, durch Kooperation mit Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sowie durch die Bereitstellung einer funktionalen Infrastruktur.

Die Organisationseinheit ist nach Maßgabe der Verordnung BGBl. II Nr. 152/2005 berechtigt, die dort genannten Lehrgänge als „Lehrgänge universitären Charakters“ zu bezeichnen und den Absolventen die dort genannten Bezeichnungen zu verleihen.

Zentraler Angelpunkt bezogen auf nationale und internationale weiterbildungspolitische Ziele (insbesondere Konzeptionen der Europäischen Union, Regierungsprogramme, Weiterbildungs-Entwicklungspläne) ist das Prinzip des „Lebensbegleitenden Lernens“.

Im Hinblick darauf ist die Organisationseinheit eingebunden als

2.

Schlüsselaufgaben der Organisationseinheit

Der Wirkungsbereich erstreckt sich auf 3 Zielebenen:

2.1. Auf Zielebene I sind im Sinne der sozialwissenschaftlich-pädagogischen Vorstellung von Kompetenz zu entwickeln und zu fördern:

Potentiale, Fähigkeiten und Dispositionen von Einzelpersonen und Gemeinschaften, wie etwa Bildungsmanagerinnen und Bildungsmanager, Referentinnen und Referenten, Kursleiterinnen und Kursleiter, Bildungsberaterinnen und Bildungsberater, Bibliothekarinnen und Bibliothekare, Bildungsinitiativen sowie Bildungsorganisationen durch Planung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen (Kursen, Seminaren, Tagungen und Lehrgängen).

In diesem Zusammenhang sind zu gewährleisten:

A. Pädagogische Serviceleistungen insbesondere

B. Bereitstellung einer funktionalen und modernen Infrastruktur (insbesondere Räume, Einrichtung, technische Ausstattung) für Veranstalter aus Erwachsenenbildung, Lehrerfortbildung, Wissenschaft, Forschung und betrieblicher Weiterbildung.

C. Beherbergung und Verpflegung der Teilnehmer.

2.2. Auf Zielebene II geht es um die Entwicklung einer systematischen Professionalisierung und Qualitätsentwicklung der Erwachsenenbildung in Österreich – insbesondere im Kontext europäischer Perspektiven – durch

2.3. Auf Zielebene III geht es um die Mitwirkung am Aufbau von Strukturen und an Maßnahmen zur Verbesserung des Systems der Weiterbildung in Österreich und in der Europäischen Union – in Kooperation mit anderen Einrichtungen des Bereiches „Lebensbegleitendes Lernen“.

3.

Ziele

3.1. Fachbezogene Ziele im Bereich Aus- und Weiterbildung von im Bereich der Erwachsenenbildung Tätigen:

A. Systematische Beiträge zur Professionalisierung und Verbesserung der Professionalität durch verstärkte Schwerpunktsetzung in Richtung bedarfsgerechter, qualitativ hochwertiger Angebote zur Aus- und Weiterbildung hauptberuflicher/nebenberuflicher/ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung und im öffentlichen Bibliotheksbereich,

B. verstärkte Beteiligung an Programmen der Europäischen Union und internationale Kooperation sowie Know-How-Transfer auf nationaler Ebene,

C. Entwicklung und Erprobung innovativer Bildungsprogramme (etwa für Frauen, ältere Menschen, Minderheiten, Migrantinnen und Migranten, benachteiligte Zielgruppen),

D. Entwicklung von Standardisierung und Qualitätssicherung in der Erwachsenenbildung, insbesondere Aufbau der organisatorischen Rahmenbedingungen für

E. Information, Dokumentation sowie die Mitherausgabe des Online-Magazins unter „erwachsenenbildung.at“.

3.2. Ziele im Bereich wissenschaftsorientierter Grundlagen- und Entwicklungsarbeit sowie der Entwicklung des Weiterbildungssystems:

A. Sukzessiver Aufbau einer systematischen Struktur für Grundlagenarbeit (Bildungsbedarf, Entwicklungsstand, Perspektiven in Europa und in außereuropäischen Ländern; Qualitätsstandards und Zertifizierung). Einrichtung eines Beirates von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern sowie Expertinnen und Experten im Bereich der Erwachsenenbildung. Analyse der Erwachsenenbildungssituation, internationaler Vergleich, Aufbereitung wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Erwachsenenbildung in Form von Erhebungen, Studien, Dokumentationen und Publikationen nach Maßgabe der personellen und ökonomischen Möglichkeiten,

B. Ausbau der Organisationseinheit als Kooperations- und Koordinierungsplattform auf allen Ebenen, insbesondere zwecks verbands- und länderübergreifender Grundlagen- und Entwicklungsarbeit unter Berücksichtigung der europäischen Dimension,

C. Verstärkung des Weiterbildungs-Bewusstseins durch Bildungsmaßnahmen, Beratung sowie Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zur Strategie des „Lebensbegleitenden Lernens“.

3.3. Managementziele:

4.

Leistungskatalog, konkrete Ziele und Indikatoren

Die in Z 3 genannten fachlichen Ziele konkretisieren sich in folgenden Leistungen und Indikatoren

Entwicklung des Indikators
Ziele Leistungen Indikator 2011 2012
3.1. A Durchführung der geplanten Aus- und Fortbildungsveranstaltungen Anzahl der geplanten und durchgeführten Veranstaltungen 210 210
3.1. B Beteiligung an Programmen der Europäischen Union Anzahl der Projekte mit nachweislich aktiver Beteiligung 2 2
3.1. B Beteiligung an Kooperations-Projekten Anzahl der Projekte mit nachweislich aktiver Beteiligung 12 12
3.1. C Entwicklung und Umsetzung von innovativen Bildungsprojekten Anzahl der zielgruppenspezifischen Konzepte und Programme 2 2
3.1. D „Weiterbildungsakademie Österreich“
Teilnahme Anzahl der Teilnahmen 205 205
Angebote Anzahl der Angebote 50 50
3.1. E Online Magazin für Erwachsenenbildung Anzahl der Ausgaben pro Jahr 3 3
3.2. A. Studien, Expertisen, Evaluierungen und Dokumentationen Anzahl 10 10
3.2. A./ B./ C. Fachvorträge und fachspezifische Beiträge im Rahmen von Veranstaltungen im Haus und extern Anzahl 15 15
3.3. Bestmögliche Auslastung der gesamten Infrastruktur Auslastungsgrad und kostendeckende Führung des Wirtschaftsbetriebes 60% 60%
Sicherung und Ausbau des Qualitätsmanagement-Systems Auditierung durch eine renommierte Zertifizierungs- und Begutachtungsorgani-sation gemäß ÖNORM ISO 9001:2000 Auditierung Auditierung und Verlängerung des Zertifikates
5.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben sowie Planstellen

Allgemein wird festgehalten, dass Zahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft mbH und andere Ausgaben zur Gebäudeerhaltung nicht budgetwirksam sind, sondern aus dem allgemeinen Budget der Zentralleitung geleistet werden.

5.1. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Ausgaben und Einnahmen

Ausgangspunkt
BVA 2010 2011 2012
Ausgaben
UT 0 1 168 000,- 1 215 000,- 1 264 000,-
UT 3 55 000,- 56 000,- 57 000,-
UT 7 1 000,- 1 000,- 1 000,-
UT 8 1 220 000,- 1 352 000,- 1 390 000.-
Summe Ausgaben 2 444 000,- 2 624 000,- 2 712 000,-
Einahmen
UT 4 1 338 000,- 1 418 000,- 1 506 000,-
UT 7 2 000,- 2 000,- 2 000,-
Summe Einnahmen 1 340 000,- 1 420 000,- 1 508 000,-
Saldo 1 104 000,- 1 204 000,- 1 204 000,-

5.1.1. Ausgangsbasis für die Berechnung des Personalaufwandes im Projektzeitraum 2011 bis 2012 sind:

5.1.2. Aufwendungen: Bei den Aufwendungen sind Mehrausgaben einkalkuliert. Die Erhöhung ergibt sich insbesondere aus zusätzlichen Aufwendungen im Rahmen der Weiterbildungsakademie, des Ö-Cert, der Länder-Bund-Förderinitiative, des Nationalen Qualifikationsrahmens sowie aus Mehrbedarf für wissenschaftliche Grundlagenarbeit.

5.2. Darstellung der im Projektzeitraum erforderlichen Planstellen

Um die geplanten Leistungen auch erbringen zu können, wird von einer Nachbesetzung bei allfälligen unerwarteten Abgängen ausgegangen.

Ausgangspunkt
2010 2011 2012
Beamte - Verwendungsgruppe
A1 4 4 4
Summe Beamte 4 4 4
Vertragsbedienstete - Entlohnungsgruppe
v1 1 1 1
v2 2,5 2,5 2,5
v3 6,5 6,5 6,5
h2 1 1 1
h4 10 10 10
h5 3 3 3
Summe Vertragsbedienstete 24 24 24
Planstellen gesamt 28 28 28

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