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Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Großhandelskaufmann/Großhandelskauffrau erlassen werden

Geltender Text a fecha 2003-12-31

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet:

Lehrberuf Großhandelskaufmann/Großhandelskauffrau

§ 1. Der Lehrberuf Großhandelskaufmann/Großhandelskauffrau ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

Berufsprofil

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:

1.

Bedarf für die Warenbeschaffung und Durchführung der Warenbestellungen in der betriebsüblichen Kommunikationsform ermitteln,

2.

Warenlieferungen überwachen und administrativ bearbeiten,

3.

Kunden bei der Produktauswahl beraten und Serviceleistungen anbieten,

4.

Verkaufsgespräche führen,

5.

Bestellungen und Kundenaufträge entgegennehmen und abwickeln inklusive Rechnungslegung und Zahlungsverkehr,

6.

Liefertermine überwachen und Maßnahmen bei Verzug ergreifen,

7.

Kundenreklamationen behandeln.

8.

Administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen,

9.

an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken,

10.

Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten.

Berufsbild

§ 3. (1) Für die Ausbildung wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

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Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

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1 Der Lehrbetrieb

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1.1 Wirtschaftliche Stellung des Lehrbetriebes

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1.1.1 Grundkenntnisse

über die

Organisation, die

Kommunikation, die Kenntnis der Organisation, der

Aufgaben und das Kommunikation, der Aufgaben und des

Leistungsangebot, Leistungsangebotes, die sich aus der

die sich aus der Stellung des Betriebes im jeweiligen

Stellung des Wirtschaftsbereich ergeben

Betriebes im

jeweiligen

Wirtschaftsbereich

ergeben

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```

1.1.2 Grundkenntnisse

über die

Branchenstellung - -

und ihre

Beziehungen zur

übrigen Wirtschaft

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```

1.1.3 Kenntnis der Marktposition, der

betriebsspezifischen Kontakte zu den

- jeweiligen Auftraggebern,

Auftragnehmern, Kunden, Parteien,

Patienten oder Klienten und deren

Verhalten

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```

1.1.4 Kenntnis der für den Betrieb

- maßgeblichen Standorteinflüsse und des

Kundenverhaltens

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1.1.5 Kenntnis der Rechtsform und

Grundkenntnisse über die spezifischen

- Rechtsvorschriften, sowie über die sich

daraus ergebenden Aufgaben des

Lehrbetriebs

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1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und

Umweltschutz

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```

1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen

Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und

Hilfsmittel

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1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren, über Erste-Hilfe-Maßnahmen,

sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der

sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze

des Lebens und der Gesundheit

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```

1.2.3 Grundkenntnisse der behördlichen Aufsichtsorgane,

Sozialversicherungen und Interessenvertretungen, sowie der

aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

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1.2.4 Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes

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1.2.5 Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und

Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und

Reststoffen

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1.2.6 Kenntnis und Anwendung der betrieblichen Vorschriften über

Hygiene und Brandverhütung

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1.3 Ausbildung im dualen System

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1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden

Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

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1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über

wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

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2 Verwaltung, Organisation, Kommunikation und EDV

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2.1 Verwaltung

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2.1.1 Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben,

Zuständigkeiten und Zusammenhänge der einzelnen

Betriebsbereiche und der Beziehungen zu außerbetrieblichen

einschlägigen Unternehmen

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2.1.2 Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe

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2.1.3 Anlegen, Führen und Archivieren von Dateien, Statistiken,

Karteien und Akten

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2.1.4 - Auswerten von betriebsspezifischen

Statistiken und Berichten und

entscheidungsorientierte Bewertung der

Ergebnisse

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2.2 Organisation und Qualität

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2.2.1 Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der

betrieblichen, bürotechnischen Organisations-, Arbeits-

und Kommunikationsmittel

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2.2.2 Kenntnis der

Risken, die sich

aus dem

Arbeitsumfeld

- - ergeben, deren

Versicherungsmög-

lichkeiten sowie

Verhalten im

Schadensfall

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```

2.2.3 Kenntnis der Mitwirken beim

betriebsüblichen Behandeln von

- Behandlung und des Reklamationen oder

Verhaltens bei Beschwerden

Reklamationen oder

Beschwerden

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2.2.4 Grundkenntnisse über das

- Leistungsangebot von Bahn, Post,

anderen Verkehrsträgern und

Kommunikationseinrichtungen

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```

2.2.5 Administration und Organisation von Terminen und/oder

Dienstreisen sowie Vor- und Nachbereiten von Verhandlungen

und Besprechungen

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```

2.2.6 Grundkenntnisse

des Kenntnis des betriebsüblichen

Qualitätswesens Qualitätsmanagements

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2.2.7 Kenntnis über Arbeitsorganisation und

Arbeitsgestaltung -

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2.3 Kommunikation

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2.3.1 Schreiben nach konkreter Vorgabe und allgemeinen Angaben,

Schreiben von Standardbriefen

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2.3.2 Arbeiten mit Formularen und Vordrucken

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2.3.3 Sprach- und fachgerechte Ausdrucksweise (deutsch- und

fremdsprachig)

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2.3.4 Führen von zielgerichteten Gesprächen (deutsch- und

fremdsprachig)

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2.3.5 Kunden-, Patienten- und mitarbeiterorientierte

Kommunikation

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```

2.3.6 Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber

Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden, Parteien, Klienten

oder Lieferanten

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2.3.7 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten bei Postein-

und -ausgang, Ablage, Evidenz und Registratur

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2.3.8 Kenntnis der facheinschlägigen

- fremdsprachigen Fachausdrücke

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```

2.3.9 Grundkenntnisse Kenntnis der

über die branchen- branchen- und

und betriebsüblichen

betriebsüblichen Mittel und

- Mittel und Möglichkeiten von

Möglichkeiten von Marketing, Werbung

Marketing, Werbung und Öffentlich-

und Öffentlich- keitsarbeit

keitsarbeit

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```

2.3.10 Mitwirken bei der Betreuung und

- Beratung von Kunden, Klienten,

Patienten oder Parteien

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2.4 EDV

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2.4.1 Grundkenntnisse Kenntnis der

über die Struktur Struktur der

der betrieblichen betrieblichen EDV

EDV (Anwendung und (Anwendung und

Aufgabe der EDV in Aufgabe der EDV in

der Betriebs- der Betriebs- -

organisation wie organisation wie

Textverarbeitung, Textverarbeitung,

Kalkulation, Kalkulation,

Bestellwesen, Bestellwesen,

Buchhaltung und Buchhaltung und

Lagerhaltung) Lagerhaltung)

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```

2.4.2 Kenntnis und Anwendung der

betrieblichen Einrichtungen der EDV

- (Hardware, Software und

Betriebssysteme)

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```

2.4.3 Durchführen arbeitsplatzspezifischer

EDV-Anwendungen (wie Textverarbeitung,

- Kalkulation, Internet, e-mail,

Buchhaltung, Terminüberwachung und

Ablage)

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```

2.4.4 Grundkenntnisse über den Stand und die Entwicklung neuer

arbeitsplatzspezifischer Anwendungen der EDV

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2.4.5 Grundkenntnisse über den Datenschutz

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2.4.6 Erstellen und Warten von Textbausteinen und Adressdateien

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```

3 Beschaffung und Angebot (Arbeitsmittel, Material, Waren,

Dienstleistungen)

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3.1 Beschaffung

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3.1.1 Grundkenntnisse Kenntnis der

über die branchen- branchen- und

und betriebs- betriebsspezifi-

spezifischen Be- schen Beschaf-

schaffungsmöglich- fungsmöglichkeiten -

keiten und über und der

die Ermittlung des organisatorischen

Bedarfs Durchführung der

Beschaffung

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```

3.1.2 Mitwirken bei der

- - Ermittlung des

Bedarfs

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```

3.1.3 Vorbereitung von Durchführen von

- und Mitwirken bei Bestellungen

Bestellungen

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3.1.4 Einholen, Bearbeiten und Prüfen von

- Angeboten, Prüfen von

Auftragsbestätigungen

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```

3.1.5 Überwachen der Maßnahmen bei

- Liefertermine Lieferverzug

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3.2 Anbot

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3.2.1 Kenntnis der betrieblichen Leistungen (Waren, Produkte,

Dienstleistungen)

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```

3.2.2 Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung,

Normen und Produktdeklaration und/oder Rahmenbedingungen

für die betriebliche Leistung

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```

3.2.3 Mitwirken bei der Erstellung von

- Anboten und/oder Informationen über

die betrieblichen Leistungen

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```

4 Betriebliches Rechnungswesen

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4.1 Kostenrechnung und Kalkulation

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```

4.1.1 Grundkenntnisse über die betrieblichen

- Kosten, deren Beeinflussbarkeit und

deren Auswirkung auf die Rentabilität

und/oder Effizienz

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```

4.1.2 Grundkenntnisse

über die

- Kostenrechnung, -

Kalkulation

und/oder

Budgeterstellung

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```

4.1.3 - Mitwirken bei Kalkulationsarbeiten

und/oder Budgeterstellung

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4.2 Steuern, Abgaben und Lohnverrechnung

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4.2.1 Grundkenntnisse über die

- betriebsspezifischen Steuern und

Abgaben

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4.2.2 Grundkenntnisse über die Information

- der Lohn- und Gehaltsverrechnung

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4.3 Rechnungswesen

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```

4.3.1 Grundkenntnisse

über Aufgaben und Kenntnis der Aufgaben und

Funktion des Funktion des betrieblichen

betrieblichen Rechnungswesens

Rechnungswesens

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```

4.3.2 Grundkenntnisse Kenntnis der

über rechnergestützten

- rechnergestützte Abläufe im

Abläufe im betrieblichen

betrieblichen Rechnungswesen

Rechnungswesen

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```

4.3.3 Grundkenntnisse über Bedeutung und

- Aufgabe der Inventur und

Bestandsaufnahme

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```

4.3.4 Mitarbeit bei der Inventur oder

- Bestandsaufnahme

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```

4.3.5 Durchführen von betrieblichen Rechnungsarten, Erfassen,

Prüfen und Kontrollieren von Daten

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4.3.6 Vorbereiten von Unterlagen für die

Verrechnung -

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```

4.4 Zahlungsverkehr

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```

4.4.1 Grundkenntnisse

über den

Zahlungsverkehr Kenntnis des betriebsspezifischen

mit Lieferanten, Zahlungsverkehrs mit Lieferanten,

Kunden, Behörden, Kunden, Behörden, Post, Geld-

Post, Geld- und und Kreditinstituten

Kreditinstituten

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```

4.4.2 Grundkenntnisse

über Kassaführung Kenntnis der Kassaführung

und Kassabuch

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```

4.4.3 Mitwirken beim

- - Zahlungsverkehr

```


```

4.4.4 Kenntnis des

betriebsüblichen

- - Verfahrens bei

Zahlungsverzug,

Mahnwesen

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```

4.5 Buchführung

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4.5.1 Grundkenntnisse - -

über die

betriebliche

Buchführung und

die betrieblichen

Buchungsunterlagen

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```

4.5.2 Grundkenntnisse Betriebliche Buchungsarbeiten und

über Buchungen und Erstellen von Auswertungen und

Kontierungen; Statistiken

Durchführen

einfacher,

einschlägiger

Arbeiten

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```

4.5.3 - Kenntnis des Einheitskontenrahmens

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5 Erweiterte Grundkenntnisse

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5.1 Führen von Verkaufsgesprächen: Bedarf und Wünsche der

Kunden ermitteln, Verkaufsargumente ableiten, Fragen und

Einwände der Kunden berücksichtigen

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```

5.2 Kenntnis über wichtige Vereinbarungen

im Zusammenhang mit der Beschaffung wie

- Einkaufskonditionen, Liefer- und

Zahlungsbedingungen

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```

5.3 Grundkenntnisse über die

- betriebsspezifischen einkaufsbezogenen,

rechtlichen Bestimmungen

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```

5.4 Mitwirken bei der Bestätigung und

- Abwicklung von Aufträgen

```


```

5.5 Grundkenntnisse

über die betriebs-

spezifischen - -

verkaufsbezogenen

rechtlichen

Bestimmungen

```


```

5.6 Kenntnis der betriebsspezifischen

- verkaufsbezogenen rechtlichen

Bestimmungen

```


```

5.7 Kenntnis der betriebsspezifischen

- Kostenrechnung und Kalkulation

```


```

5.8 Grundkenntnisse über das Controlling

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```

5.9 - Fakturieren

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```

6 Lagerwirtschaft/Lagerhaltung

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6.1 Kenntnis der branchen-, betriebs- und produktspezifischen

Lagerungsvorschriften

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```

6.2 Kenntnis der

betriebsüblichen

- Warenannahme und -

Warenübernahme

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```

6.3 Feststellen von Ergreifen von

- Mängeln und Maßnahmen bei

Schäden bei Waren Mängeln und Schäden

und Verpackung bei Waren und

Verpackung

```


```

6.4 - Grundkenntnisse über die Gewährleistung

```


```

6.5 Mitwirken bei der

Planung,

Organisation und

- - Abwicklung von

Transportaufträgen

mit den

verschiedenen

Verkehrsträgern

```


```

6.6 Grundkenntnisse

über die Spedition - -

```


```

6.7 Kenntnis der das betriebliche

Warensortiment bestimmenden Faktoren,

- die sich aus Standort, Kundenkreis,

Wettbewerbssituation, Preisgestaltung,

Einkaufs- und Verkaufsmöglichkeiten

ergeben

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6.8 Zusammenstellen von

- - Verkaufsprogrammen

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```

6.9 Mitwirken bei der Erstellung von

- Angeboten Kundeninformationen,

Katalogen und Preislisten

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6.10 Kenntnis über Möglichkeiten der

- Warenzustellung und des Versands

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```

7 Kundenbetreuung und Werbung

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7.1 Mitwirken bei der Planung, Organisation

- der Werbehilfe für den Einzelhandel

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7.2 Grundkenntnisse über die Gestaltung des

Warenangebots entsprechend der

- Marktbeobachtung, Absatzmöglichkeiten,

Nachfrage und Konkurrenzverhältnisse

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```

8 Verkaufs- und Produktkunde

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8.1 Kenntnis der organisatorischen

- Abwicklung des Vertriebs und/oder

Verkaufs

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```

8.2 Information der Kunden über Produkteigenschaften,

Verwendungs- und Einsatzmöglichkeiten, über Grundlagen der

Pflege und des Service, über Produktqualität, über

vorhandene betriebsbezogene Qualitäts- und

Preisunterschiede

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8.3 Anbieten von Ergänzungs- und Ersatzartikeln

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(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist (unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben (auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.

In-Kraft-Treten

§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

Übergangsbestimmungen

§ 5. (1) Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Großhandelskaufmann, BGBl. Nr. 380/1990, treten mit Ablauf des 31. Dezember 2003 außer Kraft.

(2) Lehrlinge, die am 31. Dezember 2003 im Lehrberuf Großhandelskaufmann ausgebildet werden, können entsprechend der in Abs. 1 angeführten Ausbildungsordnung weiter ausgebildet werden.

(3) Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Großhandelskaufmann entsprechend der in Abs. 1 angeführten Ausbildungsordnung zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Großhandelskaufmann/Großhandelskauffrau voll anzurechnen.